- Registriert
- 9. April 2002
- Beiträge
- 2.343
- Administration
- #1
Hallo liebe Boardies,
da das Thema nun so gut wie gelaufen ist, kann ich das gesamte Board über ein kleines juristisches Scharmützel unterrichten.
Ich bitte um Verständnis, daß ich keine Namen nenne und die Geschichte nur in Kurzform darlege - nicht dass ich noch eine Anzeige wegen Rufmord, Verleumdung oder wg. Urheberrechtsverletzung auf Grund von Mailveröffentlichung am Hals habe.
Hier also die Geschichte:
Am 8.6.2004 erhielt ich einen Brief per Einschreiben von einem studierten Juristen, langjährigem GEMA Mitglied und Direktor/Manager im Ruhestand aus Quickborn. Er hatte ein 20 zeiliges Gedicht von sich in unserem Forum entdeckt. Einer unserer User hatte das im Politikforum unter seinen Betrag geschrieben mit Nennung des Autors und Fundort (der Seite von Henryk Broder).
Inhaltlich ging es darum, daß ich kein Recht habe sein Gedicht zu nutzen und es sofort von der Seite zu nehmen habe. Desweiteren solle ich 500 Euro Schadensersatz zahlen. Auf eine vorherige Mail von ihm hätte ich nicht reagiert. Als Beweis dafür, daß er im Recht ist, legte er eine Fotokopie einer Abmahnung seines Anwalts an eine andere Person bei. Es ging dort auch um das Gedicht.
Ich nahm natürlich nach Erhalt des Brief unverzüglich das Gedicht von der Seite und entschuldigte mich beim Herrn XY. :
Auf meine Mail reagierte er mit ein paar Zeilen in denen er mir mitteilte, daß er die Sache nun seinem Anwalt übergeben hätte und ich die Zahlung nicht heruaszögern sollte.
Ich habe zwischenzeitlich ein wenig recherchiert und herausgefunden, daß das Gedicht unter anderem auch in den N-TV Foren gepostet war. Der für die N-TV Community zuständige Mensch hat mir gegenüber bestätigt, daß auch sie einen Brief von ihm bekommen haben. Man hat sich dann über die Abteilung "Honorare und Lizenzen" mit ihm geeinigt.
Deweiteren hat wohl auch Herr Broder das Gedicht auf seiner Seite gehabt. Er bestätigte mir, daß er sich mit Herrn XY freundlich geeinigt hat und das Gedicht von der Seite genommen hat. Er gab mir den Tipp Herrn XY freundlich zu schreiben, er sei kein Halsabschneider.
Langsam suchte ich mir Rat bei einem Fachanwalt. Ich habe mit Herrn Heidrich aus Hannover telefoniert - dieser riet mir jedoch noch abzuwarten.
Danach habe ich Herrn Broder gebeten zu vermitteln.
Am 02.07.2004 erhielt ich eine Mail mit einem "Friedensangebot" von Herrn XY in der er um Überweisung um 250 Euro bittet, da die Sache ja schon beim Anwalt lag. Er wäre nun erstmal im Urlaub.
Ich habe auf diese Mail nicht geantwortet, da ich mich im Recht fühlte.
Am 28.7.2004 war der Urlaub wohl vorbei und Herr XY schrieb mir, daß kein Geld eingegangen sei und ich dies bis zum 31.7.2004 nachzuholen hätte. Ansonsten würde er die gesamte Summe einklagen. Auch eine Einigung schloss er aus, selbst ein "Einschalten des Papstes oder eines hohen Genossen der EX-DDR" würde nichts bringen.
Auch diese Mail ignorierte ich beflissentlich.
Dann am 02.08.2004 erhielt ich eine Mail von seinem Anwalt ( oder Freund ). Dieser wies auch auf seine Jahrzehntelange Erfahrung im Marken- und Urheberrecht hin und wie wenig schlau es wäre eine außergerichtliche Einigung abzulehnen. Mein Schweigen und die ungehörigen Bemerkungen würden nichts ändern. Die Kosten würden dadurch erst ins unermeßliche Steigen und der Gerichtsvollzieher würde später bei mir ein- und ausgehen.
Ich solle mich gütlich einigen und bei Fragen einen Wettberwerbs- und Urheberrechtsanwalt besuchen, der würde mir schon sagen was für Kosten auf mich zukommen würden. Andernfalls würde ich einen Prozess provozieren.
Wieder reagierte ich nicht.
Am nächsten Tag schrieb mir wieder Herr XY: Ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid liege bereits auf seinem Schreibtisch, sollte ich nicht zahlen etc.
Auf dieses Schreiben hin habe ich unserem Rechtsanwalt Heidrich das Mandat erteilt und dem Herrn XY einen Brief schreiben lassen, mir ging das Theater doch ziemlich auf den Senkel und ich fühlte mich doch sehr belästigt.
Hier der Brief unseres Anwalts:
Ein paar Tage später teilte mir mein Anwalt mit, daß Herr XY nicht mehr auf seinen Forderungen beharrt.
Ihr könnt Boardies aus dem Schreiben sehen, daß auch sie ggf. in Regress genommen werden können. Deswegen bitte ich nochmals darum keine ganzen Artikel zu übernehmen oder fremde Bilder und Gedichte zu posten.
Und zum Zweiten habe ich nun einen Beleg, den ich in ähnlichen Fällen einem Abmahnwilligen vorlegen kann.
Was habe ich daraus gelernt?
Ich habe evtl. zu früh unseren Anwalt hinzugezogen, denn so bleibe ich auf den Kosten von 250 Euro sitzen. Mit dem Mahnbescheid hätte ich dem Herrn XY diese aufbügeln können. Allerdings hat mich das ganze Thema doch sehr genervt und belastet.
Hoffe es war für Euch informativ...
Viele Grüße
Kai
da das Thema nun so gut wie gelaufen ist, kann ich das gesamte Board über ein kleines juristisches Scharmützel unterrichten.
Ich bitte um Verständnis, daß ich keine Namen nenne und die Geschichte nur in Kurzform darlege - nicht dass ich noch eine Anzeige wegen Rufmord, Verleumdung oder wg. Urheberrechtsverletzung auf Grund von Mailveröffentlichung am Hals habe.
Hier also die Geschichte:
Am 8.6.2004 erhielt ich einen Brief per Einschreiben von einem studierten Juristen, langjährigem GEMA Mitglied und Direktor/Manager im Ruhestand aus Quickborn. Er hatte ein 20 zeiliges Gedicht von sich in unserem Forum entdeckt. Einer unserer User hatte das im Politikforum unter seinen Betrag geschrieben mit Nennung des Autors und Fundort (der Seite von Henryk Broder).
Inhaltlich ging es darum, daß ich kein Recht habe sein Gedicht zu nutzen und es sofort von der Seite zu nehmen habe. Desweiteren solle ich 500 Euro Schadensersatz zahlen. Auf eine vorherige Mail von ihm hätte ich nicht reagiert. Als Beweis dafür, daß er im Recht ist, legte er eine Fotokopie einer Abmahnung seines Anwalts an eine andere Person bei. Es ging dort auch um das Gedicht.
Ich nahm natürlich nach Erhalt des Brief unverzüglich das Gedicht von der Seite und entschuldigte mich beim Herrn XY. :
Sehr geehrter Herr XY,
Sie beschuldigen mich der Urheberrechtsverletzung, da der Text eines Ihrer Gedichte im Diskussionsforum meiner Seite "Weltverschwoerung.de" zu finden war.
Ihre Anschuldigung kann ich so nicht hinnehmen, da nicht ich Ihr Gedankengut dort gespeichert habe, sondern ein Forenbenutzer.
Ich fungiere nur als Diensteanbieter und bin meiner Pflicht nachgekommen, Ihr Gedicht unverzüglich zu entfernen, nachdem ich Kenntnis über die Urheberrechtsverletzung erhalten habe. ( $11 TDG )
Ich verfasse selber Texte und bin auch sauer, wenn diese auf anderen Seiten auftauchen ( dort sogar ohne Quellenangabe ) - doch ein netter Brief reicht meist den Text dort wieder zu entfernen.
In meinen hobbymäßig betriebenen Foren werden pro Tag ca. 300 Beiträge verfaßt von denen ich verständlicherweise nicht alle lesen und auf rechtliche Relevanz überprüfen kann. Ihr Gedicht ist dabei wohl durchgerutscht.
Mehr als Entschuldigen kann ich mich bei Ihnen nicht, und ich hoffe Sie sind damit einverstanden.
Sollten Sie trotzdem straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten wollen, so stelle ich Ihnen selbstverständlich auf richterlicher Anordnung die IP- und Mailadresse des Beitrags zur Verfügung.
Ich hoffe wir können uns gütlich einigen um gerichtlichen Querelen aus dem Weg zu gehen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit unter dieser Mailadresse zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Blitz
Auf meine Mail reagierte er mit ein paar Zeilen in denen er mir mitteilte, daß er die Sache nun seinem Anwalt übergeben hätte und ich die Zahlung nicht heruaszögern sollte.
Ich habe zwischenzeitlich ein wenig recherchiert und herausgefunden, daß das Gedicht unter anderem auch in den N-TV Foren gepostet war. Der für die N-TV Community zuständige Mensch hat mir gegenüber bestätigt, daß auch sie einen Brief von ihm bekommen haben. Man hat sich dann über die Abteilung "Honorare und Lizenzen" mit ihm geeinigt.
Deweiteren hat wohl auch Herr Broder das Gedicht auf seiner Seite gehabt. Er bestätigte mir, daß er sich mit Herrn XY freundlich geeinigt hat und das Gedicht von der Seite genommen hat. Er gab mir den Tipp Herrn XY freundlich zu schreiben, er sei kein Halsabschneider.
Langsam suchte ich mir Rat bei einem Fachanwalt. Ich habe mit Herrn Heidrich aus Hannover telefoniert - dieser riet mir jedoch noch abzuwarten.
Danach habe ich Herrn Broder gebeten zu vermitteln.
Am 02.07.2004 erhielt ich eine Mail mit einem "Friedensangebot" von Herrn XY in der er um Überweisung um 250 Euro bittet, da die Sache ja schon beim Anwalt lag. Er wäre nun erstmal im Urlaub.
Ich habe auf diese Mail nicht geantwortet, da ich mich im Recht fühlte.
Am 28.7.2004 war der Urlaub wohl vorbei und Herr XY schrieb mir, daß kein Geld eingegangen sei und ich dies bis zum 31.7.2004 nachzuholen hätte. Ansonsten würde er die gesamte Summe einklagen. Auch eine Einigung schloss er aus, selbst ein "Einschalten des Papstes oder eines hohen Genossen der EX-DDR" würde nichts bringen.
Auch diese Mail ignorierte ich beflissentlich.
Dann am 02.08.2004 erhielt ich eine Mail von seinem Anwalt ( oder Freund ). Dieser wies auch auf seine Jahrzehntelange Erfahrung im Marken- und Urheberrecht hin und wie wenig schlau es wäre eine außergerichtliche Einigung abzulehnen. Mein Schweigen und die ungehörigen Bemerkungen würden nichts ändern. Die Kosten würden dadurch erst ins unermeßliche Steigen und der Gerichtsvollzieher würde später bei mir ein- und ausgehen.
Ich solle mich gütlich einigen und bei Fragen einen Wettberwerbs- und Urheberrechtsanwalt besuchen, der würde mir schon sagen was für Kosten auf mich zukommen würden. Andernfalls würde ich einen Prozess provozieren.
Wieder reagierte ich nicht.
Am nächsten Tag schrieb mir wieder Herr XY: Ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid liege bereits auf seinem Schreibtisch, sollte ich nicht zahlen etc.
Auf dieses Schreiben hin habe ich unserem Rechtsanwalt Heidrich das Mandat erteilt und dem Herrn XY einen Brief schreiben lassen, mir ging das Theater doch ziemlich auf den Senkel und ich fühlte mich doch sehr belästigt.
Hier der Brief unseres Anwalts:
Sehr geehrter Herr XY,
ich zeige an, dass mich Herr Kai Blitz, Brandenburger Straße 21, 14822 Brueck, mit der Vertretung
seiner Interessen Ihnen gegenüber betraut hat. Eine ordnungsgemäße Vollmacht finden Sie anbei.
Ich nehme Bezug auf die bisher zwischen Ihnen und meinem Mandanten gewechselte Korrespondenz,
insbesondere auf Ihre E-Mail vom 25. Mai 2004, welche meinen Mandanten aufgrund der
falschen Adresse erst mehrere Tage später erreicht hat.
In Ihren Schreiben machen Sie zunächst einen Anspruch von 500,00 geltend, den Sie später auf
250,00 für den Ersatz angeblich angefallener, aber meinem Mandanten gegenüber nicht nachgewiesener
Anwaltskosten reduzieren. Ausgangspunkt für diesen Anspruch ist nach Ihrer Ansicht
eine Verletzung von Urheberrechten an Ihrem Gedicht „Völkerverbindendes Vorurteil“, welches in
dem von meinem Mandanten betriebenen Internetforum unter der Domain „weltverschwoerung.de“
veröffentlicht wurde.
Zu Ihrem Vorbringen gegenüber meinem Mandanten nehme ich in dessen Namen und Auftrag wie
folgt Stellung:
1. Die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche bestehen nicht. Weder haben Sie gegenüber
meinem Mandanten Anspruch auf eine Zahlung für die Verletzung von Urheberrecht noch einen
Erstattungsanspruch für entstandene – und insoweit ohnehin nicht nachgewiesene -
Rechtsanwaltskosten.
2. Richtig ist zunächst, dass Ihr Gedicht auf den von meinem Mandanten betriebenen Internetseiten
im Rahmen des von ihm betriebenen Forums veröffentlicht wurde. Im Rahmen dieses Forums
bietet mein Mandant Dritten die Gelegenheit zum Austausch von Meinungen. Das Forum
hat inzwischen einen beträchtlichen Umfang und entzieht sich bereits aus diesem Grunde der
Möglichkeit einer vollständigen Inhaltskontrolle durch meinen Mandanten. Inzwischen haben
dort nicht weniger als 5.600 verschiedene Benutzer weit über 260.000 Beiträge geschrieben.
Gemäß den allgemeinen Verpflichtungen des Datenschutzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes
(TDDSG) ist mein Mandant aufgrund des Gebots zur Datensparsamkeit nicht
berechtigt, Realnamen und Adressen der Teilnehmer an seinem Forum vorab abzufragen.
Dies ist in derartigen Foren auch nicht üblich. Vielmehr erfolgt die Anmeldung zur Nutzung eines
solchen Forums anonym und unter Verwendung eines Pseudonyms (sog. „Nickname“). In
der Anmeldung werden alle Teilnehmer explizit darauf hingewiesen, dass eine Nutzung von
fremden, urheberrechtlich geschützten Werken in seinem Forum nicht gestattet ist.
3. Einer der Teilnehmer des von meinem Mandanten betriebenen Forums hat unter Verwendung
des Pseudonyms „XXXXX“ im Mai 2004 das von Ihnen verfasste Gedicht in einen Bereich
des Forums geschrieben. Aufgrund der Vielzahl von täglichen Nachrichten in diesem Forum
war es meinem Mandanten nicht möglich, den Beitrag von „XXXXX“ unmittelbar zu lesen
und entsprechend zu reagieren. Vielmehr hat mein Mandant von dem Vorfall erst durch Ihr
Schreiben Kenntnis erlangt. Danach jedoch hat er unverzüglich gehandelt und den Beitrag entfernt.
4. Die ungenehmigte Veröffentlichung Ihres Gedichts stellt fraglos eine Urheberrechtsverletzung
dar, gegen die Sie einen Anspruch auf Unterlassung und, bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, unter
Umständen auch einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Offensichtlich verkennen Sie jedoch, dass sich dieser Anspruch nicht gegen meinen Mandanten
als Betreiber eines Internetforums richtet. Mein Mandant war nicht derjenige, der das Gedicht
unberechtigterweise in das Forum gestellt hat, sondern dies war ein Dritter, nämlich der
Träger des Pseudonyms „XXXXX“. Gegen diesen wollen Sie bitte Ihre Ansprüche geltend
machen.
Eine Haftung meines Mandanten dagegen ist ausgeschlossen. Nach allgemeiner Rechtsprechung
ist ein Internetforum ein Teledienst im Sinne des § 2 Teledienstegesetz (TDG). Hinsichtlich
der Verantwortlichkeit für fremde Inhalte, die nicht von dem Betreiber selbst veröffentlich
werden sondern von einem Dritten, ist der Betreiber gemäß § 11 TDG nicht verantwortlich.
Dies gilt nach dieser Vorschrift zumindest dann, wenn der Betreiber keine Kenntnis von den
Inhalten hat und bei Erlangung dieser Kenntnis unverzüglich tätig geworden ist, um diese Informationen
zu entfernen.
Wie bereits ausführlich dargelegt, hatte mein Mandant keine Kenntnis über die von dem User
„XXXX“ veröffentlichten Inhalte. Aus gleichem Grunde ist auch eine Haftung meines
Mandanten als Mitstörer ausgeschlossen. Auch bestand für meinen Mandanten gemäß § 8
Abs. 2 TDG keine Verpflichtung dazu, die Inhalte seines Forums zu überwachen. Der Nachweis
für eine solche Kenntnis des Betreibers obliegt nach allgemeiner Rechtsprechung ohnehin
dem Geschädigten (vgl. LG Köln, Urteil vom 04.12.2002, Az. 28 O 627/02).
5. Ansprüche auf den Ersatz von Anwaltskosten bestehen nicht. Es ist nicht ersichtlich, dass sich
ein Kollege für Sie bestellt hat. Reine Beratungskosten sind nicht erstattungsfähig. Ohnehin
besteht ein Anspruch schon aufgrund der oben geschilderten Rechtslage und mangels Verschulden
meines Mandanten nicht.
6. Wie mein Mandant Ihnen bereits mitgeteilt hat, hat er als Autor selbstverständlich Verständnis
für Ihre Situation. Nur ist er eben der falsche Ansprechpartner für eventuelle Schadensersatzansprüche,
da er – im Unterschied zu der von Ihnen übersandten Abmahnung - eben nicht selber
das Gedicht auf seine Seite gestellt hat sondern dies durch einen Dritten geschah. Dessen
ungeachtet ist er gerne bereit, Ihnen bei der Ermittlung des Urheberrechtsverletzers behilflich
zu sein. Die für eine Verfolgung des Nutzers „XXXXXX“ notwendigen Daten hat mein Mandant
gespeichert und wird diese gegenüber den zuständigen Strafverfolgungsbehörden auf
schriftliches Ersuchen herausgeben.
Nach allem bestehen die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche gegen meinen Mandanten
nicht. Den von Ihnen angedrohten Klagen sieht mein Mandant gelassen entgegen. Insoweit behält
sich mein Mandant ausdrücklich vor, selbst negative Feststellungsklage einzureichen um damit die
Nichtexistenz der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche seinerseits gerichtlich feststellen zu
lassen. Im Fall eines Rechtsstreits würde mein Mandant weiterhin die hier für die Erstellung dieses
Schreibens angefallenen Kosten geltend machen. Ich hoffe jedoch, dass sich die Angelegenheit
mit diesem Schreiben erledigt hat und es angesichts der klaren Rechtslage nicht zu einem Rechtsstreit
kommen muss.
Etwaige weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit wollen Sie bitte ausschließlich mit dem
Unterzeichner führen. Insoweit werden Sie ggf. gebeten, diesen auch als Prozessbevollmächtigten
in einem von Ihnen angestrebten Verfahren anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Joerg Heidrich
Rechtsanwalt
Ein paar Tage später teilte mir mein Anwalt mit, daß Herr XY nicht mehr auf seinen Forderungen beharrt.
Ihr könnt Boardies aus dem Schreiben sehen, daß auch sie ggf. in Regress genommen werden können. Deswegen bitte ich nochmals darum keine ganzen Artikel zu übernehmen oder fremde Bilder und Gedichte zu posten.
Und zum Zweiten habe ich nun einen Beleg, den ich in ähnlichen Fällen einem Abmahnwilligen vorlegen kann.
Was habe ich daraus gelernt?
Ich habe evtl. zu früh unseren Anwalt hinzugezogen, denn so bleibe ich auf den Kosten von 250 Euro sitzen. Mit dem Mahnbescheid hätte ich dem Herrn XY diese aufbügeln können. Allerdings hat mich das ganze Thema doch sehr genervt und belastet.
Hoffe es war für Euch informativ...
Viele Grüße
Kai