Juergen_9876
Anwärter
- Registriert
- 17. Februar 2009
- Beiträge
- 8
nein, gar keine reaktion von denen
bin mal auf die erste mahnung gespannt
bin mal auf die erste mahnung gespannt
Spielfox
Postfach 36
AU-2291 Lassee
Österrreich
Ihr Schreiben vom XX.XX.2009 angebliche Kunden Nr. xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Ihrem o.g. Schreiben muss es sich offensichtlich um ein Irrtum Ihrerseits handeln.
Ich habe Ihnen gegenüber keine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages abgegeben. Somit kann zwischen uns kein - wie auch Immer geartetes - wirksames Vertragsverhältnis entstanden sein und mithin auch keine Zahlungsverpflichtung meinerseits. Daher werde ich Ihre Forderung nicht bezahlen.
Hilfsweise fechte ich Ihren Vertrag wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an, ganz hilfsweise widerrufe ich die vermeintliche Willenserklärung.
Sollten Sie anderer Meinung sein, muss ich Sie auf den Rechtsweg verweisen. Mahn- oder Inkassoschreiben können Sie sparen, ich werde darauf nicht reagieren.
Sie wollen mir bitte bis zum xx.xx.2009 bestätigen, dass die Angelegenheit erledigt ist.
Weiterhin widerrufe ich die Ihnen vermeintlich erteilte Einzugsermächtigung.
Mit den Ihnen gebührenden Grüßen
ja, einfach rückbuchen lassen, die haben gar nichts in der hand. ;-)Blue_Stinger schrieb:Hier wurden ja die letzten Tage so einige von dieser Spielfox-Kampagne überfallen.
Nochmal ne zentrale und eindeutige Frage, worauf ich eine ebenso klare Antwort benötige: wenn am Telefon das Gespräch einwilligend aufgezeichnet wurde und alle Fragen mit "Ja" beantwortet wurden:
kann man das weitere Prozedere trotzdem ignorieren und das Geld ganz normal zurückbuchen lassen?
Ein gelber Brief vom Amtsgericht wird wohl nie folgen, aber für mich ist es wichtig zu wissen, ob man trotzdem noch alles in der Hand hat.
Gruß
Michael