Gilgamesh schrieb:Aber wenn ein Kind hier in Deutschland geboren ist und bis zum heutigen Tage aufgewachsen ist, ist es denn nicht automatisch ein deutscher Staatsbürger?
Nein, Staatsbürger ist die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft. In Deutschland ist das so geregelt, dass Kinder normalerweise die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern übernehmen. Wenn die keine Deutsche Staatsbürgerschaft haben habens auch die Kinder nicht. Durch Geburt hat man jedoch ein Anrecht auf die Staatsbürgerschaft - wenn die Eltern denn das wollen.
Ich frage mich das nur, weil mit 18 die Migrantenkinder mit dem Revolver am Kopf gezwungen werden darüber nachzudenken, ob sie denn wirklich deutsche Staatsbürger sind?
Die Frage ist recht simpel zu beantworten: Ein Blick in den Pass offenbart meistens die Staatsangehörigkeit. Du meinst vermtlich aber, dass sie darüber nachdenken müssen, ob sie deutsche Staatsbürger sein _wollen_. Und das ist nochmal ein gewaltiger Unterschied.