antimagnet
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schätze, dass entweder noch keiner geklagt hat oder die kunstfreiheit als höher erachtet wurde...
antimagnet schrieb:schätze, dass entweder noch keiner geklagt hat oder die kunstfreiheit als höher erachtet wurde...
Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, ist aber strafbar nach §184a StGB. Der Besitz hingegen ist erlaubt.
Er4z3r schrieb:Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, ist aber strafbar nach §184a StGB. Der Besitz hingegen ist erlaubt.
Naja, ich denke, dass man die Betonung auf pornografische Schriften richten sollte. Ein Clive Barker-Roman fällt wohl eher nicht in diese Kategorie (wobei man sich natürlich auch hier über die Definition streiten könnte).
Dagmar_Krause schrieb:50% der männlichen Amerikanischen Landbevölkerung hatte laut dem Kinsey Report (in den vierziger Jahren) sexuelle Erfahrungen mit Tieren.
Die Betroffenen legten sich allerdings zumeist nicht auf Tiere fest, sondern vergnügten sich nur mit diesen solange keine weiblichen Geschlechtspartner von der gleichen Rasse zur verfügung standen.
Es waren eben keusche Zeiten und mit vorehelichem Sex war da nichts.
Ich frage mich auch ob der Sex zwischen Tier und Mensch derartig verrufen ist weil es den unbeteiligten Menschen an seine tierische Herkunft erinnert.
Dagmar_Krause schrieb:Guten Abend,
ich weiß nicht was daran eine Straftat ist mit einem Tier Sex zu haben.
Vieleicht hat einer der hier postenden sich mal die Seite durchgelesen, welche ich hierher verlinkt habe.
Der Urheber dieser Seite, ein bekennder Sodomit, äusserte sich keines Falls so als würde er Tiere ausnutzen.
Mir ist eher aufgefallen, dass sich dieser Mensch wirkliche Gedanken darüber machte wie er und das betreffende Tier zusammen Spaß haben können.
Es ging nicht darum ein Tier zu etwas zu zwingen sondern darum das beide Partner an dem Verkehr Spaß bzw. Vergnügen haben.
Dagmar_Krause schrieb:Was hier auch noch überhaupt nicht zur Sprache gekommen ist, ist die sogenannte Formicophilie, dieser Begriff bezeichnet beglückenden Kontakt mit Insekten und kleingetier wie Schnecken und Fröschen.
Findet Ihr derartiges weniger ausnutzender als zum Beispiel den sexuellen Kontakt mit einem Hund?
mit freundlichen Grüßen
Frl. Krause
Andere Frage -- wo ist die Straftat bei Nekrophilie?
§ 168
Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
§ 167
Störung der Religionsausübung
§ 167a
Störung einer Bestattungsfeier
§ 168
Störung der Totenruhe
Ein_Liberaler schrieb:Der Kinsey-Report ist neuerdings wieder sehr umstritten. Scheint, als wenn der Doktor nicht ganz wissenschaftlich vorgegangen wäre und vor allem Anstalts- und Gefängnisinsassen, Stricher und Schwulenvereinigungen befragt hätte. Und als hätte er es auf bestimmte Ergebnisse abgesehen gehabt.
§ 168
Störung der Totenruhe
Aligatooo schrieb:§ 168
Störung der Totenruhe
Ich verlange das das Gesetz abgeschafft wird!
Hier werden ganz eindeutig Kranke kriminalisiert!
:2+3:
antimagnet schrieb:das ist seit 36 jahren in deutschland erlaubt. und die große zoophilie-welle bleibt immer noch aus.
Rosskeule schrieb:Und wenn ich die Viecherln mit Menschen schon so gleich setze, dass ich sie per Gesetz schützen will, dann verklage ich jeden Köter, der sich an einem Kinderbein zu schaffen macht, weil er ja auch nüscht besseres findet, gleichwohl dem verwitweten Landwirt, der seinem Schaf nachstellt.
the_midget schrieb:Niemand hat hier so platte Argumente gebracht
the_midget schrieb:[...] Jemand der ein abweichendes Sexualleben praktiziert, riskiert schon alleine deswegen seine geistige Gesundheit, weil er von der Norm abweicht.
Murphy schrieb:Im alten Griechenland, war Pedophilie vollkommen normal und alltäglich.
Rosskeule schrieb:Das überlass ich ganz der Tragweite Deiner Fähigkeit, Grenzen zu ziehen, Definitionen zu finden und daraus resultierende Begründungen herzuleiten, warum eine rechtliche Regelung nicht "wasserdicht" wird, bzw., wie eine Krankheit zu definieren ist.