Lord Grendel
Meister
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Das ist auch an der HAZ vorbeigegangen. Dabei hätten sowohl der Entwurf als auch das Gesetz selbst eine kritische Beleuchtung verdient gehabt. Denn nach den Buchstaben dieses nun geltenden Werkes ist künftig jedermann aus Deutschland, wenn er Internet-Seiten veröffentlicht, dazu verpflichtet, sie zusätzlich bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main abzuliefern - und zwar binnen einer Woche, auf eigene Kosten, vollständig. Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro. Das Gesetz schränkt ein: Internet-Inhalte könnten dabei auch lediglich "zur Abholung bereitgestellt werden".
Dabei ist die die staatliche Archivierung der etablierten Medien, die eine Entsprechung als gedrucktes Werk haben, nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt aber sollen auch internetübliche Veröffentlichungen wie Forumsbeiträge und Weblogs archiviert werden. Und im dritten Stadium dann das gesamte deutsche Netz, also auch Seiten von Vereinen, Verbänden, Werbetreibenden, Privatleuten. "Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht", sagte Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek der "Süddeutschen Zeitung".
Laut Gesetzestext kann die Ablieferungs- und Sammelpflicht noch per Rechtsverordnung eingeschränkt werden kann.Die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt soll künftig das komplette deutsche Internet archivieren – und zwar jede einzelne Seite. Das hat der Bundestag beschlossen. Wie, ließ der Gesetzgeber allerdings offen.
http://www.haz.de/politik/290854.html
lachen oder weinen?
Ich kann mich im Moment nicht entscheiden