Wieviel ist ein Menschenleben wert?

Zenturio

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Scheinbar weniger als man denkt!

Der Thüringer Ministerpräsident Althaus ist in Österreich wegen fahrlässiger Tötung verutreilt worden:
33.000€ Geldstrafe zur "Sühne" der Tat und 5.000€ Schmerzensgeld für den Witwer als "Ausgleich" für die ihm entrissene Lebensgefährtin!

Es ist ein Hohn hier die Strafe höher als den Schmerz, der hier verursacht wurde, zu bewerten!!!

Es ist ein Hohn! :k_schuettel:
 

Lazarus

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Es ist aber auch sonst extrem "günstig" für den Herrn Ministerpräsident ausgegangen:

Am Montag dem 02.03.2009 wurde gegen den Politiker Strafantrag beim zuständigen Bezirksgericht Irdning gestellt.

Am Dienstag dem 03.03.2009 erfolgt bereits die Verhandlung samt Urteilsverkündung!

Sehr zu seinem Vorteil war Althaus bei der Verhandlung nicht anwesend! (Wie auch bei dem Tempo, welches die österreichische Justiz da vorlegt)
So spart er sich eine Menge negativer Bilder in den Medien - was ihm wohl durchaus nicht unangenehm ist! ^^

Ich will gar nicht wissen wer da alles drann gedreht hat - der kleine Diplomatenweg war das wohl kaum.... :read:

Für 5000 Euro kann sich der Hinterbliebene wenigstens derart mit Drogen zuknallen, dass er vergisst jemals eine Frau gehabt zu haben... sowas ist ja recht bequem wie es scheint.... ^^
 

Mother_Shabubu

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Anscheinend ist durchaus alles mit rechten Dingen zugegangen und es wird nicht bei 5000€ Schmerzensgeld bleiben:


http://orf.at/090303-35722/index.html

Antrag um 13.30 Uhr gestellt
Es war ein überraschender Schachzug von Anwalt Kreissl: Er stellte um 13.30 Uhr beim Bezirksgericht den Antrag gemäß Paragraf 451 Abs. 3 der StPO, der es dem Richter anheimstellt, mit Einverständnis aller Beteiligten derart kurzfristig die Hauptverhandlung anzuberaumen.

Die Medieninformation durch die Sprecherin des Landesgerichts Leoben erfolgte dann um 15.23 Uhr, was quasi einem Ausschluss der Medienöffentlichkeit bei der für 16.30 Uhr im obersteirischen Ort anberaumten Prozess gleichkam.

http://steiermark.orf.at/stories/346232/

Anwalt der Familie nimmt Urteil zur Kenntnis
Der Anwalt der Familie der beim Unfall verstorbenen Skifahrerin sagte, dass er das Urteil zur Kenntnis nehme; bei den 5.000 Euro Schmerzensgeld handle es sich um einen Teilbetrag, das sei in einem Strafverfahren so üblich.

Alles, was darüber hinaus gehe, werde zurzeit mit der Gegenseite verhandelt - möglich seien eine außergerichtliche Einigung oder eine zivilrechtliche Klage, so der Anwalt der Familie der getöteten Skifahrerin.

Das Strafmaß für fahrlässige Tötung beträgt in Österreich übrigens maximal ein Jahr, sofern keine "gefährlichen Verhältnisse" vorliegen.

http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296
(§§80,81)

Meiner Meinung nach hat Althaus ohne Frage einen Fehler gemacht (sorry, mir fällt gerade keine passendere neutrale Formulierung ein), aber man sollte auch berücksichtigen, daß er zu seiner Verantwortung steht. Er könnte der Frau schließlich auch eine Mitschuld zuweisen weil sie keinen Helm getragen hatte (btw würde es mich nicht wundern, wenn sein Skihelm ihn zu einer riskanteren Fahrweise verleitet hätte, Stichwort Risikokompensation).
 

holo

Ehrenmitglied
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Zenturio schrieb:
Scheinbar weniger als man denkt!
(...)
Es ist ein Hohn hier die Strafe höher als den Schmerz, der hier verursacht wurde, zu bewerten!!!
Es ist ein Hohn! :k_schuettel:
Ich würde ja beinahe sagen, dass es ein Hohn ist, überhaupt eine konkrete Frage nach dem Wert des Lebens zu stellen.
Beinahe ... der Gedanke dahinter ist ja eigentlich der, wonach du nach Sühne für das entstandene Leid fragst.

So gesehen ist jedes Leben individuell zu betrachten, wenn im Fall des einen Opfers fünf Familienmitglieder trauern und im anderen Fall "nur" der Partner.

Du kannst den Verlust nicht ersetzen. Es geht nicht.
Also ist das Leben alles und nichts wert.
Der materielle Verlust kommt hinzu - wenn sich die Gegebenheiten derart ändern, als dass zum Beispiel der Hinterbliebene vier Kinder allein betreut; hierfür seinen Job aufgeben muss und womöglich Hypotheken nicht begleichen kann.

Der Nächste könnte fragen, wieso dieses Risiko nicht verantwortungsvoll durch eine Restschuld-Risikolebensversicherung abgedeckt wurde - rein fiktiv.

Man kann natürlich Herrn Althaus verurteilen ... und vielleicht hat er tatsächlich versucht, eine Verurteilung wegen grober Fahrlässigkeit zu vermeiden - andererseits kann er sicherlich eher eine materielle Entschädigung leisten, wenn er nicht durch Gefängnis selbst ruiniert wird.

Doch ein Mensch seines Formats wird sicherlich das Leid erahnen, das er verursacht hat. Er muss damit klar kommen, einen Fehler begangen zu haben ... er muss damit leben, vier Kindern ihre Mutter genommen zu haben.
Er muss damit leben, weil er Glück hatte bzw. einen Helm trug und "nur" ein SHT davon trug.

Sie trug nicht ausreichende Schutzkleidung ...
... und wieso ist es überhaupt möglich oder nötig, die Pisten derart miteinander zu verbinden?
Was hat der Veranstalter - wenn es denn einen gab - zur Sicherheit auf den Pisten zu sagen?

Wie bewertet man den Zusammenstoß zweier Mofafahrer, bei denen einer sein Tempo unterschätzte und in den Gegenverkehr geriet und der andere keinen Helm trug?

Wenn ich die Zeitungsberichte von Mother_Shabubu so lese, dann sehe ich nicht, wo ihm darüber hinaus Vorwürfe gemacht werden können.

Gruß
Holo
 

exenter

Anwärter
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Aufregung unnötig

Im Prozess gegen Althaus ist nur zu beanstande, wenn überhaupt, dass entgegen dem üblichen Schlendrian in der Justiz mal zügig eine Sache erledigt wurde. Da sich die Beteiligten auf einen Termin einigen konnten, der Täter geständig und der Sachverhalt (Gutachten)klar war sprach nichts gegen eine schnelle Erledigung. Das Strafmaß liegt im Bereich des Üblichen bei fahrlässigen Delikten. Eine Verurteilung auf Bewährung wäre unsinnig gewesen, da Althaus Ausländer ist und das Gericht keine Bewährungskontrolle im Ausland hat. Ein Rückfall ist auch nicht zu erwarten. Insofern ist die laienhafte Frage, was ist ein Menschenleben wert unangebracht. Nicht das Leben wird aufgerechnet, sondern eine Strafe ausgesprochen. Auch die Bewertung des ausgesprochenen Teilbetrages für den Hinterbliebenen. ist falsch, da der Teilbetrag Voraussetzung für die Geltendmachung der Gesamtsumme ist. Der Mann ist also gut bedient, nur begreift das nicht jeder Leser.
 

Edo

Großmeister
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2 Mio. Euro (Eine Zahl die ich im Radio gehört habe, es ging um Menschen die von Zügen überfahren wurden da kamen Sie auf die Frage ka mehr genau wie....)
Ich glaube da ist einfach der Volkswirtschaftliche Nutzen gerechnet auf ein "Durchschnittliches" Menschenleben.

Jaa ich weiß man kann ein Leben nicht mit Geld aufwiegen, aber wenn man es in Zahlen haben will...

Und zum Thema, ist sehr schwierig, für alle Beteiligten. Man kann nur sein Beileid aussprechen für den Witwer, mehr nicht. Ich glaube die Gewissenbisse vom Herrn Minister werden ihn lange genug plagen, es war ja auch fahrlässig und nciht mit Vorsatz.[/b]
 

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