Mr. Anderson
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@Elbee: Danke für die Information.
Noch zwei Anmerkungen: Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber ein Verbotsirrtum schon.
Und wenn die Klage zu 100% abgewiesen wird, muß der Kläger auch 100% der Gerichtskosten und der Auslagen des Beklagten zahlen (war jedenfalls immer so bei "Streit um Drei")
Noch zwei Anmerkungen: Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber ein Verbotsirrtum schon.
Und wenn die Klage zu 100% abgewiesen wird, muß der Kläger auch 100% der Gerichtskosten und der Auslagen des Beklagten zahlen (war jedenfalls immer so bei "Streit um Drei")