Staatsanwaltschaft Stuttgart verfolgt Nazigegner

Lord_Wind

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Ein Wiederaufkeimen des Sozialismus hielt man angesichts der Begeisterung der ostdeutschen Bevölkerung über aus westlicher Sicht nur als Banalitäten zu kennzeichnender Dinge wie Bananen für höchst unwahrscheinlich.

Das wäre ein Punkt, denn es langsam zu überdenken gilt. :?
 

agentP

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Meiner Meinung nach ist da kein grosser Unterschied zum Hakenkreuz.
UDSSR und DDR waren beides totalitäre menschenverachtende Regierungssysteme, genauso wie das 3. Reich.
"Genauso" sicher nicht, aber grundsätzlich schon.
Che Guevara war ein einfacher Massenmörder....also, wirklich kein Unterschied.

Meiner Meinung nach grund genug es zu verbieten

Der Unterschied ist der, daß ein Hakenkreuz klar unter die Symbole fällt, die zu zeigen nach §86 StGb strafbar ist, weil es sich um das Symbol einer in Deutschland verbotenen Organisation handelt. Weder die UdSSR noch die DDR und schon gar nicht Che Guevara sind vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Parteien oder Organisationen, weshalb der Paragraf hier schlichtweg nicht greift.
Auch das gehört zu unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung, daß du ohne passenden Paragrafen nicht einfach etwas unter Strafe stellen kannst.
Ganz so einfach ist es nicht....die DDR war auch ein totalitäres Gebilde auf deutschem Boden.
Die ursprüngliche Fahne des 3. Reiches (Schwarz-Weiss-Rot) ist meines Wissens in Deutschland auch nicht verboten, sondern nur die Hakenkreuzfahne, weil das Hakenkreuz das Symbol der NSDAP war, die verboten ist. So gesehen könnte man analog höchstens die Parteifahne der SED verbieten.
 

Lord_Wind

Meister
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agentP schrieb:
Meiner Meinung nach ist da kein grosser Unterschied zum Hakenkreuz.
UDSSR und DDR waren beides totalitäre menschenverachtende Regierungssysteme, genauso wie das 3. Reich.
"Genauso" sicher nicht, aber grundsätzlich schon.
Che Guevara war ein einfacher Massenmörder....also, wirklich kein Unterschied.

Meiner Meinung nach grund genug es zu verbieten

Der Unterschied ist der, daß ein Hakenkreuz klar unter die Symbole fällt, die zu zeigen nach §86 StGb strafbar ist, weil es sich um das Symbol einer in Deutschland verbotenen Organisation handelt. Weder die UdSSR noch die DDR und schon gar nicht Che Guevara sind vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Parteien oder Organisationen, weshalb der Paragraf hier schlichtweg nicht greift.
Auch das gehört zu unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung, daß du ohne passenden Paragrafen nicht einfach etwas unter Strafe stellen kannst.
Ganz so einfach ist es nicht....die DDR war auch ein totalitäres Gebilde auf deutschem Boden.
Die ursprüngliche Fahne des 3. Reiches (Schwarz-Weiss-Rot) ist meines Wissens in Deutschland auch nicht verboten, sondern nur die Hakenkreuzfahne, weil das Hakenkreuz das Symbol der NSDAP war, die verboten ist. So gesehen könnte man analog höchstens die Parteifahne der SED verbieten.

Darum sag ich ja

Das wäre ein Punkt, denn es langsam zu überdenken gilt.

Aber es scheint mir so, als würdest du alles auf den §86/86a beziehen.
Ich aber rede nicht davon. Was ich meine, sind eher moralische Ansichten, keine gesetzlichen.
Es ist mir auch klar, das diese "Staaten" und deren "Symbole" usw. nicht unter §86 fallen

Daher sollte man sich ernsthaft überlegen, diese Symbole, Parteiabzeichen usw. ebenso zu verbieten

Ich hoffe das es verständlich ist was ich meine
 

agentP

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Gut. Dann haben wir das geklärt und reden wenigstens nicht mehr aneinander vorbei.
Daher sollte man sich ernsthaft überlegen, diese Symbole, Parteiabzeichen usw. ebenso zu verbieten
Ich würde eher befürworten alle Symbole zu erlauben. Ein paar offen zur Schau getragene Symbole sollte die freiheitlich demokratische Grundordnung schon ertragen können.
 

Mr. Anderson

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Der Fall befindet sich jetzt unter www.fall-des-monats.de
(wäre möglich, dass er immernoch nur unter "Jahresübersichten" aufgelistet ist)
Der Kommentar ist recht interessant zu lesen. Mir gefällt besonders Punkt 5 (Kritik) .
 

SentByGod

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agentP schrieb:
Gut. Dann haben wir das geklärt und reden wenigstens nicht mehr aneinander vorbei.
Daher sollte man sich ernsthaft überlegen, diese Symbole, Parteiabzeichen usw. ebenso zu verbieten
Ich würde eher befürworten alle Symbole zu erlauben. Ein paar offen zur Schau getragene Symbole sollte die freiheitlich demokratische Grundordnung schon ertragen können.

*Achtung, Ironie*
Wäre es nicht besser, das ganze zu Verpflichten, damit man immer genau weiß mit was für einer Ideologie man es zutun hat?
 

Malakim

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SentByGod schrieb:
*Achtung, Ironie*
Wäre es nicht besser, das ganze zu Verpflichten, damit man immer genau weiß mit was für einer Ideologie man es zutun hat?

Nein, es ist besser das nicht zu tun. Sonst merken alle was abgeht. So tragen wenigstens die Dummen Ihre Ideologie umher das ist doch was feines.
*Achtung ebenfalls Ironie*
 

Mother_Shabubu

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http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1376006
Karlsruhe - Der massenhafte Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen ist nach Ansicht der Bundesanwaltschaft nicht strafbar. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wandte sich Bundesanwalt Gerhard Altvater am Donnerstag gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, das einen Versandhändler wegen des Vertriebs von T-Shirts, Buttons und anderen Artikeln mit durchgestrichenen und zerstörten Hakenkreuzen zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt hatte.
 

Ein_Liberaler

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Richtiges Ergebnis mit falscher Begründung, wenn es stimmt, was ich im Radio gehört habe.

Durchgestrichene Hakenkreuze sind okay, aber ein CD-Cover mit Hitler vor der Reichskanzlei und der Unterschrift "Drecksau" wäre nicht okay, wenn, ja wenn der Angeklagte kein glaubhafter Antifaschist wäre. Wir nähern uns dem Gesinnungsstrafrecht und dem Gedankenverbrechen.
 

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