vonderOder
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Simple Man schrieb:Exakt. Folgerichtig wurde er ja auch für einen Mord verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld hingegen wird generell nur selten festgestellt*, unter anderem deshalb, weil unser Rechtssystem auf Resozialisierung abzielt. Wenn du das anders sehen und gerne Täter für immer weggesperrt und härter bestraft haben willst - Glückwunsch, dann bist du näher an der Scharia als es unsere Gerichte und unsere Gesetzgebung sind.Mordmerkmale Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe seien erfüllt, die Tat ist nach allgemeiner sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe anzusiedeln
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* Ja, man muss sie nachweisen; sie ist nicht, wie es teilweise durch die Medien geistert und wie du es scheinbar auch interpretierst, bei jedem automatisch anzunehmen und erst nach Prüfung, quasi als Strafmilderung, abzulehnen. Wegen Unschuldsvermutung und so, falls dir das was sagt?
"Juristisch wird man über die Frage besondere Schwere der Schuld trefflich streiten können" wird im Wiesbadener Kurier geschrieben. Für mich ist sie, die "besondere Schwere der Schuld" gegeben da "die Mordmerkmale Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe seien erfüllt. Letzteres meint, dass die Tat nach allgemeiner sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe anzusiedeln ist." wie zu lesen ist.
Würde „kulturelle und familiäre Zwangslage“ etwa auch dann bei der Verurteilung greifen, wenn ein deutsch-stämmiger Mann ohne Migrationshintergrund, seine afghanisch-stämmige Freundin und das ungeborene Kind ermorden würde, nur weil er und seine Familie in einer streng christlich-katholischen Kultur verwurzelt sind und er sich schämt mit diesem Mädchen aus einen anderen Kulturbereich ein Kind gezeugt zu haben, sie es nicht abtreiben will, und er deshalb Angst vor seiner Familie hat?
Ich glaube nicht.
Vielleicht hätten einige Medien es nicht „Islam-Rabatt“ sonder auch wie andere Medien "Kultur-Rabatt" oder/und "Kultur-Bonus" nennen sollen. Denn es ist ja von „kultureller Zwangslage“ die Rede. Hätte auch jeder gewußt was damit gemeint ist.
Wie habe ich anderswo gelesen: "Wenn man Allah verehrt, ist man ein freier Mensch, auch wenn man im Gefängnis sitzt."
Das trifft aber wohl nur dann zu wenn man in Gefängnissen in der westlichen Welt einsitzt, für Taten, die in dem Kulturbereich, dem man entstammt, normal und üblich sind.