Nein. Die Geistlichen sind genauso geschützt wie Anwälte oder Ärzte durch die Schweigepflicht.Und auch das mit dem "nicht verpflichtet sein von Geistlichen in ihrer Funktion als Seelsorger" wird jawohl seine Grenzen haben, oder?
So einfach ist das nicht, denn es reicht ja nicht seine Sünden vor dem Beichtvater zu bekennen, sondern du musst ausserdem Reue zeigen, guten Vorsatz beweisen und Wiedergutmachung leisten und da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass dieser und jener Beichtvater durchaus verlangt, dass der Beichtende sich seiner Verantwortung vor dem weltlichen Gericht stellt.Dann beichten sich ein paar pedophile Priester reihum ihre Sünden und damit ist's dann gut?