Simple Man
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Ähh, Telepathetic:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Also, wenn sich die Moral dahin entwickelt, dass Artikel 1 oder Artikel 20 geändert werden "müssten", dann würde ich zumindest nicht in einer solchen Gesellschaft leben wollen ...Wenn ich das richtig verstehe, dann kommen in den Grundrechten (Artikel 1 - 19) ganz bestimmte Moralvorstellungen zur Geltung, die sich über einen langen Zeitraum und aus vielerlei Motiven entwickelt haben. Sie können aber auch verändert werden, wenn .. ja, wann eigentlich?