Traenenreiter
Meister
- Registriert
- 1. Oktober 2002
- Beiträge
- 411
@agent tp:
Das klingt ja alles wunderbar, was Du da schreibst - nur leider ist das nicht die Realität. Zunächst heißt es:
Wie ist das zu verstehen?
Du gehst von derm Vorsatz aus, daß Zuwanderer sich erstmal beim Amt melden und dann alles vorlegen... Wie das Deutsche gemeinhin *Achtung, Klischee* so machen. Das ist aber nicht der Fall!
Visa: Erteilung von Visa spielt keine erhebliche Rolle bei (illegaler) Einwanderung. Besuchervisa werden in großem Umfang zur illegalen Einwanderung genutzt.
1997 wurde das Arbeitsverbot für Asylbewerber aufgehoben. Nach einer Wartefrist von einem Jahr darf man arbeiten! Die Aussicht auf Arbeit reizt zum Zuzug an.
Ehe - dauerndes Aufenthaltsrecht für den Ehepartner nach 2 Jahren! + Ausnahmeregelungen, etwa bei "drohender Diskriminierung im Rückkehrland"
Das klingt ja alles wunderbar, was Du da schreibst - nur leider ist das nicht die Realität. Zunächst heißt es:
Um überhaupt einen Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen Sie IN DER REGEL zunächst folgende
Erteilungsvoraussetzungen erfüllen:
Wie ist das zu verstehen?
Du gehst von derm Vorsatz aus, daß Zuwanderer sich erstmal beim Amt melden und dann alles vorlegen... Wie das Deutsche gemeinhin *Achtung, Klischee* so machen. Das ist aber nicht der Fall!
Visa: Erteilung von Visa spielt keine erhebliche Rolle bei (illegaler) Einwanderung. Besuchervisa werden in großem Umfang zur illegalen Einwanderung genutzt.
1997 wurde das Arbeitsverbot für Asylbewerber aufgehoben. Nach einer Wartefrist von einem Jahr darf man arbeiten! Die Aussicht auf Arbeit reizt zum Zuzug an.
Ehe - dauerndes Aufenthaltsrecht für den Ehepartner nach 2 Jahren! + Ausnahmeregelungen, etwa bei "drohender Diskriminierung im Rückkehrland"