Vorratsspeicherung von TK-Daten - jetzt reichts

holo

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Das ist echt übel:

(...)Bisher ist er nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Anordnung eines Richters erlaubt. Künftig würde also auch Ladendieben und Kleinbetrügern ein genetischer Fingerabdruck genommen.(...)

Herrlich einfacher Vorwand, um an Daten zu gelangen.

Ein Modell:
Ich stehe vor einem Laden und sehe eine tolle Videokamera.
Ich gehe hinein, klemme sie mir unter die Jacke und renne hinaus zum Taxi, in das ich einsteige.
Das Taxi fährt los - ich entwische.

Genetischer Fingerabdruck? Was soll der Beweisen? Dass ich im Laden war, um mir einen Fernseher anzusehen?
Dass ich einmal eine Kamera in Händen hielt, die dieser böde, böse Hehler da verkauft?

Wen wollen die eigentlich verarschen?
Hier geht es doch um eine verdeckte Aktion zur Vorratsdatenspeicherung, oder?

(...)Den Sicherheitsbehörden soll darüber hinaus die Infiltration im kriminellen und verfassungsfeindlichen Milieu erleichtert werden. Verdeckte Ermittler sollen, wenn sie Straftaten begehen und diese zum "szenetypischem Verhalten" gehören, nicht bestraft werden.(...)
Chic.
"Ich wäre gern Ermittler bei den Hells Angels ... ich möchte auch straffrei mit Drogen handeln und irgendwelche Typen töten dürfen." denkt sich vielleicht mancher dabei.

"Stasi-Regierung" denke ich dabei.

Mir fallen dazu auch die Gladio ein. Schön als Terroristen getarnt mal eben Zivilisten töten.

Verdeckten Ermittlern solche Instrumente zu gestatten bedeutet, sie gleichfalls für einen Polizeistaat oder andere Ziele besser intrumentarisieren zu können.


Diese Pläne aus dem Innenministerium erscheinen mir doch sehr fragwürdig ... sie dürfen nicht Realität werden.

Wählt die Piraten!

Gruß
Holo
 
G

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Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Im Streit um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, das für den Gesetzgeber eine schallende Ohrfeige ist: Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Regelungen zur massenhaften Speicherung von Telekommunikationsdaten gegen das Grundgesetz verstoßen und nichtig sind. Die bereits gespeicherten Daten sind nach diesem Urteil unverzüglich zu löschen.

Meine Freude hält sich allerdings in Grenzen.
Da das BVG eine Speicherung nicht grundsätzlich ausgeschlossen hat,
ist es nur ne Frage der Zeit bis - nach einigen Schönheitskorrekturen - VDS 2.0 kommt.

Eine Schlacht gewonnen aber den Krieg vermutlich verloren.

Warum werden Parteien die wiederholt verfassungswidrige Gesetze erfinden und durchpeitschen eigentlich nicht als verfassungswidrige Organisationen eingestuft?

Ich finde das BVG sollte einen Gesetzes TÜV einrichten und jedes einzelne Gesetz automatisch auf seine Verfassungskonformität prüfen, bevor man es auf echte Menschen losläßt.
 

Gilgamesh

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..ja, damit darf dann "offiziell" keine Vorratsdatenspeicherung erfolgen, bla bla...Was sagt eigentlich der BND dazu? Echelon oder Privatunternehmen wie google? Scheinurteil! Zumindest kann man sich bei einem gerichtlichen Prozess auf dieses Urteil berufen.
 

Malakim

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Gilgamesh schrieb:
..ja, damit darf dann "offiziell" keine Vorratsdatenspeicherung erfolgen, bla bla...Was sagt eigentlich der BND dazu? Echelon oder Privatunternehmen wie google? Scheinurteil! Zumindest kann man sich bei einem gerichtlichen Prozess auf dieses Urteil berufen.

Richtig, die speichern sicher weiter, nur ist das eben nicht nutzbar.
 

InsularMind

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Ich frage mich immer, wie es überhaupt möglich ist, ein Gesetz zu erlassen, das gegen die Verfassung verstößt. Nicht nur im Zusammenhang mit diesem Thema, da gibt es noch mehr Ansatzstellen. Muss sowas nicht vorher geklärt werden? Könnte man theoretisch auch monatelang ein seltsames Gesetz gelten lassen, das viel schlimmere, vielleicht körperlich schädliche Folgen hat?
Wie viel kostet es denn, ein verstößliches Gesetz durchzuringen?

Also haben wir jetzt laut Medien erst Mal Ruhe, wobei die vorhaben, das Ganze zu überarbeiten und von Neuem über die Bühne zu schieben. War's vielleicht nur ein Testballon zur Beruhigung der Bürger?
 

Ein_Liberaler

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Der Bundestag sitzt nicht gerade voller Verfassungsjuristen. Die Parteispitze läßt sich ein Gutachten schreiben, der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, daß es vielleicht klappen könnte, oder daß das BVerfG bestimmt nicht vor dem Regierungswechsel zu einer Entscheidung findet, und dann wird die Sache beschlossen. :egal: Dafür haben wir das BVerfG doch.
 

Arabella

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02.03.2010 20:16:50
(PA) Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die Karlsruher Richter sehen in den Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das in Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Telekommunikationsgeheimnis. Link zum Urteil des Gerichtes: http://www.bundesverfassungsgericht....tteilungen/bvg10-011.html
Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungericht ein sehr klares Signal an den Gesetzgeber geschickt: alle Daten müssen gelöscht werden. Damit ziehen die Verfassungsrichter den Stecker. "Dieses Urteil war überfällig. Die bisherige Regelung stellte einen Eingriff in das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung dar", so ROG. "Einer der Grundpfeiler der Pressefreiheit, der Schutz journalistischer Quellen, war gefährdet - die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Journalisten und Informanten nicht mehr gesichert."
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/it-computer-internet/325536.php

ARA
 

HunabKu

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@InsularMind
ch frage mich immer, wie es überhaupt möglich ist, ein Gesetz zu erlassen, das gegen die Verfassung verstößt.
Vielleicht, weil wir gar keine Verfassung haben sondern nur ein Grundgesetz, für dessen Inhalt nun mal nicht das Volk verantwortlich ist weil es sich das GG nicht selbst gegeben hat sondern es ihm auferlegt wurde....???!!! (sorry, den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen)

Zum Thema zurück:
zumindest finde ich es einen riesen Schritt nach vorn, wenn wir Bürger in der Lage sind uns gegen dies und jenes zur Wehr zusetzen. Schade ist nur, dass wir dafür den gerichtlichen Weg gehen müssen weil uns mehr direkte Demokratie, als die Tatsache frei wählen zu können, nicht zugestanden wird. Gut ist aber wie gesagt, DASS sich die Leute zusammen tun und ihrem Unmut Luft machen. Wichtig dabei ist auch, dass sie spüren, tatsächlich etwas damit zu erreichen (wenn auch nur vorerst) Ist dieses Bewusstsein erstmal in den Köpfen der Leute, werden es mehr und mehr, welche sich auflehnen. Ein kleiner Lichtblick. Die Leute fangen an zu begreifen und aufzuwachen. Ich kann nur sagen: Gott sei Dank und bitte weiter so. Ich schließe mich jedem Volksbegehren an, welches meine Interessen vertritt. Niemand sollte ANgst haben dass ein sich beteiligen negative Auswirkungen haben könnte,. Genau auf diese Angst spekulieren unsere Machthabe ja und hoffen so, dass das "!Dummvolk" die Bälle flach hält. Was mich angeht, mir ist es sowas von egal, ob jemand mitbekommt welche Ansichten ich habe. Was soll schon passieren.
"Angst stellt ruhig, Angst kriegt klein". Das sang Herbert G. bereits in den 80ern und er hal völlig Recht damit. Lassen wir uns keine Angst machen, kommen die damit auch nicht durch. In diesem Sinne


HunabKu
 

Ein_Liberaler

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Vielleicht, weil wir gar keine Verfassung haben sondern nur ein Grundgesetz, für dessen Inhalt nun mal nicht das Volk verantwortlich ist weil es sich das GG nicht selbst gegeben hat sondern es ihm auferlegt wurde....???!!!

Oder vielleicht auch, weil es ziemlich blödsinnig wäre, jedes einzelne Gesetz vom Verfassungsgericht auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, weil das nämlich ein ganz schöner Aufwand wäre, mein lieber, verehrter Freund, und die Prüfung deshalb nur auf Antrag erfolgt.
 

HunabKu

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´weil es ziemlich blödsinnig wäre, jedes einzelne Gesetz vom Verfassungsgericht auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, weil das nämlich ein ganz schöner Aufwand wäre
Na mein Gott...dann wäre es halt ein mächtiger Aufwand. Schließlich geht es ja auch um etwas grundlegendes was alle Bürger betrifft. Ist es so schlimm, wenn das vernünftig durchdacht wird und man die Leute die es betrifft (nämlich uns alle) nach uihrer Meinung fragt? Ich finde schon, mein lieber Freund, dass all diese Dinge geprüft werden sollten und wenn das Zeit kostet, kostet es halt Zeit. Ist ja schließlich nichts, wovon unser Überleben abhängt und man von heute auf morgen reagieren müsste....


HunabKu
 

Ein_Liberaler

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Ja, dann mach diesen Vorschlag doch mal öffentlich: Änderung von Artikel 82 Absatz 1 Satz 1 GG: Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsmäßigkeit geprüft und vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt...

Kann man machen. Bisher macht man's nicht. Warum nicht? Aus einem Haufen von Gründen nicht. Aber man kann's machen. Muß man aber nicht. Wieso sollte man das müssen?

Und wie kömmst Du auf die Idee, mein lieber, verehrter Freund, das habe etwas mit der Art der Verfassungsgebung, ob durch Volksabstimmung oder durch die Länder, zu tun? Das Volk wäre doch frei, sich ein neues Grundgesetz zu geben, das in diesem Punkt völlig dem alten folgt.
 

HunabKu

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Das Volk wäre doch frei, sich ein neues Grundgesetz zu geben, das in diesem Punkt völlig dem alten folgt.
Als erstes mal ist das Volk nicht frei, sich eine Verfassung zu geben. Dafür wird ganz gut gesorgt.
Das Volk würde sich sicher auch kein neues GG geben wenn es die Möglichkeit hätte. Es würde sein Recht auf Verfassungsgebung warnehmen denke ich. Noch dazu, warum sollte es dann die jetzige Gesetzgebung übernhemen.

Muß man aber nicht. Wieso sollte man das müssen?
Niemand redete von "müssen". Ich sage "sollte..." Sicher muss man nicht, aber was hindert uns daran es trotzdem zu tun wenn es zum Wohl aller ist? Ist Bequemlichkeit vielleicht eines dieser von dir (nicht) genannten vielerlei Gründe, Unwissenheit des gemeinen Fußvolkes evtl oder Ignoranz/ Resignation. Baut man da nicht vielleicht doch auf die Mentalität des deutschen Volkes das ja so gern regiert wird, damit es sich so wenig wie möglich Gedanken machen muss (zumindest die Gleichgeschalteten). Wir stehen doch zum größten Teil drauf, dass Andere sich unseren Kopf zerbrechen und das Denken für uns übernhemen. Ist ja so schön bequem.

Was hab ich´s doch satt, vor allem wenn dann auch vermeindlich inteligente Leute wie du einer zu sein scheinst eine genau solche Denkensweise an den Tag legen. Das macht mir dan doch bissl Angst.


HunabKu
 

Ein_Liberaler

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Aber selbstmurmelnd, mein verehrter Freund, ist das Volk frei, sich ein neues Grundgesetz zu geben! Abgesehen davon, daß die derzeitige Verfassung dieses Recht in Artikel 146 ausdrücklich garantiert, ist das ein selbstverständliches, nicht aufgebbares Recht jedes Volkes der Welt. Es gibt aber nicht einmal eine Initiative in diese Richtung.

Gibt es denn eine Verfassung auf der Welt, die die Kontrolle jedes gesetzes durch einen obersten Gerichtshof vor Inkrafttreten vorsieht? Ich weiß es nicht. Zweifellos könnte man das so regeln, wenn man wollte. Woher nimmst Du die Gewißheit, ein neues Grundgesetz würde es so handhaben, wenn es nur in einer Volksabstimmung beschlossen würde?
 

InsularMind

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@Hunabku : Ich muss erkennen, dass mir das Schleierhafte an der Funktionsbesetzung dieses Staatswesens noch viele merkwürzige Wunderlichkeiten bereit hält. :O_O:

Es würde vielleicht schon ausreichen, wenn die fragwürdigen Personen an der Beschlussstelle Unterricht darin bekämen, was verfassungs- bzw. GG-konform ist, und was gar nicht geht. Ich stelle mir deren Berufe sicherlich nicht einfach vor, eher das Gegenteil, aber finde es schlimm, wenn Leute derart wichtige Entscheidungen treffen dürfen, die nicht über das erforderliche Basiswissen verfügen. Vielleicht sollten die zur Wiederauffrischung noch mal die Grundschulbank drücken. Es gibt doch sicher Lernbücher für GG-Anfänger.

Na ja, und wenn nun eine Verfassung her soll, eine neue Verfassung, oder eben ein neues GG, würde selbst das Festschreiben solch eines Prüfungs-Prozedere darin etwas an der Verfahrenswirklichkeit ändern? Also würden die ausführenden Kräfte danach handeln? Oder ist das wiederum über Auslegungen und Wichtigkeits-Schätzungen umgehbar?
Wie sollen sich Bürger ein neues GG geben können? Wieder über den Weg der ganzen Stufen bis knapp vor dem Thron, wo dann stellvertretend unter anderen Interessen mit der Vorgabe, das Volk hätte ausgesucht; entschieden wird?

Nun ja, aber Politiker lassen sich bekannterweise auch über alle möglichen andere Dinge aus, worüber sie schlecht informiert, erfahrungsarm bis ahnungslos sind, siehe Möchtegerntsunami, also sollte man nicht zu viel von jenen wohl nicht erwarten.
 

Simple Man

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Dir ist aber schon klar, dass vieles in der Rechtssprechung und auch im Justizwesen interpretationsfähig ist? Darum ist die Lieblingsantwort von Juristen ja auch "Es kommt drauf an ..." ... sprich: etwas stellt sich als Verfassungswidrig heraus - aber das ist Interpretationssache und nicht eindeutig ... wobei das natürlich nicht heißen soll, dass die Gesetzgebung da teilweise keinen echten Scheiß macht und man einfach froh sein muss, dass BVerfG zu haben ...
 

agentP

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Es würde vielleicht schon ausreichen, wenn die fragwürdigen Personen an der Beschlussstelle Unterricht darin bekämen, was verfassungs- bzw. GG-konform ist, und was gar nicht geht. Ich stelle mir deren Berufe sicherlich nicht einfach vor, eher das Gegenteil, aber finde es schlimm, wenn Leute derart wichtige Entscheidungen treffen dürfen, die nicht über das erforderliche Basiswissen verfügen. Vielleicht sollten die zur Wiederauffrischung noch mal die Grundschulbank drücken. Es gibt doch sicher Lernbücher für GG-Anfänger.

1.) Die grösste Berufsgruppe im Bundestag stellen die Juristen. Ich gehe davon aus, dass die besser über das Grundgesetz informiert sind, als du, ich und die Grundschullehrerin, zu der du sie schicken willst. (Lehrer sind meines Wissens übrigens gleich die 2. grösste Berufsgruppe im BT. Insofern ist der Plan doppelt fragwürdig ;-))

2.) Ist das GG an zahlreichen Stellen ziemlich vage formuliert und bedarf oft genug der Auslegung. Wenn du z.B. 2 Leute fragst, was mit "Die Würde des Menschen" gemeint ist, bekommst du 4 Meinungen. Das ist auf der Strasse nicht anderes, als unter Juristen oder Abgeordneten. Wäre das anders, dann bräuchten wir kein Verfassungsgericht um die Verfassungskonformität von Entscheidungen zu prüfen.

edit: simple war schneller
 

InsularMind

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Ist mir klar mit der ganzen Auslegungssache, aye. Wobei man dann nicht von Gesetz sprechen kann, denn was ergibt es für einen Sinn, ein Gesetz festzulegen, wenn man seine Setzung durch Interpretation umstoßen kann... So ein Gesetz ist doch nutzlos. Ich gehe da wahrscheinlich zu direkt mit um. Ich denke eben, solange zig tausend verschiedene Meinungen über die Menschenwürde ihre Unantastbarkeit nicht verletzen, ist das okay.
So eben auch, wenn zig Auslegungen über Privatsphäre und Datenschutz nicht zu deren Aufhebung führen.
 

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