zerocoolcat
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...ich hau hier mal schnell die Österreichversion rein:
Bei uns sind die Gebühren je nach Bundesland verschieden und beinhalten ausserdem noch eine "Kunstförderung" von 48 Cent und eine "Länderabgabe", die dem Landesbudget zufliesst, zwischen 0 und 4 Euro 70:
Um eine Befreiung zu bekommen, muss man viele Kriterien erfüllen (Checklisten A-F im Internet einsehbar), hier beispielhaft Checkliste A:
Persönlich muss ich sagen, dass ich es einfach nur für nen Witz halte, pauschal mal von jedem ne Gebühr zu verlangen, ohne die Inanspruchnahme des zu bezahlenden Services zu überprüfen...ich selbst hab die letzten zwei Jahre gezahlt, ohne Fernsehen noch Radio in Anspruch zu nehmen. Da ich seit Weihnachten nun nen Fernsehanschluß habe, seh ich es ein, vorher jedoch nicht.
Bei uns war damals nicht mal ein GIS-Scherge da, die haben einfach im ganzen Haus (Siedlung) ihre gelben Zettel verteilt, man konnte selbst die Anmeldung durchführen (hab den Fernseher natürlich grade erst zwei Wochen davor gekauft)...
GIS schrieb:Wenn Sie eine Rundfunkempfangseinrichtung, also ein Gerät, mit dem Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können, besitzen, dann müssen Sie das melden. Und zwar ganz unabhängig davon, wie oft Sie Ihr Gerät einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen.
Selbst wenn Sie Kabel-, Satelliten- oder Pay-TV haben, ersetzt das nicht die Meldung und Entrichtung der Rundfunkgebühren.
Und: Autoradios brauchen nicht gemeldet werden. Sie sind gebührenbefreit.
Bei uns sind die Gebühren je nach Bundesland verschieden und beinhalten ausserdem noch eine "Kunstförderung" von 48 Cent und eine "Länderabgabe", die dem Landesbudget zufliesst, zwischen 0 und 4 Euro 70:
- Wien 21,28
Niederösterreich 20,98
Burgenland 19,48
Oberösterreich 17,18
Salzburg 20,28
Steiermark 21,88
Kärnten 21,88
Tirol 20,28
Vorarlberg 17,18
Um eine Befreiung zu bekommen, muss man viele Kriterien erfüllen (Checklisten A-F im Internet einsehbar), hier beispielhaft Checkliste A:
...heisst das, ich muss zweimal volljährig sein?!GIS schrieb:Checkliste A: Allgemeine Voraussetzungen
Nachstehend finden Sie die gesetzlichen Vorraussetzungen, die für eine positive Antragstellung erfüllt sein müssen:
Der Antragsteller muss volljährig sein.
Der Antragsteller darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung beziehungsweise der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
Der Antragsteller muss an dem Standort, für den er die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt, seinen Hauptwohnsitz haben.
Eine Befreiung darf nur für die Wohnung des Antragstellers ausgesprochen werden. Gemäß § 47 Abs. 2 FGO gelten Gemeinschaftsräume in Heimen oder Vereinen als Wohnungen.
Der Fernsprechanschluss, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Der Antragsteller muss volljährig sein.
Persönlich muss ich sagen, dass ich es einfach nur für nen Witz halte, pauschal mal von jedem ne Gebühr zu verlangen, ohne die Inanspruchnahme des zu bezahlenden Services zu überprüfen...ich selbst hab die letzten zwei Jahre gezahlt, ohne Fernsehen noch Radio in Anspruch zu nehmen. Da ich seit Weihnachten nun nen Fernsehanschluß habe, seh ich es ein, vorher jedoch nicht.
Bei uns war damals nicht mal ein GIS-Scherge da, die haben einfach im ganzen Haus (Siedlung) ihre gelben Zettel verteilt, man konnte selbst die Anmeldung durchführen (hab den Fernseher natürlich grade erst zwei Wochen davor gekauft)...