Staatsanwaltschaft Stuttgart verfolgt Nazigegner

holo

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IM-Meier schrieb:
st juristisch einwandfrei. Wenn man in unglaublicher Dummheit schon Symbole verbietet, muss man konsequent sein. Hakenkreuz für Alle oder für Keinen!
Stimmt. Schindlers Liste, Sobibor, Contact ... überall diese Symbole, die verbreitet werden. Nach dem Wortlaut dieses Gesetzes sollten auch jene Filme verboten sein.

Gruß
Holo
 

Lord_Wind

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Stimmt. Schindlers Liste, Sobibor, Contact ... überall diese Symbole, die verbreitet werden. Nach dem Wortlaut dieses Gesetzes sollten auch jene Filme verboten sein.

Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.

Es ist immer noch ein Unterschied, ob ich öffentlich verbotene Symbole trage, egal ob durchgestrichen oder nicht, oder ob sie in Filmen mit historischer Handlung verwendet werden.
 

DrJones

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Zumindest für mich ist es auch immernoch ein Unterschied ob man
ein Hakenkreuz so trägt oder eben Durchgestrichen, zerschmettert
und mit dem Untertitel 'Nazis Raus'.

Unter anderem wurde damit argumentiert, das evtl ausländische
Menschen die Intention des durchgestrichenen Hakenkreuzes
nicht verstehen könnten.
Was ist also mit Rauchen Verboten Schilern? Fühlen sich
Asiaten dadurch noch angespornt sich ne Kippe anzuzünden?
 

X

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@holo

Diese Symbole dürfen für dokumentatorische und historische Sachen verwendet werden. Es sehe ja auch blöd aus, wenn bei Schindlers Liste oder bei Der Untergang Balkenkreuze auf den Flaggen währen.
 

Lord_Wind

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DrJones schrieb:
Was ist also mit Rauchen Verboten Schilern? Fühlen sich
Asiaten dadurch noch angespornt sich ne Kippe anzuzünden?

Meines wissens nach ist rauchen nicht als verfassungsfeindlich in der BRD gekennzeichnet :roll:
Ich weiß auch nicht, was es da noch gross zu diskutieren gibt....ein Hakenkreuz ist ein verfassungsfeindliches Symbol, egal ob "Original" oder mit einem primitiven roten Strich durch die mitte.
 

Gaara

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Das richtig lustige an der Sache ist : Die FIFA kann sich soetwas durchaus erlauben. Naja, was Goliath machen darf, darf David wohl lange nicht.
L730_S296410_C4.jpg

"War ja WM."
 

Gaara

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Da war das Hakenkreuz noch kein verfassungsfeindliches Symbol ? Wusst i net.
 

erik

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Die Auseinandersetzung dieser Art tobt doch schon seit Jahren - gibt ja genug Links auf der ersten Seite insofern ist der FIFA Prospekt oder ist es einer von Franz Beckenbauer OK? natürlich auch angreifbar und gehört nach dieser schwer verständlichen Argumentation strafrechtlich verfolgt...

Wer nimmt das in die Hand?
 

Gaara

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Lord_Wind schrieb:
Du weisst ganz genau was ich meine
Nein, das weiß ich überhaupt nicht.

Der zust. Richter zu diesem Fall :
"Im Fall des Fan-Guides wird das durchgestrichene Hakenkreuz "sozial adäquat" verwendet. Es bestehe daher kein Verdacht auf eine strafbare Handlung."
 

holo

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Lord_Wind schrieb:
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.

Es ist immer noch ein Unterschied, ob ich öffentlich verbotene Symbole trage, egal ob durchgestrichen oder nicht, oder ob sie in Filmen mit historischer Handlung verwendet werden.
Und das mit voller Absicht!
Weil ich als nächstes frage, wo das steht.
Wo ist denn der Unterschied?
Geht es um einen "Bildungsauftrag", um eine Zeichensetzung? Wo ist denn nun der genaue Unterschied; wie erkenne ich ihn am T-Shirt-Träger, dessen Verkäufer bereits verknackt wurde? Der Film ist öffentlich, das Shirt ist öffentlich. Historische Handlung? Doch nur, wenn sie politisch "korrekt" ist, oder? Wo stehts? Wo ist das Gesetz, dass diese derzeit nach Ungleichbehandlung stinkende Posse für uns auflöst?

;-)

Gruß
Holo
 

Winston_Smith

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Als stiller Mitleser frage ich mich, warum einige so scharf darauf sind, ein Hakenkreuz öffentlich zu zeigen....

ws
 

Mr. Anderson

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Die fraglichen Paragraphen sind diese hier:
StGB § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei
oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist,
daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung
richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie
Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen
Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den
Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen
einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig
hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3),
deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der
Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der
staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst
oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über
Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser
Vorschrift absehen.

StGB § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten
Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer
Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet
oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur
Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1
bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder
ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen,
Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen
solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
 

Lord_Wind

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Gaara schrieb:
Lord_Wind schrieb:
Du weisst ganz genau was ich meine
Nein, das weiß ich überhaupt nicht.

Dann kann ich auch nimmer helfen :roll:


Wo ist denn der Unterschied?

Der Unterschied liegt klar auf der Hand meiner Meinung nach.


Geht es um einen "Bildungsauftrag", um eine Zeichensetzung?

Und ja, es geht um einen "Bildungsauftrag", allerdings nicht um eine Zeichensetzung


Der Film ist öffentlich, das Shirt ist öffentlich

Das Shirt jetzt wohl nicht mehr, dem ist nix hinzuzufügen


Historische Handlung? Doch nur, wenn sie politisch "korrekt" ist, oder?

Historische Handlungen haben nicht politisch korrekt zu sein.

Wo stehts? Wo ist das Gesetz, dass diese derzeit nach Ungleichbehandlung stinkende Posse für uns auflöst?

Wem nicht passt, der kann ja dafür plädieren, das Hakenkreuz generell zu erlauben....dann haben wir diese Diskussion nicht, und alle sind zufrieden.....halt, stop....ich glaube es sind doch nicht alle zufrieden.

Es darf ja nur erlaubt sein ein HK zu tragen, wenn die "richtige" politische Gesinnung dahintersteht, richtig? :wink:

Als stiller Mitleser frage ich mich, warum einige so scharf darauf sind, ein Hakenkreuz öffentlich zu zeigen....

Das triffts auf den Punkt....

Deshalb nochmal, erlaubt es ganz, oder verbietet es ganz.....
"Gesinnungsbigotterie" kann und darf es in einer Demokratie nicht geben, sonst haben wir keine Demokratie, sondern eine Meinungsdiktatur.
 

holo

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Lord_Wind schrieb:
Deshalb nochmal, erlaubt es ganz, oder verbietet es ganz.....
"Gesinnungsbigotterie" kann und darf es in einer Demokratie nicht geben, sonst haben wir keine Demokratie, sondern eine Meinungsdiktatur.

Alles verbieten = Geschichte vergraben. Und die Meinungsdiktatur haben wir bereits. Oder darf man sich offentlich bekennen, den kleinen, schnauzbärtigen Kerl in ewiger Dankbarkeit auf einen Sockel heben zu wollen?
Solche Menschen werden in unserer Gesellschaft in der Regel sehr schnell ausgegrenzt oder gekündigt, oder ...

Mr. Anderson schrieb:
Die fraglichen Paragraphen sind diese hier:
StGB § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(...)

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3),
deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der
Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der
staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst
oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über
Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(...)
Danke an Mr. Anderson.


Es muß also die "Gratwanderung" der "Gesinnungsbigotterie" geben, um die Spinner und Leugner des Holocaust im Zaum zu halten und andererseits öffenlich Aufklärung zu betreiben.
Darf jemand kein Shirt mit einem "No-Adolf-Symbol" tragen wird ihm sogar das verboten, dass die Politik wiederum vermitteln darf.

Und damit bin ich wieder am Anfang: Es ist für mich eben nicht so einfach, mich für oder gegen ein generelles Verbot auszusprechen.

Gruß
Holo
 

Winston_Smith

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um die Spinner und Leugner des Holocaust im Zaum zu halten und andererseits öffenlich Aufklärung zu betreiben.

Natürlich ist das ein gutes Ziel. Aber warum, zum Henker, braucht man dazu ein durchstrichendes Hakenkreuz? Es ist nun mal verboten dieses Symbol, in welcher Form auch immer, zu zeigen.

Es ist aber nicht verboten, sich "Nazis sind doof!" oder so aufs Shirt zu schreiben.

Wer also (zu Recht) gegen Nazis ist, kann dies ohne Probleme zeigen.


ws
 

Lord_Wind

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Alles verbieten = Geschichte vergraben.

Niemand redet von alles verbieten....ich rede nur von dem öffentlichen tragen von Symbolen
Aber in diesem punkt drehen wir uns irgendwie im Kreis, darum lassen wir das besser :lol:



Und die Meinungsdiktatur haben wir bereits. Oder darf man sich offentlich bekennen, den kleinen, schnauzbärtigen Kerl in ewiger Dankbarkeit auf einen Sockel heben zu wollen?
Solche Menschen werden in unserer Gesellschaft in der Regel sehr schnell ausgegrenzt oder gekündigt, oder ...

Das ist mir durchaus bewusst....darum ist es mir ein Rätsel wieso die sogenannten "Gutmenschen" auf einmal allesamt rumheulen, weil man ihnen ausnahmsweise mal was verbietet.
Normalerweise ist es mir scheissegal, wer was wann und wo trägt, mir geht aber diese Meinung auf den nerv "wir dürfen, ihr nicht, weil wir sind die guten"

Es muß also die "Gratwanderung" der "Gesinnungsbigotterie" geben, um die Spinner und Leugner des Holocaust im Zaum zu halten

Dafür gibt es ja mittlerweile ein eigenes Gesetz


Aber um zum Ende zu kommen:
Ich sage man kann ja seine "Anti-Rechte-Meinung" auch bekunden, ohne ein Hakenkreuz zu tragen.
Aber wie Winston schon sagte.....einige scheinen ganz versessen darauf zu sein ein Hakenkreuz öffentlich zu zeigen.
 

holo

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Winston_Smith schrieb:
Natürlich ist das ein gutes Ziel. Aber warum, zum Henker, braucht man dazu ein durchstrichendes Hakenkreuz?
Wir brauchen im Grunde nichts außer Luft und Liebe ;-).
Wozu gibt es Symbole, das wäre die nächste Frage?

Winston_Smith schrieb:
Es ist nun mal verboten dieses Symbol, in welcher Form auch immer, zu zeigen.
... mit Einschränkung.

Winston_Smith schrieb:
Es ist aber nicht verboten, sich "Nazis sind doof!" oder so aufs Shirt zu schreiben.
Wer also (zu Recht) gegen Nazis ist, kann dies ohne Probleme zeigen.
Klar, nur wer liest sich im Vorbeigehen einen Roman in Brustwarzenhöhe durch?

Dafür gibt es Abkürzungen ... und Symbole.

Gruß
Holo
 

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