Loveparade 2010: 19 Tote und über 300 Verletzte

DrJones

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Mit der Katastrophe an sich hat dies nichts zu tun, in der Tat. Aber
das ein Politiker gezielt Lügen und Falschinformationen eingesteht
kommt schon selten genug vor.

Mich hat diese Zahlenschieberei schon von Anfang an etwas aufgeregt,
ist aber leider nur allzu üblich
 

agentP

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Simple Man schrieb:
Und was haben Eva Herman und die katholische Kirche gemeinsam?
Keine Ahnung, aber ich kann den Artikeln entnehmen, was Eva Hermann und (mindestens) ein katholischer Bischof gemeinsam haben. ;-)
 

erik

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Wenn man sich das ganze Interview mit OB Sauerland im Spiegel von heute durchliest, kann man eigentlich nur eine Konsequenz fordern:

Unanhängig davon, ob das kommunale Wahlrecht in NRW einen Bürgermeisterrücktritt vorsieht oder nicht - dieser Mann muss sofort sein politisches Mandat niederlegen.

Eine solches Selbstmitleid und ein solche verzweifelten Rechtfertigungsausflüchte sind mir noch nie untergekommen
 
G

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Recht is völlig ohne Bedeutung. Es reicht völlig wenn Anstand und Rechtschaffenheit das vorsehen.
 

erik

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@Liberaler

Hast du das Interview gelesen?

Da wird er gefragt warum er denn nicht zurücktritt, ob er denn keine politische Verantwortung auf seiner Seite sähe.

Und seine Antwort ist die eines Technokraten.
Ein Rücktritt sei ihm eben aus diesen formalen rechtlichen Gründen nicht möglich.

Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sehr sicher, dass man auch als OB in NRW einen Weg finden kann, elegant zurückzutreten, wenn man das wirklich möchte, da sind wir uns doch hoffentlich einig, oder?

(z.b. wenn ein Politiker plötzlich schwer erkrankt wird es ja wohl auch möglich sein, das Amt aufzugeben, ohne dass er abgewählt werden muss, also gibt es da mit Sicherheit eine formale Hintertür für solche und andere Fälle)

Der Mann ist einfach feige, klebt an seinem Sessel, und wiederholt in dem Interview etwa 20mal "wir haben das nicht gewollt".

Das wäre ja auch noch schöner! Natürlich habt ihr das nicht gewollt! Aber ihr habt es so organisiert, dass es passiert ist. Und da muss man dann mal den Arsch in der Hose haben und Verantwortung übernehmen.
Und wie schon von höherer Seite richtig gesagt worden ist, es gibt eine politische Verantwortung, die völlig unanhängig ist von persönlicher Schuld.
 

Simple Man

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Okay, ich beziehe mich ja nur auf LTO, aber demgemäß ist eine vorzeitige Beendigung der Amtszeit eines Bürgermeisters aus eigenem Verlangen jederzeit möglich:
Der Bürgermeister hat wie jeder andere Beamte das Recht, jederzeit seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu verlangen. Voraussetzung ist lediglich eine schriftliche Erklärung. Die Entlassung ist von der Aufsichtsbehörde grundsätzlich für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen.

Siehe auch hier:
Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Verlangen entlassen zu werden muss schriftlich erklärt werden. Ein Verlangen in elektronischer Form ist nicht zulässig. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung dem Beamten noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der dienstvorgesetzten Stelle, mit Zustimmung der nach § 28 Abs. 1 Satz 1 zuständigen Stelle auch nach Ablauf dieser Frist, zurückgenommen werden.

Weiß da jemand genauer Bescheid? Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man nicht zurücktreten kann, wenn man das will? Und auch wenn man die mediale Personalisierung durchaus kritisieren kann - Sauerland befeuert dies imhO noch dadurch, dass er von einem Fettnäpfchen ins nächste springt ... und, ja ich wiederhole mich, aus Gründen des Anstands und eines Verantwortungsgefühls heraus, sollte er von sich aus zurücktreten ... auch unabhängig davon, dass auch andere versagt und Fehler gemacht haben ...
 

Ein_Liberaler

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Wir denken auf unterschiedliche Weise, fürchte ich. (@ erik, natürlich.]

Die Aussage "Ich bin kein Jurist, aber..." erscheint mir als Wunschdenken. Als ich ihn Tag nach dem Unglück auf der Pressekonferenz gesehen habe, war ich auch der Ansicht, daß der Mann überfordert sei und zurücktreten müsse, ich habe dann allerdings zur Kenntnis genommen, daß die Rechtsordnung das so nicht vorsieht.

Wie sich meine Beurteilung der Situation entwickelt, finde ich es im übrigen ganz gut, daß man sich nicht unbürokratisch auf einen Verantwortlichen geeinigt und die Sache mit einem schnellen Rücktritt erledigt hat.

http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Die-Aufgaben-der-Polizei_aid_894822.html
 
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Ein_Liberaler schrieb:
Ja, oder das gesunde Volksempfinden. Recht ist wirklich entbehrlich.

Recht ist nicht entbehrlich, es ist bedeutungslos weil es nicht existiert. Is hier aber zu OT - wir können gerne einen neuen Thread dafür aufmachen, wnn du magst.
 

wintrow

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Wenn geltendes Recht den Anforderungen nicht mehr gerecht wird, dann muss es geändert werden. Ich stimme Liberaler zu das das Recht nicht einfach aus der Stimmung heraus übergangen werden kann aber auch ich sehe keine andere Möglichkeit als den Rücktritt des OB Sauerlandes. Dafür gibt es rechtliche Rahmen, fertig. Er bleibt wegen Geld und Macht. Sowas ekelt mich an.
 

jones

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Er bleibt wegen Geld und Macht. Sowas ekelt mich an.

Oder weil er tatsächlich nicht die Verantwortung trägt.
Wenn es zu einem ähnlichen Ereignis während eines #fußballspiels kommt, tritt ja der OB der Stadt auch nicht automtisch zurück.
 

Helika

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Werden für Fußballspiele aber auch die Sicherheitsvorschriften für das Gelände der Fußballarena so eklatant außer Kraft gesetzt und alle Bedenken mögliche Probleme betreffend so vom Tisch gewischt, wie (anscheinend) im vorliegenden Falle passiert?

Wäre mit der Loveparade alles glatt gegangen, hätte er sich die (zahlenmäßig stark geschönten?) Federn doch ohne mit der Wimper zu zucken angesteckt und sich schulterklopfen lassen, als wäre es mit sein Verdienst gewesen. Aber jetzt nach der Katastrophe will natürlich niemand was damit zu tun gehabt haben.
 

Simple Man

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Die Anwälte der Stadt Duisburg argumentieren laut Xtranews, die Veröffentlichung der Anlagen würde das Urheberrecht verletzen.

LOL, Urheberrecht auf Verwaltungsakten?

Haben die Richter in Köln noch alle Tassen im Schrank? Damit kommen sie doch nie und nimmer durch.

§ 5 UrhG Amtliche Werke
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen
sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen
genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Zurück auf die Schulbank und Gesetzestexte büffeln - ich frag das dann nächste Woche ab.
Und weil wir schon dabei sind, bei der Gelegenheit lernen wir jetzt auch gleich was der Streisand Effekt ist.

:k_schuettel: und so was darf eine Robe tragen. Wenn ich da involviert wäre würde ich eine amtsärztliche Untersuchung der Richter beantragen.

Kindergarten!
 

agentP

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Zurück auf die Schulbank und Gesetzestexte büffeln - ich frag das dann nächste Woche ab.

Ach ja? Ich kann gerne dich über die entsprechenden Artikel in der Zivilprozessordnung bezüglich der "einstweiligen Verfügung" abfragen. Dann können wir ja mal kucken, ob die Richter keine Ahnung haben, wie sie formal richtig vorzugehen haben oder doch eher du.

:read:
 

Sedge

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Nach der Loveparade wurde in der Pressekonferenz eine unglaubliche Zahl genannt. Es hätten sich angeblich nur ca. 150.000 Besucher auf dem gesamten Gelände aufgehalten. Wir waren dort und haben das Gedränge erlebt, es müssen mehr Besucher gewesen sein.

Wir können es noch immer nicht fassen!
Hilf uns zu beweisen, dass dort mehr Menschen waren und erhebe deine Stimmefür die Wahrheit!

http://www.lpvisitors.com/
 

antimagnet

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hmm, ich frage mich, ob das so sinnvoll ist, die zahl der besucher möglichst groß werden zu lassen. ich will mich mal in rechtslogik versuchen: wenn da mehr leute kamen als man mit gerechnet hat (hey, ich will mich in rechtslogik versuchen, nicht in brillanter ausdrucksweise), dann besteht der fehler der verantwortlichen möglicherweise nur darin, sich verschätzt zu haben. das versagen der sicherheitsmaßnahmen kann dann der zu großen zahl an gästen zugeschrieben werden.

wenn die sicherheitsmaßnahmen aber bereits bei weniger gästen als geplant versagt haben, dann hat man dort versagt. und ich schätze mal, dass man juristisch als verantwortlicher mit einer fehleinschätzung der besucherzahl weit besser davonkommt als mit einer fehlplanung in sachen sicherheit.
 

Themis

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Wobei die Besucherzahl, die am Ende auf der Seite zustande kommen wird nicht die geringste Aussagekraft hat.
 

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