WV wurde abgemahnt wg. Urheberrechtsverletzung

Jay-Ti

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darf man bis zu fünf Zeilen ohne Probleme zitieren

Kann ich mit einer höheren Bildschirmauflösung also mehr zitieren? Oder gibt es eine genauere Definition von Zeile? Denn unter diesem Gesichtspunkt, kommt es doch auch immer irgendwie auf den Betrachter an!?

@Kai

Saubere Arbeit 8)
 

sillyLilly

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JayTi ... ich glaube der Zeilenumbruch wird bei verschiedenen Bildschrimauflösungen trotzdem gleich bleiben oder?

Namaste
Lilly
 

Elbee

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sillyLilly schrieb:
Was darf man noch zitierten und was nicht? nichts konkrektes im netz gefunden.
Ich habe mein "Rechtempfindungssensor" schon austauschen wollen. ;)

Exakte Auskünfte erteilt die VG Wort.
 

Ehemaliger_User

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nicolecarina schrieb:
Solche Urheberrechte verfallen aber - so sie von Erben oder sonstigen Leuten nicht gekauft und verlängert werden - bei Autoren glaube ich erst 25 Jahre nach Veröffentlichung des Werkes.
Korrigiere: 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Frag' mich aber nicht, wer die Rechte während dieser 70 Jahre behält - vielleicht der Verlag.
 

Jay-Ti

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sillyLilly schrieb:
JayTi ... ich glaube der Zeilenumbruch wird bei verschiedenen Bildschrimauflösungen trotzdem gleich bleiben oder?

Namaste
Lilly

Und wenn wir nicht von poetischen, sondern wissenschaftlichen Texten ausgehen, welcher hintereinander geschrieben werden, so dass auch gut mal der erste Zeilenumbruch mit dem ersten Absatz in Verbindung steht... oder mal angenommen ein überhaupt nicht strukturierter Text, darf ich (ausgehend von einem eingefügten Zeilenumbruch) den komplett übernehmen? :gruebel:
 

Mr. Anderson

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Also laut dem zuletzt geposteten Link gibt es keine Grenze von fünf Zeilen, sondern es hängt vom Gesamtumfang des Textes ab, was ein "kleines Zitat" ist.
 

Elbee

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Seine_Neutralitaet schrieb:
Also laut dem zuletzt geposteten Link gibt es keine Grenze von fünf Zeilen, sondern es hängt vom Gesamtumfang des Textes ab, was ein "kleines Zitat" ist.

Nein, gibt es nicht. Das ist das gleiche uralte Märchen wie die 8 Takte Musik, die man ungestraft klauen dürfe.

In Deutschland unterscheiden wir zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht. Das Urheberrecht ist als besondere Schutzeinrichtung für geistige Werke gedacht. Darin ist geregelt, was unter das Urheberrecht überhaupt fällt und wie der besondere Schutz im Einzelnen aussieht. Das hat mit der Verwertung nichts zu tun, dafür gibt es Verwertungsgesellschaften, die sich um die Erträge dafür kümmern. Das geschieht auch nur für die dort registrierten Mitglieder. Ansonsten kann man sich mein vorheriges Posting nochmal ansehen, da steht was über die Praxis drin. In Deutschland geht es bei Streitigkeiten immer darum, ob es einen finanziellen Schaden gibt. Wenn also jemand hier noch so lange Texte aus Publikationen quotet, muss der "Geschädigte" immer nachweisen, dass er einen finanziellen Schaden dadurch hat. Das ist tatsächlich alles. Texte, die in einem Internet-Forum mit überschaubarer Einschaltquote "illegal" gepostet werden, dürfte jeder passable Anwalt als Werbung für den Betreffenden auslegen können, vor allem wenn eine weiterführende URL zum Originaltext angegeben ist. Heißt im Klartext: Allgemeines Lockermachen angesagt und kompetent machen in der Sache, hier: VG Wort.
 

Vision

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EVO schrieb:
nicolecarina schrieb:
Solche Urheberrechte verfallen aber - so sie von Erben oder sonstigen Leuten nicht gekauft und verlängert werden - bei Autoren glaube ich erst 25 Jahre nach Veröffentlichung des Werkes.
Korrigiere: 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Frag' mich aber nicht, wer die Rechte während dieser 70 Jahre behält - vielleicht der Verlag.

Die Rechte erhalten die Erben, so es keine Erben gibt gehen die Rechte an den Staat über.
 

Plaayer

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Respekt an den Boaradmin!

Da merkt man das er richtig hinter dem Board steht!

*klatsch*
 

Boardadmin

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Hallo,

ich danke den Mitgliedern der Loge 42 für die Spende von 50 Euro.
Werde die Bezahlung dann nun wohl vornehmen..


Viele Grüße

Kai
 

nicolecarina

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Frag' mich aber nicht, wer die Rechte während dieser 70 Jahre behält - vielleicht der Verlag.

normal ja, heutzutage wohl auch der "Agent" des Autors oder ein cleverer Autor selbt *gg*

Also die 5 Zitatzeilen, das war ne Weile schon eine Regel in der Berufschule. Glaub nicht, weil es dem Lehrer so gut gefiel. Aber kann echt gut passé sein :roll:
 

Mr. Anderson

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Was mich mal interessieren würde: Woran erkennt man, daß XY einen Anwalt einschaltet? Wenn ich das richtig verstanden habe, schrieb Dein Anwalt, es wäre nicht ersichtlich, daß XY einen Anwalt bestellt hätte, obwohl dieser ja eine Mail geschrieben hatte.
Aber wenn es doch ersichtlich wäre, hättest Du dann die 250 Euro zahlen müssen?
 

Boardadmin

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Korrekt Evo,

und selbst wenn Herr XY einen Anwalt einschaltet hätte, so hätte ich diesen nicht zahlen müssen.

Viele Grüße

Kai
 

Mr. Anderson

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Na gut, nochmal verständlich: Wenn ich es richtig sehe, lief es doch etwa so:
XY: "Du hast ein Gedicht unerlaubt veröffentlicht. Ich will Schadensersatz und Anwaltskosten."
Boardadmin: "Hab das Gedicht entfernt. Kohle gibt's nicht."
Freund von XY: "Ich bin ein ganz toller Anwalt, her mit der Kohle!"
Boardadmins Anwalt: "Es ist nicht ersichtlich, daß XY wirklich einen Anwalt bestellt hat, also keine Anwaltskosten für XY. Sowieso nicht, denn Boardadmin ist nicht für den betreffenden Beitrag verantwortlich."
XY: "Ich beharre nicht weiter auf meiner Forderung."

Also, was wäre, wenn XY doch einen Anwalt bestellt hätte? Die Frage ist ja: was macht man, wenn man den Beitrag selber geschrieben hat, wenn man nicht wußte, daß man damit gegen so eine Urheberrechtskram verstößt.
 

Elbee

Großmeister
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Seine_Neutralitaet schrieb:
Na gut, nochmal verständlich: Wenn ich es richtig sehe, lief es doch etwa so:
XY: "Du hast ein Gedicht unerlaubt veröffentlicht. Ich will Schadensersatz und Anwaltskosten."
Boardadmin: "Hab das Gedicht entfernt. Kohle gibt's nicht."
Freund von XY: "Ich bin ein ganz toller Anwalt, her mit der Kohle!"
Boardadmins Anwalt: "Es ist nicht ersichtlich, daß XY wirklich einen Anwalt bestellt hat, also keine Anwaltskosten für XY. Sowieso nicht, denn Boardadmin ist nicht für den betreffenden Beitrag verantwortlich."
XY: "Ich beharre nicht weiter auf meiner Forderung."

Also, was wäre, wenn XY doch einen Anwalt bestellt hätte? Die Frage ist ja: was macht man, wenn man den Beitrag selber geschrieben hat, wenn man nicht wußte, daß man damit gegen so eine Urheberrechtskram verstößt.

Erstinstanzlich bleibt meistens eh jeder auf seinen eigenen Kosten sitzen. Wenn also XY es tatsächlich auf einen Prozess hätte ankommen lassen, dann ist es ziemlich wahrscheinlich, dass er auch seinen Anwalt selber bezahlen muss. Hätte es Kai auf einen Prozess wg. der strittigen Forderung ankommen lassen und auf einen Anwalt verzichtet, hätte er keinerlei Kosten gehabt, außer vielleicht ein paar Auslagen für Briefe und Porto. Die kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht genügt meistens als Infoquelle für die eigene Verfahrensstrategie.

Anwaltsrechnungen per Abmahnung kommen selten bei Gericht durch, die wissen das dort schon, dass da gerne Abzocke betrieben wird.

Zwar schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, doch das hat mit einem Zivilverfahren nichts zu tun, denn da werden keine Strafen verhängt. Ist kein Schaden nachweisbar, dann gibt´s auch kein Urteil und die Klage wird im günstigen Fall einfach abgewiesen. Oder höchstens eins, das auf Unterlassung verpflichtet. Ist aber der Text nachweislich bereits von der Website gelöscht, ist der Klagegegenstand als erledigt zu erklären. Wenn das der XY vergisst zu machen, dann trägt er alle Kosten sowieso selber.
 
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