Verschwörung im privaten Bereich? Falsche Beschuldigungen..

truth-searcher

Großmeister
Registriert
17. April 2002
Beiträge
591
@ Heidi

Das Urteil ist für mich rechtlich völlig nachvollziehbar. Wenn Du versuchst, die Angelegenheit etwas unparteiischer zu betrachten, wirst Du das auch nachvollziehen können:

Zu allererst ist natürlich zu sagen, dass weder Du noch ich wissen, was tatsächlich vorgefallen ist. Und Richter und Staatsanwaltschaft sowieso nicht!

Man muss also nach bestimmten Regeln (Beweislastregeln) vorgehen.

Wenn also bei der StA eine Strafanzeige eingeht, in der ein Zeuge eine andere Person beschuldigt, ihn verletzt zu haben, dann muss der Sache natürlich nachgegangen werden. Und nur weil der Angeschuldigte behauptet, er wisse von überhaupt nichts, kann die Sache natürlich keinesfalls eingestellt werden! Jeder behauptet, er wisse von nichts, wenn es keine Zeugen gibt.

OK, zum Sachverhalt:

Letztes Jahr war mein Freund mit einem bis dahin guten Freund in der Disco. Wie das so ist, Männer unter sich, es wurde einiges getrunken. Irgendwann bekam dann sein Freund Streit mit ein paar Typen und mit denen wollte er dann eine Schlägerei anzetteln

Wie wurde diese Vorgeschichte in der Gerichtsverhandlung geschildert? Hat das Opfer diese Geschichte bestätigt? Ansonsten stellt das, was Du hier eingangs als Fakt beschreibst, lediglich die Version Deines Freundes dar.

Es waren unstreitig beide betrunken. Vielleicht wollte ja in Wirklichkeit DEIN FREUND eine Schlägerei, und der andere wollte abhauen?

(Bitte, versteh mich nicht falsch. Ich will hier nichts unterstellen, ich versuche nur die Argumentation der Gegenseite aufzuzeigen. Bitte nicht mir persönlich böse sein, ja? )

Also hat er meinen Freund um „Unterstützung“ gebeten, der hatte aber absolut keine Lust sich zu prügeln und ist dann nach Hause gegangen (er hat sein Auto wegen seines Alkoholpegels auf dem Parkplatz der Disco stehen gelassen und ist zu Fuß gegangen). Ca. 1 Woche später flatterte eine Anzeige ins Haus, in der mein Freund beschuldigt wurde, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Sein Freund war an jenem Abend noch in eine Schlägerei verwickelt, war dabei verletzt worden und hatte nun meinen Freund als Täter angegeben!

Vielleicht hat ja auch Dein Freund den anderen um Unterstützung für ne Prügelei gebeten, der wollte aber nicht und ist dann abgehauen zu seinem Auto auf den Parkplatz. Dein Freund ist hinterher, um seinen Schlüssel, den er nicht mit in die Disco nehmen wollte, um ihn dort nicht in besoffenem Kopf zu verlieren, aus dem Auto abzuholen. Als dann Dein Freund seinen Schlüssel zurückbekam, hat er seinem Kumpel aus Frust, weil dieser ihn alleine liess, geschlagen und im Gesicht verletzt.

Daraufhin hat der Kumpel Deinen Freund bei der Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung (hier ein spitzer Gegenstand als gefährliches Werkzeug) angezeigt.

Es kommt aber noch besser! Bei der Polizei hat dieser sogenannte Freund folgende Geschichte zu Protokoll gegeben: mein Freund wäre mit ihm zu seinem Auto (also dem Auto des „Opfers“) gegangen, weil angeblich der Hausschlüssel meines Freundes in diesem Wagen gelegen hätte. Nachdem er den Hausschlüssel an sich genommen hat, hätte er ohne Vorwarnung zugeschlagen und den anderen dabei mit einem spitzen Gegenstand verletzt.

Ja, das passt doch soweit zu meiner o.g. theoretischen Möglichkeit.

Bei seinem Anwalt hat er dann angegeben, dass er mit einem Stein geschlagen worden sei.
Insgesamt ist das alles nicht sonderlich logisch, weil beide jeweils mit ihrem eigenen Auto da waren und warum sollte mein Freund dann seinen Schlüssel in einem „fremden“ Wagen deponieren? Macht nun gar keinen Sinn, denn wenn der sog. Freund einfach früher gegangen wäre, wäre mein Freund ja gar nicht mehr an seinen Hausschlüssel gekommen...
Vermutlich hat er deshalb aber auch bei seinem Anwalt eine andere Version erzählt, ihm ist die Unlogik vielleicht aufgefallen und schon wurde aus dem spitzen Gegenstand ein Stein, schließlich liegen auf dem Parkplatz Kieselsteine...

Ich muss Dir hier leider widersprechen! Das ist überhaupt nicht so besonders unlogisch. Wenn Dein Freund vermeiden wollte, im Suff seinen Schlüssel in der Disco zu verlieren oder ihn an der Garderobe geklaut zu bekommen, hatte er nur eine einzige Möglichkeit: Ihn bei seinem Kumpel im Auto zu deponieren. So was kommt häufig vor, und wenn der Kumpel bescheid weiss, dann fährt er auch nicht einfach so früher weg.

Abgesehen davon, ist es vor Gericht ganz normal, von Verhaltensweisen zu hören zu bekommen, die nicht immer 100% der Logik entsprechen. Oder willst Du behaupten, alle Menschen verhielten sich in allen ihren HAndlungen immer logisch und effektiv?

Und ich finde auch den vermeidlichen Widerspruch, den Du zwischen einem spitzen Gegenstand und einem Stein siehst, nicht nachvollziehbar. Ein Stein kann doch ein spitzer Gegenstand sein !?

Wenn ich mir an der Stelle des Opfers die story nur ausgedacht hätte, hätte ich im übrigen behauptet, die Verletzung habe er mir mit dem Schlüssel in seiner Hand zugefügt! Wäre doch viel plausibler. Stattdessen ein Stein?

Ein paar Wochen später hat sich dann auch eine Zeugin gemeldet, die wiederum folgendes gesehen hat: sie hat zwei Männer, einen kleineren und einen größeren, zusammen gesehen und der kleiner Mann hat dem größeren „eine“ gehauen, woraufhin der Größere zu Boden gegangen ist. Der Kleinere ist daraufhin wieder in die Disco gegangen. Zum Aussehen des Schlägers konnte sie nicht viel sagen, es war dunkel und sie war gut 70m entfernt und hat nur erkennen können, dass der Kleinere braune Haare hatte.

Wer hat diese Zeugin denn aufgetrieben? Wo kommt die plötzlich her?
Wenn es eine vom Opfer "gekaufte" Zeugin gewesen sein sollte, dann hätte die ja wohl klar behauptet, dass es sie Deinen Freund gesehen hat. Hier kann man aber wohl davon ausgehen, dass diese Zeugin die Wahrheit sagt, oder?

Du versäumst leider auch, anzugeben, ob Dein Freund tatsächlich kleiner ist als das Opfer, und ob er braune Haare hat.

Wenn ja, würde also auch die Zeugenbeschreibung auf ihn passen!

Und bedenke bitte auch, Dein Freund behauptet, sein Kumpel habe sich die Verletzung bei der von ihm gewollten Discoschlägerei zugezogen. Die Zeugin sagt aber, die Tat habe auf dem PArkplatz stattgefunden, nicht in der Disco im Rahmen einer Schlägerei.

Warum versucht Dein Freund nicht, Zeugen aus der Disco zu besorgen, die gesehen haben, wie sein Kumpel wirklich verletzt wurde, von jemand anderem? Und warum hat er das nicht sofort nach BEkanntwerden der Anzeige versucht?

Woher will Dein Freund überhaupt wissen, dass sein Kumpel die Verletzung aus der Discoschlägerei hat, wenn er angeblich schon zu Fuss nach Hause gegangen war, und danach keinen Kontakt mehr mit seinem Kumpel hatte?

Vielleicht war es wirklich so, wie das Opfer vor GEricht behauptet, und Dein Freund belügt Dich? Wer würde schon gerne seiner Freundin eingestehen, dass er in besoffenem Kopf ne Schlägerei anfangen wollte, dann aus Enttäuschung seinem eigenen Kumpel eine reingehauen hat und jetzt deswegen vor Gericht muss? Da ist es doch einfacher zu sagen: Ich hab keine Ahnung, ich war das nicht!

Oder, um es mit Bart Simpson zu sagen: Nobody saw me, cant proove anything!

Mein Freund hat natürlich einen Anwalt eingeschaltet, über diesen seine Aussage gemacht (zum Vorfall selber konnte er ja nichts sagen, er war ja nicht dabei!) und lt. der Beweislage wäre der Fall damit erledigt gewesen, nur leider hat die Staatsanwaltschaft bzw. der Richter das anders gesehen und eine Verhandlung angesetzt.

Das ist doch lächerlich! Nur weil Dein Freund behauptet, er war es nicht und weiss von nichts, sollen die Strafverfolgungsbehören das Verfahren sofort einstellen? Das wäre dann wohl das Ende dieser Gesellschaft, wenn man sich so einfach aus jeder Straftat rausziehen könnte!

Der Fall wäre hier überhaupt nicht erledigt gewesen, und die Beweislage wird erst im Rahmen der mündlichen VErhandlung vor dem Strafrichter erörtert!

Bei dieser Verhandlung ist der ehemalige Freund trotz Vorladung gar nicht erst erschienen und hat somit gar keine Aussage gemacht. Die Zeugin hat das geschildert, was sie gesehen hat, sie hat meinen Freund aber nicht als den Schläger identifiziert. Mein Freund hat ausgesagt, dass er bei dieser Schlägerei nicht anwesend war und er nicht wüsste, warum der andere ihn beschuldigt hätte. Da der andere nicht gekommen war, musste das Verfahren vertagt werden, eine Einstellung war deshalb nicht möglich, es sei denn, mein Freund hätte die Schuld anerkannt.

Das Verfahren einstellen, nur weil ein Zeuge nicht erscheint ??? Du machst wohl Witze? Was glaubst, wie oft dann plötzlich Belastungszeugen zu Strafverfahren gegen irgendwelche Schläger nicht zum Prozess erscheinen würden, weil sie von Kumpels des Täters leider "aufgehalten" wurden? Man müsste nur eine VErspätung von 30 Minuten herbeiführen, und schön wär der Typ frei?

Übrigens sollte man sich klarmachen, dass es hier kein Zivilprozess ist, in dem sich zwei private Parteien (Kläger und Beklagter) gegenüberstehen, sondern ein Strafprozess. Hier steht es Ankläger (der deutsche Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, die wiederum vertreten durch den Sitzungsvertreter) gegen den Angeklagten (Dein Freund). Nicht das Opfer gegen Deinen Freund!

Eine Woche später war der nächste Termin (sogar mit einem anderen Staatsanwalt), wo das „Opfer“ dann anwesend war. Er hat auch wieder behauptet, mein Freund hätte ihn geschlagen und mit einem spitzen Gegenstand verletzt, er hat aber weder ein Gutachten noch ein Attest vorgelegt, lediglich zwei Fotos, auf denen eine Verletzung zu erkennen war. Der Richter (der ihn kannte) hat alles geglaubt und meinen Freund mit der Begründung verurteilt, dass er keinen Grund sehen würde, warum der andere ihn fälschlicherweise beschuldigen würde, also müsste die Geschichte ja stimmen. Und für ihn (den Richter) hätten die Aussagen plausibel geklungen...

Also, bei solchen Lappalien wird die Anklage von einem sogenannten Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht vertreten. Das sind entweder sog. Amtsanwälte (so eine Art Rechtspfleger) oder Rechtsreferendare (Ich war selbst 3 Monate lang so ein Ankläger während meines Referendariats, und weiss daher, wovon ich hier rede).
Es sind keine richtigen Staatsanwälte, die werden bei schwereren Delikten eingesetzt. Die Sitzungsvertreter haben bestimmte Einsatzpläne und wenn z.B. bei einem Ersatztermin (wie hier, weil der Zeuge nicht erschien) der erste Ankläger nicht kann, übernimmt eben ein anderer. Das ist völlig normal und doch nichts schlimmes!?

Der Richter findet keinen Grund, an der Aussage des Zeugen zu zweifeln. Und Du selbst ja eigentlich auch nicht, da Du selbst schreibst:

Wir fragen uns jetzt seitdem, aus welchem Grund man einen anderen fälschlicherweise beschuldigen würde und uns fällt da langsam nichts mehr zu ein.

Wieso soll dann dem Richter so etwas einfallen?

Du gibst doch selbst zu, dass die Behauptung Deines Freundes mangels eines Motivs unglaubwürdig wirkt!

Und dann die Vorverurteilung wegen Falschaussage.... Erst schreibst Du:

Natürlich hat mein Freund das Urteil angefochten, denn auch sein Anwalt meinte, dass dieses Urteil einfach nur skandalös und nicht gerechtfertigt sei. Auch deshalb, weil das „Opfer“ vorbestraft ist und vor Gericht schon mal eine Falschaussage gemacht hat. Allerdings wissen wir nicht, ob er deshalb auch verurteilt wurde oder nur gerügt wurde...

Und dann schreibst Du:

Vielleicht weiß auch jemand, wie man in Erfahrung bringen kann, ob der Typ schon mal wegen Falschaussage belangt wurde...

Wenn Du nicht weisst, ob er deswegen verurteilt wurde, woher weisst Du dann, ob eine Falschaussage gemacht hat?

Im Übrigen weiss der Anwalt, wie man so etwas rauskriegt.

@ elbee

Hi! Sind wir wieder bei unserem Thema? hehehe :wink:

Insofern muss man sich als Beschuldigter vor allem um Zeugen und Beweise kümmern, die die eigene Unschuld belegen. Das ist das A und O. Gleichzeitig muss die Gegenseite in möglichst allen Punkten entkräftet und gegenbewiesen werden. Vorhalte wie falsche Aussage kann man abhaken, das passiert dort andauernd.

Genau so ist es!

Falls es zu formalen Fehlern auf der Gegenseite gekommen ist, könnte man verwaltungsgerichtlich ran

Wie meinst Du das? Wir sind hier bei einem Strafverfahren vor einem ordentlichen Gericht, wieso sollte da der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sein? Formale Fehler könnten höchsten Berufungsgründe darstellen, und die BErufung wird eben in den entsprechend höheren Instanz des Strafgerichts durchgeführt. Wieso also VerwGericht ?

Grüsse,
truth-searcher
 

truth-searcher

Großmeister
Registriert
17. April 2002
Beiträge
591
Heidi26 schrieb:
Also das ist wirklich so gelaufen, wie ich es geschrieben habe. Der Richter hat auch noch einige andere Klöpse gebracht, so hat er das "Opfer" bei der ersten Verhandlung mit einem Zwangsgeld belegt (wegen Nichterscheinens) und hat das dann bei der zweiten Verhandlung wieder zurückgenommen, weil der Typ frech weg behauptet hat, er hätte die Vorladung erst zu spät bekommen... somit war er entschuldigt, obwohl es eigentlich sogar so ist, daß u.U. noch nicht mal ein gelber Schein vom Arzt einen von der Pflicht des Erscheinens vor Gericht entbindet.

Skandalös ist es allemal, denn mit so einem Urteil reicht es aus, irgendwo hinzufallen und dann zu behaupten, irgendeinanderer hätte einen gestoßen, geschlagen oder sonst was.

Die Berufungsverhandlung ist im Juli, deshalb kann ich dazu noch nichts sagen. Nur halt, daß man sich schon Gedanken macht und es belastet halt. Und es ist ja auch kein sonderlich angenehmes Gefühl, verurteilt und vorbestraft zu sein.

Komm mal wieder runter!

Das ist überhaupt kein Skandal, sondern alles völlig normal!

Wenn man trotz Ladung nicht erscheint, wird erneut vorgeladen und ein Zwangsgeld angedroht. Das wird bei Erscheinen und Entschuldigung natürlich dann nicht mehr vollstreckt!

Er hat es frech behauptet, die Vorladung nicht rechtzeitig bekommen zu haben? Du weisst also persönlich, dass er die in Wirklichkeit rechtzeitig bekommen hat? Woher?

Es passiert andauernd, dass Vorladungen zu spät oder auch gar nicht zugestellt werden.

Und wie kommst Du darauf, dass man als Zeuge selbst dann erscheinen muss, wenn man eine ärztliches Attest hat? Das stimmt so nicht!

Vorbestraft ist man im übrigen erst ab 90 Tagessätzen. Wenn Dein Freund mehr als 90 Tagessätze bekommen haben sollte, fände ich das schon etwas happig.

Und extrem verwunderlich ist es auch nicht, dass der Anwalt Deines Freundes sagt, es sei skandalös, man müsse in Berufung! Dafür gibt es nämlich neue Gebühren! Klingeling macht die Anwaltskasse!

Gruss,
truth-searcher
 

SentByGod

Ehrenmitglied
Registriert
10. April 2002
Beiträge
2.189
Bei Aussage gegen Aussage ist das immer so eine Sache, wenn dann noch Zeugen auftreten ist dann meistens schnell die Vorentscheidung getroffen gegen die man nur mit äußerster Mühe angehen kann.
 

NoToM

Erleuchteter
Registriert
13. Januar 2003
Beiträge
1.533
Wir fragen uns jetzt seitdem, aus welchem Grund man einen anderen fälschlicherweise beschuldigen würde und uns fällt da langsam nichts mehr zu ein.

Ich sehe da zwei Möglichkeiten:

1. Dein Freund lügt (warum auch immer)
2. Sein "Freund" hat eine wirklich perverse, schon beinahe krankhafte Art sich für das "im Stichlassen" zu revanchieren, in dem er, anstatt die tatsächlichen Täter anzuzeigen, (oder Anzeige gegen Unbekannt, falls er sie nicht kennt) deinen Freund in den Dreck zieht. Das wäre wirklich hinterhältig, gewissenlos und krank und bedürfte meiner Meinung nach schon beinahe ärztlicher Hilfe...

Obwohl ich den 2ten Punkt nicht ausschliessen kann, tendiere ich eher zum Ersteren. (nur meine Meinung...)
 

Borg

Geselle
Registriert
11. Februar 2003
Beiträge
92
Hehe....hatte mal nen ähnlichen Fall :( :( :( ....und an diesem Beispiel stelle ich mal wieder fest, dass in Deutschland nicht Recht gesprochen wird, sondern Urteile gefällt werden!

greetz
 

Trasher

Forenlegende
Registriert
10. April 2002
Beiträge
5.842
Klärt mich auf. Ich dachte bisher immer: Im Zweifel für den Angeklagten.

Es gibt scheinbar weder Zeugen noch Beweise, dass der Beschuldigte den Geschädigten geschlagen hat. Trotzdem soll der Beschuldigte verurteilt werden?

Heißt das nicht, dass ich ausnahmslos jeden einer Straftat bezichtigen könnte und bei nicht vorhandenem Alibi ein Urteil gegen den möglicherweise Unschuldigen fällt?

Das kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen.

Gruß, T.
 

truth-searcher

Großmeister
Registriert
17. April 2002
Beiträge
591
@ Trasher

Es gibt die Zeugenaussage des Opfers!

Es gibt Beweisphotos der Verletzungen!

Es gibt eine weitere, unabhängige Zeugin, die den Täter zwar nicht eindeutig identifizieren, aber ungefähr beschreiben kann, und deren Version vom Tatablauf der Version des Angeklagten widerspricht!

Es gibt keinen einzigen Hinweis darauf, dass das Opfer ein Motiv zum Lügen hat!

Der Angeklagte hat das Recht, in einem Strafprozess zu lügen, um sich zu verteidigen. Selbst wenn seine Lügen entlarvt werden sollten, hat er deswegen keine Sanktionen zu erwarten (ausser dass er dann vermutlich verurteilt wird, weil ja seine Verteidigung als falsch entlarvt wurde).

Der Zeuge hat nicht das Recht zu lügen, auch nicht als Geschädigter.
Er riskiert sonst z.B. in unserem konkreten Fall wegen falscher Verdächtigung nach § 164 I StGB bis zu 5 Jahren Knast und nochmal bis zu 5 Jahren wegen falscher uneidlicher Aussage gem. § 153 I StGB! Sollte er auf seine falsche Aussage vereidigt werden, ist er wegen Meineid ( § 154 StGB) automatisch MINDESTENS 1 Jahr im Bau !!!

Ein derartiges Risiko einzugehen, nur weil .... ja warum eigentlich? Selbst in Bezug auf ein mögliches Motiv zur Falschaussage versagt die Verteidigung!

In dubio pro reo, klar. Aber dafür muss auch ein echter Zweifel bestehen!

Wenn hier das Opfer selbst den Täter eindeutig identifiziert, photographische Beweise der Verletzungen liefert, und eine neutrale weitere Zeugin zwar der Verteidigung widerspricht, aber nicht dem Belastungszeugen, dann muss für einen Zweifel an der Täterschaft schon ein bisschen mehr kommen als:

"Ich weiss von nichts und war nicht dabei und habe keinerlei Zeugen oder Beweise zur Entlastung."

Und selbst wenn seine Freundin von der Unschuld überzeugt ist, dürfte das vor Gericht wohl kaum ausreichen!

Ich bitte ausserdem auch zu bedenken, dass kein Richter ohne weiteres seinen job riskiert, nur um einen Unschuldigen zu ein paar Tagessätzen zu verurteilen. Und das wegen ein paar Kratzern im Gesicht!

Und letztendlich hat ein Strafrichter auch eine gewisse Erfahrung und Schulung darin, an der Art des Verhaltens und Vortrags zu erkennen, ob gerade gelogen oder die Wahrheit gesagt wird.

Wir Boardteilnehmer waren beim Prozess nicht anwesend und können daher nicht beurteilen, wie glaubwürdig hier Opfer und Angeklagter gewirkt haben!

@ all

Seltsamerweise wird sonst hier immer gezetert: Scheiss Richter, die machen es den Tätern viel zu leicht und glauben nie den Opfern! Alles viel zu lasch, usw.

Insbesondere z.B. in Vergewaltigungsfällen wird immer kritisiert, dass dem Opfer nicht automatisch geglaubt wird und es noch zu der Tat detailliert befragt wird usw.

Aber hier, in diesem Fall wird dann von einem Justizskandal gesprochen? Wirklich lächerlich!

Keine Ahnung haben, aber Hauptsache aus irgendwelchen diffusen Meta-Gerechtigkeits-Emotionen heraus die gesamte Justiz pauschal als unfähig und ungerecht darstellen !? Na super!

Es werden nicht nur Urteile gefällt, es wird Recht gesprochen, ob euch das passt, oder nicht!

Ob nun Recht und Gerechtigkeit miteinander übereinstimmen ist eine völlig andere Sache, und kein Richter wird von sich behaupten, er handle im Namen der "Gerechtigkeit"! Aber er geht nach Recht und Gesetz vor, und das wird nicht von Richtern geschrieben, sondern von den Politikern, die ihr alle wählt!

Also, es gibt genug echte skandalöse Ereignisse, sowohl in der Justiz, als auch in allen anderen Institutionen, die etwas mit Macht zu tun haben.

Decken wir lieber die auf, anstatt uns über solche Pseudo-Skandal-Stories, die nur auf parteiischer Darstellung und Unkenntnis des Rechts beruhen, mokieren.

Grüsse,
truth-searcher
 

Gestreift

Erleuchteter
Registriert
12. Juli 2003
Beiträge
1.028
truth-searcher schrieb:
@ Trasher

Es gibt die Zeugenaussage des Opfers!

Ja genau, aber es gibt auch die Aussage des Beschuldigten. Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann in dubio pro reo. Das da eine Zeugin angeführt wird, habe ich zur Kenntnis genommen. Sie war etwa 70 m vom Tatort entfernt. Es war wohl dunkel zu dem Zeitpunkt der Tat. Wie waren die Lichtverhältnisse? Was die Verlässlichkeit von Zeugenaussagen angeht, sage ich dir aus Erfahrung, die sind in der Regel echt ein Brüllwitz.

Es gibt Beweisphotos der Verletzungen!

Ja, aber keinen Beweis, dass der Beschuldigte sie dem Opfer zugefügt hat. Im Übrigen sehe ich kein Motiv.

Es gibt eine weitere, unabhängige Zeugin, die den Täter zwar nicht eindeutig identifizieren, aber ungefähr beschreiben kann, und deren Version vom Tatablauf der Version des Angeklagten widerspricht!

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Beschreibung der Zeugin mit der Person des Beschuldigten übereinstimmt. Wenn die Täterbeschreibung mit der Person des Beschuldigten übereinstimmt, spricht einiges dafür, dass der Beschuldigte auch Täter ist. Fraglich bleibt, ob die Täterbeschreibung auch auf jemanden zutrifft, der zu den Typen gehört, mit denen das Opfer Streit anfangen wollte. Naja, aber die Zeugenaussage dürfte wohl letztlich gegen den Angklagten gesprochen haben.

Es gibt keinen einzigen Hinweis darauf, dass das Opfer ein Motiv zum Lügen hat!

Das gilt auch für den Beschuldigten. Das ist kein Argument.

Der Angeklagte hat das Recht, in einem Strafprozess zu lügen, um sich zu verteidigen. Selbst wenn seine Lügen entlarvt werden sollten, hat er deswegen keine Sanktionen zu erwarten (ausser dass er dann vermutlich verurteilt wird, weil ja seine Verteidigung als falsch entlarvt wurde).

Nur weil jemand in einem Prozess lügen darf, tut er es noch lange nicht.

Der Zeuge hat nicht das Recht zu lügen, auch nicht als Geschädigter.
Er riskiert sonst z.B. in unserem konkreten Fall wegen falscher Verdächtigung nach § 164 I StGB bis zu 5 Jahren Knast und nochmal bis zu 5 Jahren wegen falscher uneidlicher Aussage gem. § 153 I StGB! Sollte er auf seine falsche Aussage vereidigt werden, ist er wegen Meineid ( § 154 StGB) automatisch MINDESTENS 1 Jahr im Bau !!!
Ein derartiges Risiko einzugehen, nur weil .... ja warum eigentlich? Selbst in Bezug auf ein mögliches Motiv zur Falschaussage versagt die Verteidigung!

Na und? Falschaussagen und falsche Verdächtigungen hat es in der Vergangenheit schon immer gegeben. Das darauf eine Strafe droht, hat die Täter nicht abgeschreckt. Sie rechnen ja damit, nicht erwischt zu werden, sonst würden sie es ja nicht tun.

In dubio pro reo, klar. Aber dafür muss auch ein echter Zweifel bestehen!

In diesem Fall bestehen imho Zweifel. Allerdings werden uns auch Informationen vorenhalten, so dass eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist.

Wenn hier das Opfer selbst den Täter eindeutig identifiziert, photographische Beweise der Verletzungen liefert, und eine neutrale weitere Zeugin zwar der Verteidigung widerspricht, aber nicht dem Belastungszeugen, dann muss für einen Zweifel an der Täterschaft schon ein bisschen mehr kommen als:

"Ich weiss von nichts und war nicht dabei und habe keinerlei Zeugen oder Beweise zur Entlastung."

Das stimmt. Allerdings lässt Du den Gesamtkontext außer Acht. Das Opfer hatte offenbar Streit mit anderen gesucht. Der Täter kann auch aus diesem Kreis stammen. Mir ist immer noch nicht klar, welches Motiv der Verurteilte hatte.

Und selbst wenn seine Freundin von der Unschuld überzeugt ist, dürfte das vor Gericht wohl kaum ausreichen!

Das stimmt. Ihre Meinung ist völlig irrelevant.

Ich bitte ausserdem auch zu bedenken, dass kein Richter ohne weiteres seinen Job riskiert, nur um einen Unschuldigen zu ein paar Tagessätzen zu verurteilen. Und das wegen ein paar Kratzern im Gesicht!

Gibt es Richter, die wegen eines Fehlurteils entlassen wurden? Da muss aber schon Vorsatz dahinterstecken, oder? Den muss man aber mal erst beweisen.

Und letztendlich hat ein Strafrichter auch eine gewisse Erfahrung und Schulung darin, an der Art des Verhaltens und Vortrags zu erkennen, ob gerade gelogen oder die Wahrheit gesagt wird.

Naja, es läuft doch letztlich auf Glauben oder Nichtglauben hinaus. Eine sehr unwissentschaftliche Methode.

Wir Boardteilnehmer waren beim Prozess nicht anwesend und können daher nicht beurteilen, wie glaubwürdig hier Opfer und Angeklagter gewirkt haben!

Korrekt. Kein Widerspruch meinerseits.

@ all
Seltsamerweise wird sonst hier immer gezetert: Scheiss Richter, die machen es den Tätern viel zu leicht und glauben nie den Opfern! Alles viel zu lasch, usw.

Mache ich nicht. Glaube auch nicht, dass das alle machen. Ist aber letztlich auch egal. Fehlurteile sind genauso doof wie das von dir geschilderte Verhalten. Justiz wird von Menschen gemacht, sie ist deshalb nicht perfekt.

Insbesondere z.B. in Vergewaltigungsfällen wird immer kritisiert, dass dem Opfer nicht automatisch geglaubt wird und es noch zu der Tat detailliert befragt wird usw.

Weiß nicht, ob das so stimmt.

Aber hier, in diesem Fall wird dann von einem Justizskandal gesprochen? Wirklich lächerlich!

Von einem Skandal spreche ich nicht. Allerdings erscheint es mir so, als ob in diesem Fall nicht alles bedacht wurde.

Keine Ahnung haben, aber Hauptsache aus irgendwelchen diffusen Meta-Gerechtigkeits-Emotionen heraus die gesamte Justiz pauschal als unfähig und ungerecht darstellen !? Na super!

Das ist sie nicht, aber die Justiz ist nicht unfehlbar. Wenn ich mir da einige Richter anschaue, vermitteln sie aber genau diesen Eindruck.

Es werden nicht nur Urteile gefällt, es wird Recht gesprochen, ob euch das passt, oder nicht!

Ob nun Recht und Gerechtigkeit miteinander übereinstimmen ist eine völlig andere Sache, und kein Richter wird von sich behaupten, er handle im Namen der "Gerechtigkeit"! Aber er geht nach Recht und Gesetz vor, und das wird nicht von Richtern geschrieben, sondern von den Politikern, die ihr alle wählt!

Korrekt. Kein Widerspruch meinerseits. Nur hinsichtlich der Frage, ob Richter immer nach dem Gesetz handeln, habe ich Bedenken. Ich würde sagen, sie versuchen es, so zu handeln, es gelingt ihnen aber nicht immer.

Also, es gibt genug echte skandalöse Ereignisse, sowohl in der Justiz, als auch in allen anderen Institutionen, die etwas mit Macht zu tun haben. Decken wir lieber die auf, anstatt uns über solche Pseudo-Skandal-Stories, die nur auf parteiischer Darstellung und Unkenntnis des Rechts beruhen, mokieren...

Da kann ich dir ein Lied von singen. Ist nur blöd, dass die einen richtig fertigmachen können, wenn man nicht aufpasst.
 

Borg

Geselle
Registriert
11. Februar 2003
Beiträge
92
truth-searcher schrieb:
Es werden nicht nur Urteile gefällt, es wird Recht gesprochen, ob euch das passt, oder nicht!

*LOL*....na Du als angehender Staatsanwalt musst es ja wissen :D :D :D :D :D

greetz
 

Trasher

Forenlegende
Registriert
10. April 2002
Beiträge
5.842
Unabhängig davon, wer in diesem speziellen Fall Schuld trägt.

Ich stelle mir gerade vor, wie Person A einen gemütlichen Abend allein zu Hause verbringt und am nächsten Tag einer Tat beschuldigt wird, die sie nicht begangen hat.

- Ein "Opfer", Person B, zeigt eine Verletzung.
- B beschuldigt A.
- Ein "Zeuge", Person C, hat im Dunkeln irgendjemanden nicht identifizierbaren gesehen.
- C unterstützt die Geschichte von B.
- B hat offensichtlich keinen Grund, zu lügen.

Und A soll daraufhin verurteilt werden? :gruebel:

Welcher Beweis bringt denn den Angeklagten zweifelsfrei in Verbindung mit der Tat? Also wenn hier kein eindeutiger Beweismangel vorliegt, dann weiß ich auch nicht weiter.
Die Schuld, nicht die Unschuld muss bewiesen werden.

Gruß, T.
 

sillyLilly

Ehrenmitglied
Registriert
14. September 2002
Beiträge
4.158
Das ist ja der Haken an der Rechtsprechung. :?

Aber wenn immer nur die Schuld knallhart bewiesen werden muß ... dann haben Missbrauchsopfer z.B. schlechte Karten.

Es gibt ja auch Fälle in denen eine Person sich mit der Erklärung, sie wisse von nichts ... aus der Affaire ziehen möchtem, obwohl sie schuld hat.
Wenn das Opfer die Schuld beweisen muss, führt das auch wiederum zu vielen ungerechten Urteilen.

Rechtsprechung ist verzwickt.

Namaste
Lilly
 

NormaJean

Forenlegende
Registriert
27. Oktober 2002
Beiträge
7.209
Und wie schaut das mit der Sache aus, dass der Richter und das Opfer bekannt sind? Gilt der Richter dann nicht als befangen?
 

JimmyBond

Ehrenmitglied
Registriert
7. Mai 2003
Beiträge
4.057
NormaJean schrieb:
Und wie schaut das mit der Sache aus, dass der Richter und das Opfer bekannt sind? Gilt der Richter dann nicht als befangen?

natuerlich muss dann ein anderer richter den fall uebernehmen. aber meines wissens muessen beweise dafuer vorliegen.
 

Heidi26

Anwärter
Registriert
15. Juni 2004
Beiträge
5
Trasher schrieb:
Unabhängig davon, wer in diesem speziellen Fall Schuld trägt.

Ich stelle mir gerade vor, wie Person A einen gemütlichen Abend allein zu Hause verbringt und am nächsten Tag einer Tat beschuldigt wird, die sie nicht begangen hat.

- Ein "Opfer", Person B, zeigt eine Verletzung.
- B beschuldigt A.
- Ein "Zeuge", Person C, hat im Dunkeln irgendjemanden nicht identifizierbaren gesehen.
- C unterstützt die Geschichte von B.
- B hat offensichtlich keinen Grund, zu lügen.

Und A soll daraufhin verurteilt werden? :gruebel:

Welcher Beweis bringt denn den Angeklagten zweifelsfrei in Verbindung mit der Tat? Also wenn hier kein eindeutiger Beweismangel vorliegt, dann weiß ich auch nicht weiter.
Die Schuld, nicht die Unschuld muss bewiesen werden.

Gruß, T.

Das ist ja genau der Punkt! Lt. diesem Urteil kann man nun jeden x-Beliebigen einer Tat bezichtigen und man bekommt dann Recht. Fotos, die Verletzungen zeigen, kann man schon vorher angefertigt haben oder sich sonst wie beschaffen (als Opfer hat man ja keinen Grund zu lügen) und damit ist man fein raus.


Es gibt die Zeugenaussage des Opfers!

Die sich aber in einigen Dingen widerspricht. Mal war es ein spitzer Gegenstand, mal ein Stein.
Das war aber nicht alles, das Opfer hat zuerst angegeben, man sei mit einem Auto dorthingefahren, später dann waren es zwei Autos (also jeder mit seinem eigenen Auto)

Es gibt Beweisphotos der Verletzungen!

Das stimmt so nicht, es gibt Fotos von Verletzungen, aber ohne Angabe von Datum. Ob die Fotos von dieser Verletzung stammen, kann nicht bewiesen werden.
Es wurden keine Atteste und Gutachten vorgelegt!

Es gibt eine weitere, unabhängige Zeugin, die den Täter zwar nicht eindeutig identifizieren, aber ungefähr beschreiben kann, und deren Version vom Tatablauf der Version des Angeklagten widerspricht!

Auch das stimmt so nicht. Das Opfer hat behauptet, der Schläger sei abgehauen, die Zeugin hat ausgesagt, der Kleinere sei zurück in die Disco gegangen. Lt. Opfer fand der Schlag auch direkt bei seinem Auto statt, lt. Zeugin hatten sich die beiden vom Auto schon entfernt.

Es gibt keinen einzigen Hinweis darauf, dass das Opfer ein Motiv zum Lügen hat!

Und was ist mit Schadensersatzansprüchen? Das Opfer ist privat versichert, also mußte er z.B. die Behandlung selber bezahlen.

Und selbst wenn das Opfer kein Motiv hat, was bei der Gerichtsverhandlung und auch hier vollkommen unter den Tisch fällt, ist die Tatsache, daß Alkohol im Spiel war und das nicht zu knapp. Mein Freund ist u.a. deshalb mit seinem eigenen Auto gefahren, weil das Opfer schon vor dem Discobesuch getrunken hatte (er ist wegen Trunkenheit am Steuer auf Bewährung) und unbedingt selber fahren wollte. Er war davon nicht abzubringen. In der Disco wurde auch getrunken. Vielleicht weiß er gar nicht mehr, was passiert ist.

Und letztendlich hat ein Strafrichter auch eine gewisse Erfahrung und Schulung darin, an der Art des Verhaltens und Vortrags zu erkennen, ob gerade gelogen oder die Wahrheit gesagt wird.

Aber auch ein Richter ist nur ein Mensch und wenn er selber sagt, daß er das "Opfer" kennt, dann sogar noch gegen das Opfer gesetzlich vorgeschriebene Sanktionen verhängt und diese - ohne plausible Entschuldigung des Opfers - wieder zurücknimmt, dann ist das doch etwas seltsam. Und die Behauptung, die Ladung sei erst zu spät zugestellt worden, ist nicht sehr plausibel. Zum einen werden Ladungen hier direkt von einem Bediensteten des Gerichts zugestellt, zum anderen ist auf den Ladungen sowie dem Umschlag das Zustellungsdatum vermerkt.

Bevor jetzt die Frage kommt, welchen Grund das Opfer denn hätte, der Verhandlung fern zu bleiben:

Bei der zweiten Verhandlung war ein anderer Staatsanwalt anwesend und die Zeugin wurde nicht mehr gehört. Es wurde nur noch das "Opfer" gehört. Lt. der Staatsanwältin bei der ersten Verhandlung wäre es ein Freispruch gewesen, da nicht genug Beweise für die Tat vorlagen. Da aber das "Opfer" gehört werden mußte und an dem Tag nicht anwesend war, mußte ein zweiter Termin angesetzt werden (die einzige Möglichkeit, das Ganze am ersten Tag zu beenden, wäre ein Schuldanerkenntnis gewesen).

Und was Missbrauchsopfer und deren detaillierte Befragung in Prozessen betrifft: Auch hier gilt doch erst mal, daß die Schuld bewiesen werden muß. Und in der Vergangenheit hat es genug Fälle gegeben, in denen Menschen des Missbrauchs angeklagt wurden ohne jemals irgendetwas getan zu haben. Man denke nur an Anzeigen wegen Kindesmissbrauchs, weil die Mutter z.B. verhindern will, daß der Vater das Sorgerecht mitbekommt.
Und es gibt auch Frauen, die aus verschmähter Liebe einen Mann der Vergewaltigung bezichtigen.
Hierin liegt ja genau das Problem: ein echtes Missbrauchsopfer hat u.U. schlechte Karten, weil die letzten 5 Fälle vor ihm sich als Hinrgespinste erwiesen hatten und das Gericht deshalb sehr vorsichtig urteilt. Aber deshalb kann man nicht hingehen und in anderen Verfahren, Beweise nicht beachten und einen anderen verurteilen.
 

Heidi26

Anwärter
Registriert
15. Juni 2004
Beiträge
5
NormaJean schrieb:
Und wie schaut das mit der Sache aus, dass der Richter und das Opfer bekannt sind? Gilt der Richter dann nicht als befangen?

Das ist ja die Vermutung, die im Raum steht. Beweisen kann man es aber nicht, man hat halt nur gesehen, daß der Richter am zweiten Tag, als das Opfer dann anwesend war, diesem sehr wohlgesonnen war. Da aber bei diesem Termin auch das Urteil gefällt wurde, war da nicht viel wegen Befangenheit zu machen.
 

KeepCool

Meister
Registriert
8. Mai 2002
Beiträge
409
Mal ein anderes Szenario:

- A und B gehn einen trinken
- A brockt sich ärger ein
- B spielt nicht mit und geht nach Hause
- A streitet und prügelt sich mit C und verliert
- D hat's gesehn
- A geht nach Hause
- dort wird er von X (großer Einfluss z.B. Freundin) unter druck gesetzt zur Polizei zu gehn und Strafanzeige zu stellen
- bei der Polizei gerät A unter druck (z.B. durch eine Drohung von C oder der Beteiligung an einer strafbaren Handlung, die ans licht kommt bei einer korrekten Aussage*)
- A beschuldigt den erstbesten der im in den sinn kommt
- nämlich B
- Es kommt zur Verhandlung
- A erscheint nicht, in der Hoffnung das Verfahren wird eingestellt
- A wird gezwungen auszusagen
- R steht entweder mit A sehr gut und versucht ihn vor Strafrechtlichen und/oder persönlichen Konsequenzen** zu schützen oder glaubt A wurde von B unter druck gesetzt und müsse ihn schützen
- B wird verurteilt - wahrscheinlich in geringem maß wenn (***) zutrifft.

A (betroffener ?)
B Angeklagter
C Unbekannter
D Zeugin
X auf A einflussreiche Person (wie z.B. Eltern, Freundin...)
R Richter

* A ist immerhin auf Bewährung
** Drohung durch C
*** Persönlicher Schutz durch den Richter

Lt. Opfer fand der Schlag auch direkt bei seinem Auto statt, lt. Zeugin hatten sich die beiden vom Auto schon entfernt.

Ich würde mal fragen was die beiden bei dem Auto gesucht haben, sofern der Täter ein unbekannter war.

Das ist nur mal so eine Theorie. Bitte nicht all zu ernst nehmen.
 

truth-searcher

Großmeister
Registriert
17. April 2002
Beiträge
591
@ gestreift

Ja genau, aber es gibt auch die Aussage des Beschuldigten. Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann in dubio pro reo.

Nein, das stimmt nicht. Die Angaben des Opfers sind eine Zeugenaussage, und somit gem. StPO Beweismittel. Der Angeklagte ist jedoch kein Zeuge, und darf zu seiner Verteidigung auch lügen. Somit hat die Aussage eines Zeugen mehr Gewicht, sofern sie nicht von der Verteidigung widerlegt werden kann.

Das da eine Zeugin angeführt wird, habe ich zur Kenntnis genommen. Sie war etwa 70 m vom Tatort entfernt. Es war wohl dunkel zu dem Zeitpunkt der Tat. Wie waren die Lichtverhältnisse? Was die Verlässlichkeit von Zeugenaussagen angeht, sage ich dir aus Erfahrung, die sind in der Regel echt ein Brüllwitz.

Ich weiss selbst genug über die Unverlässlichkeit von Zeugenaussagen, und noch besser weiss darüber ein Strafrichter bescheid, weil er täglich damit zu tun hat. Wenn eine Aussage eben nur einen bestimmten Informationsgehalt hat (Täter war kleiner, hatte braune Haare), dann muss man eben sehen, inwieweit diese Informationen die eine oder andere Version bestätigen.

Und hier wird eben nicht bestätigt, die Tat sei in einer vom Opfer angezettelten Discoschlägerei begangen worden (wie der Angekl. behauptete), sondern von einer Einzelperson am Auto des Opfers (wie auch vom Opfer zu Protokoll gegeben).

Zitat:
Es gibt Beweisphotos der Verletzungen!


Ja, aber keinen Beweis, dass der Beschuldigte sie dem Opfer zugefügt hat. Im Übrigen sehe ich kein Motiv.

Die Photos beweisen, dass es Verletzungen gegeben hat. Und die muss ja wohl irgendwer zugefügt haben.
Ein Zeuge (das Opfer) sagt hierzu: Der Angeklagte wars. Alleine auf dem Parkplatz hat er mich mit einem spitzen Gegenstand, und zwar einem Stein, verletzt.
Eine weitere Zeugin (die 70m Frau) sagt: Ja, ich habe gesehen dass auf dem Parkplatz eine kleinere Person mit braunen Haaren das Opfer geschlagen hat. Ich kann allerdings nicht sagen, ob es definitiv der Angeklagte war, weil ich zu weit weg war.
Sie widerspricht also in keinem Punkt der Aussage des Opfers, sondern nur dem Verteidigungsvorbringen des Angeklagten.

Das ist aus strafprozessualer Sicht ein Beweis, dass der Angeklagte es getan hat. Und dieser Beweis wurde von der VErteidigung nicht erschüttert.

Ein Motiv muss nicht unbedingt vorliegen, um jemanden verurteilen zu können. Solange bewiesen ist, dass er es getan hat, können die persönlichen Gründe für die Tat durchaus im Dunkeln bleiben.

Auch wenn in den Fernsehkrimis die Komissare immer fragen" Aber was war sein Motiv, Harry?", ist das in einem Strafverfahren eher zweitrangig.

Grade für Körperverletzungen unter Betrunkenen gibt es oft sowieso kein nachvollziehbares Motiv!

Zitat:
Es gibt keinen einzigen Hinweis darauf, dass das Opfer ein Motiv zum Lügen hat!


Das gilt auch für den Beschuldigten. Das ist kein Argument.

Das ist sehr wohl ein Argument, weil es nämlich nicht für den Beschuldigten gilt! Er hat ein Motiv zum Lügen, weil er nämlich einer Straftat angeklagt ist, wegen der er nicht verurteilt werden möchte.

Ausserdem darf er lügen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Der Zeuge riskiert jedoch hohe Haftstrafen, wenn er vor Gericht lügt. Und die sind um ein vielfaches höher (bis zu 5 Jahren!) als das, was der Angeklagte für die Körperverletzung zu erwarten hat (ein paar Tagessätze Geldstrafe, höchstwahrscheinlich sogar Bewährung, wenn er noch nie erwischt wurde).

Nur weil jemand in einem Prozess lügen darf, tut er es noch lange nicht.

Aber wenn jemandem, der lügen darf, von zwei Personen widersprochen wird, die nicht lügen dürfen, und deren Aussagen schlüssig wirken, dann wird natürlich den Zeugen geglaubt!

Oder soll man nur noch für Taten verurteilt werden, die live mit ner Videokamera mitgefilmt worden sind?

Na und? Falschaussagen und falsche Verdächtigungen hat es in der Vergangenheit schon immer gegeben. Das darauf eine Strafe droht, hat die Täter nicht abgeschreckt. Sie rechnen ja damit, nicht erwischt zu werden, sonst würden sie es ja nicht tun.

Ja, natürlich gibt es trotzdem manchmal Leute, die das Risiko eingehen und falsch aussagen. Das ist aber die Ausnahme, und nicht die Regel.

So wie Du es darstellst, könnte man dann ja gleich das gesamte Strafsystem abschaffen, weil ja anscheinend keine Abschreckungswirkung von den Strafandrohungen ausgeht !? Schliesslich wird ja ständig gegen alle möglichen Strafgesetze verstossen!

Im übrigen habe ich selbst die Erfahrung gemacht, dass es sich auch hartnäckige Falschaussager doch nochmal überlegen, wenn man sie im Prozess mit Nachdruck auf die Konsequenzen hinweist.
So schrill und grossmäulig wie in den Fernsehgerichtsshows sind echte Zeugen gottseidank noch nicht.

Und schliesslich: Völlig grundlose, unmotivierte Falschaussagen gibt es wirklich fast nie, meist steckt irgendeine erhebliche Verdeckungs- oder Vorteilsverschaffungsabsicht dahinter.

In diesem Fall geht es aber nur um die Behandlungskosten für Gesichtskratzer! Ausserdem stellt sich doch die Frage: Warum sollte jemand, der von einem Dritten verletzt wurde, nicht nur seinen eigenen Kumpel anzeigen, sondern auch noch gleichzeitig den wahren Täter decken???

In diesem Fall bestehen imho Zweifel.

Es bestehen immer gewisse Zweifel, bei jedem Strafurteil. Aber es ist ja auch vom Gesetz kein 100% zweifelsfreier, naturwissenschaftlicher Nachweis der Schuld gefordert. Das wäre ja auch gar nicht möglich!

Die Zweifel, die in diesem Fall bleiben, sind jedenfalls nicht derart gross, dass ein Schuldspruch überhaupt nicht in Frage käme. Und insofern kann hier nicht von einem Justizskandal gesprochen werden. (Und nur darum ging es mir eigentlich in meinem post. Ich bin ja gar nicht überzeugt, dass es der Angeklagte wirklich war. Ich war schliesslich im Prozess nicht dabei!)

Allerdings werden uns auch Informationen vorenhalten, so dass eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist.

Ganz genau so sehe ich das auch. Und genau deswegen finde ich es übertrieben, wenn hier manche direkt von Justizskandal reden.

Das stimmt. Allerdings lässt Du den Gesamtkontext außer Acht. Das Opfer hatte offenbar Streit mit anderen gesucht. Der Täter kann auch aus diesem Kreis stammen. Mir ist immer noch nicht klar, welches Motiv der Verurteilte hatte.

Nein, auf das was Du als Gesamtkontext bezeichnest bin ich schon vorher unter dem Stichwort "Vorgeschichte" eingegangen und habe klargestellt, dass auch diese angebliche Streitsucht des Opfers durch nichts belegt ist und eine reine Schutzbehauptung des Angeklagten sein kann.

Warum bringt die Verteidigung keine Zeugen aus der Disco, die dieses Streit-suchen, und eventuell die echte Schlägerei des Opfers bezeugen können?

Wie hat sich das Opfer im Prozess zu diesen Vorhaltungen geäussert?

Über das Motiv des Verurteilten zu spekulieren dürfte müssig sein, vielleicht ein Streit, von dem wir alle nichts wissen, oder einfach nur Suff, wer weiss...?

Gibt es Richter, die wegen eines Fehlurteils entlassen wurden? Da muss aber schon Vorsatz dahinterstecken, oder? Den muss man aber mal erst beweisen.

Du hast natürlich recht, Richter sind nicht weisungsgebunden und können wegen einem Fehlurteil nicht entlassen werden. Andererseits werden Richter auch gerne befördert, und wenn ihre Urteile ständig in der Revisionsinstanz gekippt werden, macht sich das nicht gut für die Karriere.

Wenn sie vorsätzlich gegen das Gesetz verstossen, um einen Angeklagten zu benachteiligen, erfüllt das den Tatbestand der Rechtsbeugung (eine Straftat die nur Richter begehen können). In der Tat muss da die Schuld auch erst nachgewiesen werden, aber das gilt ja wohl bei jeder Straftat. Das spricht deswegen nicht gegen die Wirksamkeit der Strafnorm.

Naja, es läuft doch letztlich auf Glauben oder Nichtglauben hinaus. Eine sehr unwissentschaftliche Methode.

Tja, Rechtsprechung ist ja auch keine Naturwissenschaft. Wie soll man es denn sonst machen? Einen Computer entscheiden lassen? Eine Münze werfen?

Die Strafprozessordnung sagt dazu:

§ 261

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Du hast also ganz recht. Es ist eine Frage von Glauben oder Nichtglauben. So will es das Gesetz.

Bezüglich dem Rest Deines posts stimme ich Dir voll zu. Natürlich werden auch Fehler gemacht, und es gibt manchmal auch wirklich katastrophale Richter. Ich wünsche wirklich keinem, unschuldig in die Mühlen der Justiz zu geraten!

Persönlich war ich eigentlich auch immer sehr Justiz- und Juristenkritisch. Ich habe in diesem post auch nur ausnahmsweise die "Anklägerrolle" übernommen, um zu demonstrieren, dass dieser Fall wirklich keinen Justizskandal, oder einen Grund, das hiesige Rechtssystem abzulehnen, darstellt. (Nicht, dass DU so etwas gesagt hättest, aber bei einigen anderen posts kam das schon ein bisschen reisserisch rüber.)

Grüsse,
truth-searcher
 

truth-searcher

Großmeister
Registriert
17. April 2002
Beiträge
591
@ Trasher

- Ein "Opfer", Person B, zeigt eine Verletzung.
- B beschuldigt A.
- Ein "Zeuge", Person C, hat im Dunkeln irgendjemanden nicht identifizierbaren gesehen.
- C unterstützt die Geschichte von B.
- B hat offensichtlich keinen Grund, zu lügen.

Und A soll daraufhin verurteilt werden?

Strafurteile sind immer hochkomplexe Einzelfallbegutachtungen und lassen sich nicht auf der Basis von solchen abstrakten Beispielen abschätzen.


Also dazu nur so viel:

Wenn Du Strafrichter wärst, und der Staatsanwalt sagt zu Dir, Herr Trasher, der B ist hier bei uns mit ein paar üblen Verletzungen. Wir haben ermittelt, und von ihm erfahren, dass es sein Bekannter, der A war. Der Zeuge C unterstützt auch seine Geschichte. Der A sagt, er wüsste von nichts und hat kein Alibi für den Tatzeitraum. Es ist kein Grund ersichtlich, warum B den A zu Unrecht belasten würde.

Dann würdest Du als Richter sagen: Mir egal, A wird trotzdem freigesprochen???

Und am abend liest Du dann auf WV: Justizskandal! Richter Trasher pfeift auf die Opfer und lässt brutalen Schläger frei, obwohl das Opfer den Täter eindeutig identifiziert hat, und es noch eine unterstützende, wenn auch nicht ganz 1000%ige Aussage von C gab!
Kommt man inzwischen hierzulande mit allem ungeschoren davon?

Oder stell Dir vor, Du bist alleine mit nem Kumpel bei Dir zu Hause. Plötzlich rastet der aus und schlägt Dir ein paar Zähne aus, und haut dann ab.

Du machst Fotos von Deinen Zähnen, lässt Dich zahnärztlich behandeln, gehst zur Polizei und sagst: Hier, mein Kumpel X hat mir das angetan. Ich erstatte Anzeige! Sollen die dann sagen: Geh nach Hause, das kann ja auch jemand anders gemacht haben?

@ Borg

*LOL*....na Du als angehender Staatsanwalt musst es ja wissen

LOL, nein, Du als Borg weisst es bestimmt viel besser als ich. Wer bin ich denn schon, im Vergleich zu dem Mann mit dem absoluten Durchblick.

Ich bin weder "angehend" (Ich bin Volljurist, und das bezieht sich nicht auf meine Promillewerte), noch "Staatsanwalt"!

Ich würde nie im Leben als Staatsanwalt arbeiten wollen, und habe das nur damals 3 Monate während meines Referendariats gemacht, weil ich MUSSTE! Jeder Jurist macht diese Station bei der Staatsanwaltschaft (mit Sitzungsvertretung) im Rahmen der Referndarsausbildung durch.

Und nochmal zum Begriff "Rechtsprechung":

Ich habe bereits vorher erklärt, dass es einen Unterschied zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit" gibt. Ein Urteil schafft keine Gerechtigkeit, aber es schafft Recht.
Darum heisst es auch Judikative Gewalt. ius = das Recht, dicere=sprechen, sagen ... darum: RECHTSPRECHUNG und nicht "Urteilsfällung"

Ein Urteil wird, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird, rechtskräftig. Es erlangt also RECHTskraft.

Darum nochmal: Es wird Recht gesprochen, per definitionem, und deswegen macht der Spruch, es würden nur Urteile gefällt, aber kein Recht gesprochen, keinen Sinn.

Er hört sich zwar wirklich toll und tiefsinnig und super sozial- und gesellschaftskritisch an, basiert aber eben nur auf einer Fehldefinition des Begriffes "Recht".

Aber was weiss ich dummer kleiner angehender truth-searcher schon davon?

@ silly Lilly

Du bist immer wieder für eine differenzierte Sichtweise gut! Danke. :lol:

@ Norma Jean

Und wie schaut das mit der Sache aus, dass der Richter und das Opfer bekannt sind? Gilt der Richter dann nicht als befangen?

Nicht unbedingt! Die Frage ist doch, woher und wie gut sie sich kennen.

Offensichtlich hat das Opfer hier ja selbst schon einige Erfahrungen vor einem Strafgericht gemacht. Vielleicht kennt der Richter ihn ja auch nur durch seine Arbeit aus früheren Verhandlungen? Das lässt noch nicht auf Befangenheit schliessen.

§ 24 StPO:

(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.

(3) Das Ablehnungsrecht steht der Staatsanwaltschaft, dem Privatkläger und dem Beschuldigten zu. Den zur Ablehnung Berechtigten sind auf Verlangen die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen.

Es muss also gemäß § 24 II StPO ein Grund vorliegen, der an der Unparteilichkeit zweifeln lässt. Nur weil man jemanden schonmal vorher gesehen hat, bedeutet das nicht schon, das man für ihn Partei ergreifen wird.

@ Keepcool

Ich würde mal fragen was die beiden bei dem Auto gesucht haben, sofern der Täter ein unbekannter war.

Gut aufgepasst! Auch dies spricht eher für die Täterschaft des Angeklagten, weil es sich hier offenbar um eine sog. Beziehungstat, also eine Tat, bei der sich Täter und Opfer vorher kannten, handelt.

@ Heidi26

Das ist ja genau der Punkt! Lt. diesem Urteil kann man nun jeden x-Beliebigen einer Tat bezichtigen und man bekommt dann Recht. Fotos, die Verletzungen zeigen, kann man schon vorher angefertigt haben oder sich sonst wie beschaffen (als Opfer hat man ja keinen Grund zu lügen) und damit ist man fein raus.

Einfach so, ohne irgend einen Grund, fälscht oder präpariert das Opfer also sogar die Fotos, um Deinen Freund mit einem teuflischen Komplott vor Gericht reinzureiten? Obwohl man noch zusammen saufen ging?

Ich bin ja immer für Verschwörungstheorien offen, aber hier sind doch ziemlich seltsame Lücken, oder?

Die sich aber in einigen Dingen widerspricht. Mal war es ein spitzer Gegenstand, mal ein Stein.
Das war aber nicht alles, das Opfer hat zuerst angegeben, man sei mit einem Auto dorthingefahren, später dann waren es zwei Autos (also jeder mit seinem eigenen Auto)

Schon wieder! Wieso Widerspruch? Ein Stein ist doch ein spitzer Gegenstand !!! Wenn man zuerst sagt, es war ein spitzer Gegenstand, und dann später sagt, ein Stein, ist das kein Widerspruch, sondern eine Konkretisierung! Das rüttelt in keinster Weise an der Glaubwürdigkeit des Zeugen!

Mit wievielen Autos man zur Disco gefahren ist, ist doch für die Frage des Tatverlaufs oder der Täterschaft gar nicht relevant. Solche Ungenauigkeiten in Zeugenaussagen sind völlig normal. Das Opfer war betrunken und später traumatisiert, da kann es sich doch darüber irren, wie man dahin gekommen ist, ohnedeswegen gleich ein Lügner zu sein!

Das stimmt so nicht, es gibt Fotos von Verletzungen, aber ohne Angabe von Datum. Ob die Fotos von dieser Verletzung stammen, kann nicht bewiesen werden.
Es wurden keine Atteste und Gutachten vorgelegt!

Wurden denn die Verletzungen von der Verteidigung bestritten?

Wenn es eine ärztliche Behandlung gab, kann auch der Arzt als Zeuge befragt werden. Auch durch den Verteidiger! Und ein eigenes medizinisches Gutachten würde ne Menge Geld kosten, und müsste am Ende im Falle einer Verurteilung noch zusätzlich von Deinem Freund getragen werden. Dieses Gutachten kann teurer sein, als die eigentliche Strafe!

Selbst ein Gutachten und ein Foto mit notariell beglaubigtem Datum könnte ja auch nichts über den wahren Täter aussagen, sondern nur über die Art der Verletzungen. Und dass es diese Verletzungen gab, steht doch wohl ausser Frage, oder?

Und selbst wenn das Opfer kein Motiv hat, was bei der Gerichtsverhandlung und auch hier vollkommen unter den Tisch fällt, ist die Tatsache, daß Alkohol im Spiel war und das nicht zu knapp. Mein Freund ist u.a. deshalb mit seinem eigenen Auto gefahren, weil das Opfer schon vor dem Discobesuch getrunken hatte (er ist wegen Trunkenheit am Steuer auf Bewährung) und unbedingt selber fahren wollte. Er war davon nicht abzubringen. In der Disco wurde auch getrunken. Vielleicht weiß er gar nicht mehr, was passiert ist.

Alkohol war aber doch wohl bei beiden im Spiel! Dein Freund war ja schliesslich auch so betrunken, dass er zu Fuß nach Hause ging! Vielleicht hat auch Dein Freund einfach vergessen, dass er seinen Kumpel irgendwie verletzt hat?

Gab es gar keine Versuche, sich noch mal privat mit dem Opfer über die Sache zu unterhalten, ohne den ganzen Gerichtsmist? Schliesslich hat Dein Freund ja anscheinend überhaupt nichts böses gemacht, das müsste sich doch klären lassen!
Aber warum ist sein Kumpel dann derartig verbissen, dass er so eine Anzeige durchzieht?

Und ist Dein Freund jetzt kleiner als das Opfer und hat braune Haare?

Und hat er erklärt, woher er weiss, wie es mit seinem Kumpel wirklich zugegangen ist?

Bist Du Dir 100% sicher, dass es Dein Freund nicht gewesen sein kann?

Habt ihr keine anderen gemeinsamen Bekannten, über die man vielleicht etwas über die Hintergründe beim Opfer erfragen könnte?

Und was ist mit Schadensersatzansprüchen? Das Opfer ist privat versichert, also mußte er z.B. die Behandlung selber bezahlen.

War es eine sehr hohe Arztrechnung? Hört sich doch bisher nach einer recht unkomplizierten Verletzung an, die nicht so sehr teuer zu behandeln ist.

Hat das Opfer denn eine Ziviklage erhoben? Schadensersatz gibt es nämich nur in einem eigenen völlig unabhängigen Prozess, die Strafanzeige hat damit eigentlich nichts zu tun.

Wenn er also Deinen Freund auch noch extra darauf verklagt hat, könnte das ein Motiv sein, ansonsten wohl eher nicht.

Aber auch ein Richter ist nur ein Mensch und wenn er selber sagt, daß er das "Opfer" kennt, dann sogar noch gegen das Opfer gesetzlich vorgeschriebene Sanktionen verhängt und diese - ohne plausible Entschuldigung des Opfers - wieder zurücknimmt, dann ist das doch etwas seltsam.

Eine verspätet zugegangene Ladung ist durchaus eine plausible Erklärung. Und die gesetzliche Lage sieht so aus:

§ 51 StPO

(1) Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen zulässig; § 135 gilt entsprechend. Im Falle wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt werden.

(2) Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird. Erfolgt die Entschuldigung nach Satz 1 nicht rechtzeitig, so unterbleibt die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels nur dann, wenn glaubhaft gemacht wird, daß den Zeugen an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft. Wird der Zeuge nachträglich genügend entschuldigt, so werden die getroffenen Anordnungen unter den Voraussetzungen des Satzes 2 aufgehoben.

(3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.

Offensichtlcih war es eine genügende Entschuldigung, dass die Ladung nicht rechtzeitig da war.

Und die Behauptung, die Ladung sei erst zu spät zugestellt worden, ist nicht sehr plausibel. Zum einen werden Ladungen hier direkt von einem Bediensteten des Gerichts zugestellt, zum anderen ist auf den Ladungen sowie dem Umschlag das Zustellungsdatum vermerkt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgendeinem AMtsgericht in Deutschland die ganz normalen Zeugenladungen für so kleine Strafprozesse per Gerichtsboten zugestellt werden! BEi den Kosten wär der AG-Direktor sofort seinen job los. Ausserdem ist das m.W. auch irgendwo gesetzlich geregelt, wie die LAdung zu erfolgen.

Welches Datum stand denn auf der Ladung? Und mir ist immer noch nicht klar, was er durch die Verzögerung gewonnen haben soll!?!

Bei der zweiten Verhandlung war ein anderer Staatsanwalt anwesend und die Zeugin wurde nicht mehr gehört

Das war keine zweite Verhandlung, es war nur ein zweiter Verhandlungstermin derselben Verhandlung. Es war doch der selbe Richter anwesend oder? Und der hat sowohl die Infos vom ersten, als auch vom zweiten Verhandlungstag, Die Staatsanwaltschaft ist da völlig irrelevant! Wie ich schon erwähnte, sind das eh nur Sitzungsvertreter, die ausgetauscht werden können. Das ist auch völlig legal.

Es war nur eine Verhandlung, die auf zwei Tage verteilt stattfand. Und durch die Verspätung hat das Opfer nichts für sich gewonnen! Warum sollte die Zeugin an zweitem Tag nochmal das gleiche sagen? Der Richter hat ihre Aussage schon gehört, und der neue Staatsanwalt kennt sie aus den Akten. Auf das Ergebnis hat das keinen Einfluss!

Solange die Anklage ihre Belastungszeugen noch nicht hat aussagen lassen, kann das Verfahren natürlich nicht beendet werden! Das könnte jedem Angeklagten so passen, sofort einzustellen, aber beide Seiten müssen genügend Möglichkeiten haben, ihre Argumente darzustellen!

Wenn natürlich der Angeklagte sowieso gesteht, ist man auf die übrigen Beweise nicht mehr angewiesen, und kann die Sache beenden.

Und was Missbrauchsopfer und deren detaillierte Befragung in Prozessen betrifft: Auch hier gilt doch erst mal, daß die Schuld bewiesen werden muß. Und in der Vergangenheit hat es genug Fälle gegeben, in denen Menschen des Missbrauchs angeklagt wurden ohne jemals irgendetwas getan zu haben. Man denke nur an Anzeigen wegen Kindesmissbrauchs, weil die Mutter z.B. verhindern will, daß der Vater das Sorgerecht mitbekommt.
Und es gibt auch Frauen, die aus verschmähter Liebe einen Mann der Vergewaltigung bezichtigen.
Hierin liegt ja genau das Problem: ein echtes Missbrauchsopfer hat u.U. schlechte Karten, weil die letzten 5 Fälle vor ihm sich als Hinrgespinste erwiesen hatten und das Gericht deshalb sehr vorsichtig urteilt. Aber deshalb kann man nicht hingehen und in anderen Verfahren, Beweise nicht beachten und einen anderen verurteilen.

Ja, Du hast natürlich schon recht. Es ist eine wirklich komplizierte Angelegenheit, und es ist tatsächlich nicht auszuschliessen, dass man in eine Situation gebracht werden kann, in der man unschuldig verurteilt wird. Das System ist auch nicht perfekt, und Menschen machen Fehler, auch Richter!

Aber auf der Basis des bisher hier vorgetragenen, kann ich keinen schwerwiegenden Justizirrtum oder -skandal erkennen.

Ich wünsche jedenfalls Dir und Deinem Freund, dass am Ende die Wahrheit siegt, und dass das weitere Verfahren nicht so stressig für euch wird.

Ich würde euch gerne ein paar Tips geben, aber es ist schwer, mit diesen wenigen Anhaltspunkten.

Gibt es keine Möglichkeiten, den wahren Täter, oder Zeugen der wahren Tat aufzutreiben? Habt ihr euch in der Disco nochmal umgehört? Ist ja nicht so weit von euch weg.

Habt ihr versucht, das Opfer, eventuell über Dritte, zu Gesprächen zu bewegen?

Versucht, krassere Widersprüche zwischen den Aussagen des Opfers und der anderen Zeugin zu finden...

Fragt das Opfer, warum man nochmal zu seinem Auto gegangen sei!
Ob der spitze Gegenstand wirklich ein Stein war?
Oder vielleicht ein Schlüssel?
Und wenn doch ein Stein, was hat Dein Freund dann mit dem Schlüssel gemacht, während er den Stein benutzte?
Gibt es überhaupt auf dem Disco-Parkplatz Steine, die von ihrer Beschaffenheit her als Tatwaffe in Frage kommen?

Mehr fällt mir leider z.Zt. auch nicht ein!

Grüsse,
truth-searcher
 

Gestreift

Erleuchteter
Registriert
12. Juli 2003
Beiträge
1.028
@ truth-searcher

In Gänze hast Du mich nicht überzeugt, aber ich finde deine Meinung, im Vergleich vieler anderer zumindest doch sehr differenziert und vor allem merkt man, dass Du dich auskennst.

Ich weiß nicht, ob so ein Post als Spam gilt, ich dachte nur, es macht sich ganz gut, wenn ich so etwas auch mal sage.
 

Ähnliche Beiträge

Oben