Ist das hier denn nicht immer so, bei jedem Thema?Winston_Smith schrieb:Unser grundsätzliches Problem ist hier doch eher, dass wir neben diversen Verschwörungsschwachfug eigentlich nur juristisches Halbwissen zum Besten geben.
ws
Ist das hier denn nicht immer so, bei jedem Thema?Winston_Smith schrieb:Unser grundsätzliches Problem ist hier doch eher, dass wir neben diversen Verschwörungsschwachfug eigentlich nur juristisches Halbwissen zum Besten geben.
ws
Die Diskussion gibt es nur um uns glauben zu machen es sei rechtens und um einen Grund zu suchen, damit sich hier eben mal nicht an bestehende Gesetzmäßigkeiten gehalten werden muss. Kurz: Man verarscht uns hier nach Strich und Faden, verbunden mit einem kräftigen Tritt in den Hintern der Bürger.Die Rechtslage ist eben nicht eindeutig so, wie du das siehst, HunabKu, ansonsten gäbe es eine solche Diskussion gar nicht ...
Oder aber, die Diskussion gibt es, weil es eben nicht so eindeutig ist, wie HunabKu es darzustellen meint ... sag mir, HunabKu, warum gab es keine erfolgreichen Klagen gegen Nachzahlungen die sich aus der Lichtensteinnummer ergaben?Die Diskussion gibt es nur um uns glauben zu machen es sei rechtens und um einen Grund zu suchen, damit sich hier eben mal nicht an bestehende Gesetzmäßigkeiten gehalten werden muss.
Ich weiß ja nicht, warum das immernoch nicht eindeutig ist bzw es einige nicht sehen...?weil es eben nicht so eindeutig ist, wie HunabKu es darzustellen meint ...
Weil es dabei nicht um das eben erwähnte ging, ganz einfach. Hat man nämlich gewisse Leute erstmal vor Gericht gezerrt, gerät die Art und Weise des Beschaffens der dafür erforderlichen Informationen mal eben in den Hintergrund. In diesem Spiel weiß schon jeder ganz genau, wer am längeren Hebel sitzt. Oder hast du schonmal von einzelnen Personen gehört, die erfolgreich gegen die regierung geklagt haben? Ich nicht.warum gab es keine erfolgreichen Klagen gegen Nachzahlungen die sich aus der Lichtensteinnummer ergaben?
Dann solltest du wohl mal dich übergeben gehen. Vielleichts geht´s dann besser.Diese möchtegern Moral ekelt mich ziemlich an muss ich sagen....... Manmanmanmanman.....
HunabKu schrieb:Mir ist klar, dass man hier nur von Verbrechern umgeben ist. Um so perverser finde ich es, dass selbst unsere Regierungsmitglieder hoch offiziell und für jeden sichtbar kriminelle Handlungen ausüben, wo sie doch gleichzeitig gegenüber ihren Bürgern stets den Zeigefinger heben, uns maßregeln und jeden bestrafen, der sich gegen die Gesetze verhält.
DAS ist für mich Möchtegern-Moral! Scheiß auf die!!!!
Strafgesetzbuch:
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 260 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei
1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, begeht. (Siehe bereits 2008 den Steinbrück-Deal)
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wieso entgangen? Schrieb ich nicht eben noch, dass sie sogar hoch offiziell kriminell handeln???Es ist Dir ja ggf. entgangen, aber das ganze wird ziemlich öffentlich gemacht und es Besprochen.
Süddeutsche.de: "Der Staat ist hier kein Hehler"
Macht sich der Staat zum Hehler, wenn er diese Daten kauft? Nein. Auch die Hehlerei ist nach dem Wortlaut des Gesetzes beschränkt auf Sachen, also auf körperliche Gegenstände. Den Bankdaten fehlt die Körperlichkeit. Der Staat kann also auch kein Hehler sein, wenn er die Daten kauft. In Frage kommt allenfalls eine strafbare "Begünstigung" des Datenausspähers. Es stellt sich freilich die Frage, was schwerer wiegt: die Begünstigung eines Täters, der dafür sorgt, dass illegale Geheimnisse auffliegen? Oder die Begünstigung von Hunderten Steuerkriminellen, wenn der Staat auf die Daten des Informanten nicht zugreift?
Kanzlei SEWOMA: "Ist der Kauf der Steuer-CD ein Verstoß gegen das Urheberrecht?"
Eine der Fragen, die dabei in der Öffentlichkeit gestellt werden, ist, ob deutsche Behördenmitarbeiter, ggf. bis hinein in die Spitzen der Bundesregierung, sich nicht selbst strafbar machen, wenn sie die CD kaufen. Nach verschiedenen Medienberichten hat bereits ein Bundesbürger Strafanzeige “wegen Hehlerei” erstattet.
Um es kurz zu machen, liegt Hehlerei vermutlich nicht vor. Hehlerei gem. § 259 StGB kann nur an körperlichen Gegenständen begangen werden, nicht aber an Daten. Hehlerei kommt also nur in Betracht, wenn der Täter, mutmaßlich ein aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter der betroffenen Bank, die CD selbst mitsamt der Daten gestohlen hat. Auch Anstiftung zur Verletzung von Datenschutzbestimmungen scheidet aus, denn eine Anstiftung kann nur vor der eigentlichen Tatbegehung verübt werden.Somit verstößt das geplante Vorgehen der Bundesregierung auch nicht gegen das Urheberrecht.
HunabKu schrieb:Wieso entgangen? Schrieb ich nicht eben noch, dass sie sogar hoch offiziell kriminell handeln???
Scroll nochmal hoch und lies!
Isses nicht süß? Sucht man die Schlupflöcher oder baut man diese für den Fall der Fälle absichtlich ins Gesetz mit ein? Sehr fragwürdiges Vorgehen und Rechtsverdrehen!Hehlerei ist nach dem Wortlaut des Gesetzes beschränkt auf Sachen, also auf körperliche Gegenstände. Den Bankdaten fehlt die Körperlichkeit. Der Staat kann also auch kein Hehler sein, wenn er die Daten kauft.
Zuvor schrieb ich aber jenes:Es ist Dir ja ggf. entgangen, aber das ganze wird ziemlich öffentlich gemacht und es Besprochen.
Damit hatte ich doch bereits gesagt, dass sie es OFFIZIELL tun. Wer lesen kann ist klar im VorteilUm so perverser finde ich es, dass selbst unsere Regierungsmitglieder hoch offiziell und für jeden sichtbar kriminelle Handlungen ausüben...