WV wurde abgemahnt wg. Urheberrechtsverletzung

Ehemaliger_User

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Meine Güte. Nach diesem Akt würde es mich nicht wundern, wenn ich demnächst ein Schreiben von John Webster bekäme...
 

Tyler-Durden

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Ich verstehe das ehrlich gesagt überhaupt nicht. Man sollte sich doch freuen das es jemand gepostet hat, zumindest ich als Autor würde mich darüber freuen. Was würde mir das sagen ?

Das mein Gedicht einen bestimmten Bekanntheitsgrad erreicht hat !

Aber irgendwie scheint diesem Kerl, Geld wichtiger zu sein als die Kunst an sich etwas zu verfassen und unter die Menschen zu bringen damit sie über ein bestimmtes Thema nachdenken. Das finde ich ehrlich gesagt ein wenig traurig.

Etwas anderes wäre es wenn er schon so eine wichtige person wie Goethe, Shakespeare oder was weiß ich was wäre. Aber da ich viel lese und noch kein einziges mal von diesem gedicht gehört habe gehe ich einfach mal aus das er nicht unbedingt bekannt ist. Also sollte er sich doch mal lieber freuen. Ausserdem ist es ein "Gedicht" meine Güte...
 

Winston_Smith

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@tyler

Nun ja, jedem Künstler steht es frei, für seine Arbeit Geld zu verlangen. Und wenn jemand seine Arbeit stiehlt, kann er dieses Geld natürlich einklagen.

ALLERDINGS würde das Gedicht hier ZITIERT mit QUELLENANGABE usw. Und wenn man nicht mal mehr straffrei zitieren kann, weiß ich auch nicht mehr weiter.... Außerdem hat der Autor doch keinerlei Schade erlitten. Ohne dieses posting würde sich kein Mensch der Welt überhaupt für sein Machtwerk interessieren.... :roll:

Ich finde das alles ziemlich albern...
 

Mr. Anderson

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Ja Kai, ich weiß nicht ob ich Dich beglückwünschen soll, oder fragen, was das denn für 250 Euro sind, auf denen Du sitzengeblieben bist. Sind das die Kosten für Deinen eigenen Anwalt? Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du doch an den XY nichts bezahlt, oder?
 

Tyler-Durden

Meister
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Natürlich hast du Recht und natürlich kann jeder der irgendeine Form von Kunst schafft Geld für seine Arbeit verlangen. Aber ich gehe mal einfach davon aus das Herr XY nicht unbedingt Goethe II darstellt und eher unbekannt ist.

Gerade wenn jemand etwas hier rein setzt, zumindest nur Teilweise, kann es doch die Möglichkeit bieten das sich andere mehr für (z.B.) sein Gedicht
interessieren. Ich glaube kaum das hier ein ganzer Band von seinen Gedichten abgetippt wurde, da hätte ich das ja evtl. noch verstanden. Meine Meinung ist einfach das ich von diesem Herrn XY nichts lesen möchte, auch wenn es mich interessieren würde weshalb das ganze nun war....ich verkneife mir lieber die Neugier und schenke meine Beachtung lieber anderen Sachen, die von "anderen" Menschen verfasst wurden.
 

Sile

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:D

Jaja, das sind in der Regel schon ziemliche Dreckssäcke diese Anwälte.
Verdienen ihr Geld normalerweise nicht mehr dadurch, dass sie Prozesse gewinnen, sondern dass sie möglichst hohe Streitwerte annehmen.

Ein Freund von mir hat mit 13 Jahren auf seiner Homepage ein Bild von einer Landkarte einer anderen Seite übernommen, und musste letztendlich dafür 2000 Euros dafür bezahlen, dass zahlte dann wohl die Versicherung, aber es gibt wohl auch Menschen bei denen, die Versicherungen da nicht mehr wirken ;).
War übrigens eine professionelle Masche, die Stellen Unmengen an Bildern auf ihre Homepage und Suchen dann auf anderen Seiten nach dem Bildern, dadurch verdienen die wohl ihr Geld ....
 

newknow

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"@Kai
Glückwunsch zum Prozessgewinn!"

so, Gewinn. Dann muß der aber unter
Einnahmen verbuchen und versteuern werden, oder?
..sind Prozessgewinne steuerfrei?

War unter diesem ominösen Gedicht zu das copyright gesetzt?
Wenn einer nicht will das sein Zeug kopiert wird, muß er das copyright sichtbar setzten.
Wenn es so gewesen ist, dann hat wohl der eine und andere nicht hingeguckt, ist aber kein copyright oder ein Hinweis vorhanden, dient kaNN es DOCH der Erfüllung des Informationsrecht dienen, Art. 5 GG. oder nicht?
 

Mr. Anderson

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Es ist ja ein Irrtum zu glauben, daß nur mit dem Copyrightzeichen versehene Dinge nicht kopiert werden dürfen. Man muß im allgemeinen davon ausgehen, daß der Verfasser ein Copyright hat.
 

general

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Das mit dem Prozessgewinn war in der Tat etwas komisch formuliert. Dass es keiner war sollte mein Smiley verdeutlichen. War aber falsch gesagt, da eigentlich ein Verlust.

BTT
Am besten setzt man vielleicht einfach nur noch Links zu interessanten Beiträgen von "Fremdlingen". Da hat man keine Probleme mit Copyright. Hoffe mal den Link darf man noch setzen :roll:

Gruss
G.
 

Elbee

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antimagnet schrieb:
man darf halt nur auszugsweise zitieren. hab aber keine ahnung, wo die grenze ist. vielleicht ists ja auch bei gedichten nochmal anders. sonst könnt ich ja einfach einen aktuellen roman abtippen, den namen des autors auch noch frech dazuschreiben und sagen, es wäre ein zitat...

nur weil man den namen dazu nennt, hat man ja noch nicht die urheberrechte...


noch schlimmer wirds mit den bildern... oder hast du die urheberrechte an deinem avatar?

Das Urheber- und Verlagsrecht regelt das, kann man sich als Beck-Texte im dtv kaufen, wenn es eine Rolle spielt. Ist aber nicht wirklich kompliziert.

Beispiel: Wenn man einen Text veröffentlicht, dann schreibt man normalerweise ans Ende gesammelt den sogenannten Literaturverweis, wenn man sich auf deren Inhalte bezieht. Werden einzelne Passagen zitiert, dann werden die besonders gekennzeichnet, mit Fußnoten etwa. Werden komplette Werke einfach so publiziert, ganz gleich wo und in welcher Form, dann braucht es die Genehmigung des Urhebers. Oft kostet das übrigens nichts oder manche regeln das per kleine Spende an gemeinnützige Institutionen als symbolische Kompensation.

In WV hat sich eingebürgert, copy/paste zu quoten und dazu den kompletten Link zu posten. Ist vollkommen legal und nützt dem Urheber sogar oft als PR. SillyLilly etwa ist fix genug, um nicht gekennzeichnete Texte per Google zu identifizieren und das dem Teilnehmer zu melden. Normalerweise müsste ein solcher Text gelöscht werden, um die Urheberrechte nicht zu verletzen. Jedoch ist nicht jeder Text urheberrechtlich geschützt, das kommt dann auf den Einzelfall an. Ganze Bücher sind das fraglos, doch es gibt Publikationen out of print, da ist das wieder anders. Längere Quotes fallen ja aber sofort auf, auch Texte mit bestimmter Sprachführung, die klar als Printtext gegenüber normalem Forum-Posting zu unterscheiden sind. Insofern können Moderatoren sofort einschreiten, was eventuelle Probleme direkt verhindert.

Bilder, die upgeloadet werden, unterliegen auch dem Urheberrecht. Heutzutage vermerken das die Eigentümer auf ihren Seiten auch und selbstverständlich weisen auch picsearch und ähnliche Suchfunktionen stets auf das Copyright hin. Eine Avatar-Library kann hingegen frei von schützenswerten Urheberrechten sein, das weiß aber nur der, der die Library zur Verfügung stellt.

Kai ist gut bedient, wenn er sich einen simplen Disclaimer in die Forumbedingungen einfügt, der solche Teilnehmer zur Übernahme der Rechtssicherheit verpflichtet, was bei Registrierung automatisch als aktzeptiert gilt. Dann kann sich Kai gemütlich zurücklehnen und eine ähnliche Sache wie jetzt mit der Abmahnung geht direkt an den Forumteilnehmer. Das heißt aber nicht, dass diese Abmahnung legal ist, nur dass eben Kai sich mit dem Kram nicht befassen muss, weil er eben die Texte nur hostet.
 

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So,

bin jetzt erst wieder an den Rechner gekommen. Ich will dann mal nach und nach Antworten:

Seine_Neutralität:
Ja Kai, ich weiß nicht ob ich Dich beglückwünschen soll, oder fragen, was das denn für 250 Euro sind, auf denen Du sitzengeblieben bist. Sind das die Kosten für Deinen eigenen Anwalt? Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du doch an den XY nichts bezahlt, oder?

Ich habe dem Herrn XY selbstversändlich nichts bezahlt. Mein Anwalt, der auch der Justiziar vom Heise-Verlag ist, hat leider so horrende Stundensätze. Dafür hat steckt er sehr tief im Thema Forenhaftung drinnen, da er dazu grad promoviert. Selbst wenn Herr XY nur 50 Euro verlangt hätte, so hätte ich 250 für den Anwalt ausgegeben. Ich werde so etwas nicht unterstützen.

Fetzy:
wissen denn der/die betroffenden davon?

Ich habe mit dem User hier bereits Mailkontakt gehabt, doch wollte ich Ihn schützen. Ich werde ihm den Link zu dieser Diskussion zukommen lassen.


Im übrigen kam heute die Rechnung per Post.. 250 Euro *schluck*
Wer sich evtl. an den Kosten beteiligen möchte, der kann das gerne über die Spendenrubrik machen (siehe Signatur). Dafür schalte ich Eu8ch auch die Werbung ab und unsere Kriegskasse wird gefüllt.

Viele Grüße

Kai
 

Snuggles

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Ein Anwalt der sich auskennt hätte von anfang an geschrieben daß er um die unterstützung zur ausfindigmachung des verstoßenden users bittet.
 

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@Snuggles: Auch diesem Anwalt hätte ich wohl kaum die Mailadresse oder IP Adresse des Users mitgeteilt. Dann hätte ich mich ja auch noch strafbar gemacht.
 

Snuggles

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Nein nein, der hätte das schon ordentlich durchgezogen. Dazu hat man sie schließlich.
 

nicolecarina

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wie ich in meiner Verlagskauffrau- und Journalisten-Laufbahn mal irgendwo gelernt habe, darf man bis zu fünf Zeilen ohne Probleme zitieren und falls es sich um patentfreie Texte handelt auch mehr. Solche Urheberrechte verfallen aber - so sie von Erben oder sonstigen Leuten nicht gekauft und verlängert werden - bei Autoren glaube ich erst 25 Jahre nach Veröffentlichung des Werkes.

Ab fünf Zeilen gilt ein "Zitat" schon als Textauszug, den sich pingelige Rechte-Inhaber mehr oder weniger teuer bezahlen lassen.
Das galt oder gilt zumindest im Printbereich, zumindest bis Mitte der 90er war das aktuell geltendes Recht in Sachen Zitate und ich kann mir vorstellen, da die Verlagsbranche nicht sonderlich gernn innovativ ist, dass es dort auch immer noch so gilt.
 

sillyLilly

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Oh klasse ... nic.... endlich mal eine Aussage mit der ich was anfangen kann.
Diese ganze Geschichte hat mir schon Kopfschmerzen gemacht, als wir sie noch intern diskutiert haben. Was darf man noch zitierten und was nicht? nichts konkrektes im netz gefunden.
Ich habe mein "Rechtempfindungssensor" schon austauschen wollen. ;)

Danke.

Namaste
Lilly
 
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