Winston schrieb:Nö natürlich darf der Student nicht betrügen, obwohl das mal definiert werden müsste, denn keiner kannd as rad neu erfinden
Eigentlich ist das ziemlich genau definiert. Betrug und Betrugsversuche liegen dann vor, wenn man bei einer Arbeit andere als die erlaubten oder angegebenen Hilfsmittel benutzt. Das kann zb. eine "Gedächtnisstütze" in einer schriftlichen Prüfung sein (unerlaubtes Hilfsmittel) oder eben das Verwenden von fremdem geistigem Eigentum ohne dies als solches Kenntlich zu machen (andere, als die angegebenen Hilfsmittel).
Das hab ich mir jetzt nur aus eigenen Erfahrungen abgeleitet aber ich nehm mal an dass in jeder Studienordnung ein ähnlichlautender Passus drin ist.