leuchtender_pfad
Anwärter
- Registriert
- 26. Juni 2003
- Beiträge
- 12
Das Schwarzbuch des Kommunismus
Total schlecht recherchiert und flasche "Opferzahlen"
Total schlecht recherchiert und flasche "Opferzahlen"
KMFDM schrieb:Michel Houellebecq - Elementarteilchen
Lest es euch durch, kotzt, bekommt einen Hass auf Franzosen (dabei hilft auch sehr gut der Film "Malena"), schmeisst es in die Ecke bzw. verscherbelt es bei ebay und haut dem blöden Houellebecq wenn ihr ihn seht mal ganz ordentlich die dumme Rübe von den Schultern damit der Sack nie wieder so einen Mist verzapft.
Auch schlimm sind natürlich alle Potter-Werke.
Gestreift schrieb:KMFDM schrieb:Michel Houellebecq - Elementarteilchen
Lest es euch durch, kotzt, bekommt einen Hass auf Franzosen (dabei hilft auch sehr gut der Film "Malena"), schmeisst es in die Ecke bzw. verscherbelt es bei ebay und haut dem blöden Houellebecq wenn ihr ihn seht mal ganz ordentlich die dumme Rübe von den Schultern damit der Sack nie wieder so einen Mist verzapft.
Auch schlimm sind natürlich alle Potter-Werke.
Eine wie ich finde, sehr ausgewogene konstruktive Kritik, die noch mit einem Sahnehäubechen von Aufforderung zur Gewalt gegen andere Menschen versehen ist. (Satire zu Ende.)
Sag mal merkts Du noch was? Wenn dir ein Buch nicht gefällt, dann ist das okay. Es ist eben Geschmackssache. Du kannst gerne konstruktive Kritik üben. Aber so ein Beitrag disqualifiziert dich nur. Auf die Rübe hauen? Ich glaube es hackt. Das ist 'ne Aufforderung zu einer Straftat und gemäß § 11 StGB verboten.
Es folgt ein Auszug aus dem StGB
"§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden."
Auf die Rübe hauen? Ich glaube es hackt. Das ist 'ne Aufforderung zu einer Straftat und gemäß § 11 StGB verboten.
Gestreift schrieb:Es folgt ein Auszug aus dem StGB
§§§§§§§§§§§§§
Gestreift schrieb:@KMFDM
off Topic
Das ist klasse, was Du da jetzt schreibst. Ist mir noch gar nicht aufgefallen, dass der Avatar kifft. Das ist kein gutes Beispiel für die Jugend. Was mach ich nur, was mach ich nur?
unwissender schrieb:Das Telefonbuch von Bielefeld
KMFDM schrieb:unwissender schrieb:Das Telefonbuch von Bielefeld
Ein Witz wird immer lustiger, je öfter er wiederholt wird.
Deswegen hier mein schlechtestes Buch: Das Telefonbuch von München.