antimagnet
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ich auch nicht...
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"@Kai
Glückwunsch zum Prozessgewinn!"
antimagnet schrieb:man darf halt nur auszugsweise zitieren. hab aber keine ahnung, wo die grenze ist. vielleicht ists ja auch bei gedichten nochmal anders. sonst könnt ich ja einfach einen aktuellen roman abtippen, den namen des autors auch noch frech dazuschreiben und sagen, es wäre ein zitat...
nur weil man den namen dazu nennt, hat man ja noch nicht die urheberrechte...
noch schlimmer wirds mit den bildern... oder hast du die urheberrechte an deinem avatar?
Ja Kai, ich weiß nicht ob ich Dich beglückwünschen soll, oder fragen, was das denn für 250 Euro sind, auf denen Du sitzengeblieben bist. Sind das die Kosten für Deinen eigenen Anwalt? Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du doch an den XY nichts bezahlt, oder?
wissen denn der/die betroffenden davon?