Angestoßen von einem Artikel, den ich auf der Internetzpräsenz der AG Friedensforschung an der Uni Kassel gefunden habe und einer vor einiger Zeit stattgegebenen Klage des Kongra Gel vor dem Europäischen Gerichtshof bzgl. Der Auflistung des Volkskongresses Kurdistans auf der EU-Terrorliste, sind mir ein paar unbeantwortete Fragen aufgekommen, die ihr mir evtl. beantworten könnt
Wer entscheidet darüber, wer Terrorist oder Putschist ist und wer Befreiungskämpfer, Rebell oder Revolutionär? Wer sollte darüber eigentlich entscheiden???
Wie definiert sich , neben der Begrifflichkeit Terrorist, denn Freiheitskämpfer oder jemand, der gegen eine Besatzungsmacht kämpft?
Obliegen diese Begriffe nicht vielmehr subjektiver Willkür, als denn einer objektiven oder sogar völkerrechtlichen Basis?
Welche Gruppierungen und Organisationen sind eurer Meinung nach klar terroristisch, welche leisten Widerstand gegen Ungerechtigkeit oder für Freiheit? Gibt es Grauzonen? Kann man als kleiner Widerstand ohne Guerillatätigkeiten oder Terror überhaupt gesetzte Zeiel erreichen?
Dazu würde ich gerne eure Meinung hören.
Begleitend ein Ausschnitt aus dem Artikel der AG Friedensforschung:
Weiterführende Hintergrundinformationen im Ask1-Blog!
Viele Grüße, Laokoon
Wer entscheidet darüber, wer Terrorist oder Putschist ist und wer Befreiungskämpfer, Rebell oder Revolutionär? Wer sollte darüber eigentlich entscheiden???
Wie definiert sich , neben der Begrifflichkeit Terrorist, denn Freiheitskämpfer oder jemand, der gegen eine Besatzungsmacht kämpft?
Obliegen diese Begriffe nicht vielmehr subjektiver Willkür, als denn einer objektiven oder sogar völkerrechtlichen Basis?
Welche Gruppierungen und Organisationen sind eurer Meinung nach klar terroristisch, welche leisten Widerstand gegen Ungerechtigkeit oder für Freiheit? Gibt es Grauzonen? Kann man als kleiner Widerstand ohne Guerillatätigkeiten oder Terror überhaupt gesetzte Zeiel erreichen?
Dazu würde ich gerne eure Meinung hören.
Begleitend ein Ausschnitt aus dem Artikel der AG Friedensforschung:
[url=http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Nahost/gipfel.html schrieb:Dmitri Kossryew, RIA Novosti[/url]][...]
Außerdem hat der Gipfel in Damaskus ein fast vergessenes Problem aufgeworfen: Was ist Terrorismus? Die Araber riefen dazu auf, eine internationale Konferenz unter der Schirmherrschaft der UNO abzuhalten, um über diese Erscheinung zu diskutieren. Der Sinn dieser Geste ist gut nachvollziehbar: Niemand anders als die UNO bildet das Völkerrecht. Im Völkerrecht gibt es eine gewisse Grauzone, und zwar der irakische Widerstand gegen die Besetzung.
Kann und soll ein Bürger sich gegen die Besatzer wehren, oder war das nur zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges eine Heldentat? Die Erklärung von Damaskus fordert, einen Unterschied zwischen Terrorismus und "dem Recht der Völker auf den Kampf gegen eine Besatzungsmacht" zu ziehen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass ein Kämpfer gegen die Besatzer, der zum Beispiel Zivilisten tötet oder sie als Geiseln gefangen hält, doch als Terrorist eingestuft werden kann.
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Viele Grüße, Laokoon