Bibliothek soll deutsches Internet archivieren

Lord Grendel

Meister
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Das ist auch an der HAZ vorbeigegangen. Dabei hätten sowohl der Entwurf als auch das Gesetz selbst eine kritische Beleuchtung verdient gehabt. Denn nach den Buchstaben dieses nun geltenden Werkes ist künftig jedermann aus Deutschland, wenn er Internet-Seiten veröffentlicht, dazu verpflichtet, sie zusätzlich bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main abzuliefern - und zwar binnen einer Woche, auf eigene Kosten, vollständig. Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro. Das Gesetz schränkt ein: Internet-Inhalte könnten dabei auch lediglich "zur Abholung bereitgestellt werden".

Dabei ist die die staatliche Archivierung der etablierten Medien, die eine Entsprechung als gedrucktes Werk haben, nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt aber sollen auch internetübliche Veröffentlichungen wie Forumsbeiträge und Weblogs archiviert werden. Und im dritten Stadium dann das gesamte deutsche Netz, also auch Seiten von Vereinen, Verbänden, Werbetreibenden, Privatleuten. "Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht", sagte Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek der "Süddeutschen Zeitung".

Laut Gesetzestext kann die Ablieferungs- und Sammelpflicht noch per Rechtsverordnung eingeschränkt werden kann.Die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt soll künftig das komplette deutsche Internet archivieren – und zwar jede einzelne Seite. Das hat der Bundestag beschlossen. Wie, ließ der Gesetzgeber allerdings offen.


http://www.haz.de/politik/290854.html

lachen oder weinen?

Ich kann mich im Moment nicht entscheiden :lol:
 

Shiraffa

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Wow! Wie sieht es denn da mit den Urheberrechten aus? Wenn z.B. mein Blog dort archiviert wird und Hänsel & Marketender darauf zugreifen können, obliegt es dann immer noch der CC-Lizenz, in der ich es veröffentlicht habe?

Falls nicht, wäre das nicht Diebstahl von geistigem Eigentum? :x
 

the_midget

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Simple_Man schrieb:
Zudem versteh ich den Sinn hinter diesem Gesetz nicht so wirklich ... :O_O:

Mich würde auch mal interessieren, wie der Gesetzestext genau lautet, ist irgendwie alles recht unkonkret. Aber mein Endruck ist, daß es gar nicht um die Betreiber von Webseiten geht, sondern nur darum, daß die "Nationalbibliothek" irgendwie alles archivieren muss...

deswegen steht da auch: "Bibliothek soll deutsches Internet archivieren" und nicht "Deutsches Internet soll alle Inhalte der Bibliothek bereitstellen"


m.
 

forcemagick

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Denn nach den Buchstaben dieses nun geltenden Werkes ist künftig jedermann aus Deutschland, wenn er Internet-Seiten veröffentlicht, dazu verpflichtet, sie zusätzlich bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main abzuliefern - und zwar binnen einer Woche, auf eigene Kosten, vollständig. Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro. Das Gesetz schränkt ein: Internet-Inhalte könnten dabei auch lediglich "zur Abholung bereitgestellt werden".

http://www.haz.de/politik/290854.html

na aber sagt mal.. das kann doch wohl nicht ernst gemeint sein.. ich soll abliefern zur archivierung.. ticken die noch rund?

das ist ja kasperlestheater pur

tröstlich, dass die nationalbibliothek nichts von der ablieferung schreibt.. haben da die hannoveraner was falsch verstanden?

deutschland und seine geisteskranken gesetze...

hier isses übrigens das wunderwerk

http://dip.bundestag.de/btd/16/003/1600322.pdf

Ablieferungspflicht
(1) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke in
körperlicher Form nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a in zweifacher
Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern. Musiknoten, die
lediglich verliehen oder vermietet werden (Miet- oder Leih-
materiale), haben die Ablieferungspflichtigen in einfacher
Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern.
(2) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke nach
§ 2 Nr. 1 Buchstabe b in einfacher Ausfertigung gemäß § 16
Satz 1 abzuliefern, wenn eine Inhaberin oder ein Inhaber des
ursprünglichen Verbreitungsrechts den Sitz, eine Betriebs-
stätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/322
(3) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke in
unkörperlicher Form nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a in einfacher
Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern.
(4) Wird die Ablieferungspflicht nicht binnen einer Wo-
che seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zu-
gänglichmachung des Medienwerkes erfüllt, ist die Biblio-
thek nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf von weiteren
drei Wochen berechtigt, die Medienwerke auf Kosten der
Ablieferungspflichtigen anderweitig zu beschaffen.
§ 15
Ablieferungspflichtige
Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medien-
werk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen
und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in
Deutschland hat.
§ 16
Ablieferungsverfahren
Die Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke
vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem
Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Biblio-
thek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen
einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentli-
chen Zugänglichmachung an die Bibliothek oder der von
dieser benannten Stelle abzuliefern. Medienwerke in unkör-
perlicher Form können nach den Maßgaben der Bibliothek
auch zur Abholung bereitgestellt werden.
§ 17
Auskunftspflicht
Die Ablieferungspflichtigen haben der Bibliothek bei
Ablieferung der Medienwerke unentgeltlich die zu ihrer
Aufgabenerfüllung notwendigen Auskünfte auf Verlangen
zu erteilen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, ist die
Bibliothek nach Ablauf eines Monats seit Beginn der Ver-
breitung oder öffentlichen Zugänglichmachung berechtigt,
die Informationen auf Kosten der Auskunftspflichtigen
anderweitig zu beschaffen.
§ 19
Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 14 Abs. 1, 2 oder 3 ein Medienwerk nicht,
nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschrie-
benen Weise oder nicht rechtzeitig abliefert oder
2. entgegen § 17 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig,
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer als gewerblich tätige
Ablieferungspflichtige oder als gewerblich tätiger Abliefe-
rungspflichtiger eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung fahr-
lässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis
zu 10 000 Euro geahndet werden.
(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bibliothek.
§ 20
Verordnungsermächtigung
Zur geordneten Durchführung der Pflichtablieferung und
um einen nicht vertretbaren Aufwand der Bibliothek sowie
um Unbilligkeiten zu vermeiden, wird das für Kultur und
Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung ermäch-
tigt, durch Rechtsverordnung zu regeln:
1. die Einschränkung der Ablieferungs- oder der Sammel-
pflicht für bestimmte Gattungen von Medienwerken,
wenn für deren Sammlung, Inventarisierung, Erschlie-
ßung, Sicherung und Nutzbarmachung kein öffentliches
Interesse besteht,
2. die Beschaffenheit der ablieferungspflichtigen Medien-
werke und die Ablieferung in Fällen, in denen ein Medi-
enwerk in verschiedenen Ausgaben oder Fassungen ver-
breitet oder öffentlich zugänglich gemacht wird,
3. das Verfahren der Ablieferung der Medienwerke sowie
4. die Voraussetzungen und das Verfahren bei der Gewäh-
rung von Zuschüssen.
§ 21
Landesrechtliche Regelungen

heisst es da...

na mahlzeit :D
 

Boardadmin

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Ja ist denn schon wieder der 1. April? 8O

Zur Ablieferung bereitstellen tue ich die Seite gerne, mache ich ja auch für Google und Co. , aber das mit dem Liefern ist ja wohl nicht ernst gemeint. Vor allem auch Passwortgeschützte Bereiche? Soll ich evtl. auch noch Kopien meiner Mails und Briefe beilegen?

Sollte es wirklich soweit kommen wird Ask1.org wohl kein Teil des deutschen, sondern ein Teil des internationalen Internets sein. Was immer das Deutsche Internet auch ist.

Gruß, ein archivierter, Kai
 

Malakim

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imho zeigt dieses Gesetz sowie so der ein oder andere Richterspruch das in unserem Land Leute über Dinge Urteilen und diese durch Gesetze regulieren von denen sie absolut keine Ahnung haben.

Dehnt man diese Erkenntnis auf andere (all?) Bereiche aus, dann wird einem schlecht. Ach eigentlich wird einem auch so schon schlecht

:O_O:
 

antimagnet

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könnte man nicht ein relativ einfaches skript schreiben, welches jedes post einzeln an die zentrale (info-l@d-nb.de) mailt? dann hätten wir alles abgeliefert...

:rofl:
 

Trasher

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while(true) {
  send("<html><body><h1>Meine neue Webseite</h1></body></html>", nationalbibliothek);
}

8)
 

Malakim

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antimagnet schrieb:
könnte man nicht ein relativ einfaches skript schreiben, welches jedes post einzeln an die zentrale (info-l@d-nb.de) mailt? dann hätten wir alles abgeliefert...

:rofl:

Das betrifft meine Homepage (*.de). Sollte ich da nicht schonmal die ein oder andere email losschicken am WE?

Reicht denn die veröffentlichung im WWWeb nicht um als "zur Abholung bereit " zu gelten? Da könne die doch alles downloaden und abschreiben ;)

Aber ich bin der Meinung man sollte denen wirklich jedes bisschen HTML Code per email zusenden. Bilder kann man dann ja einzelnd hinterher schicken oder so. Am besten eigentlich Lastwagen weise Ausdrucke hinsenden ;)

Sagt Heise da schon was zu?
 

forcemagick

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also ich werd mich am we mal hinsetzen und mal ein paar mails verschicken... und zwar möchte ich von dieser bibliothek wissen wie das formal abzulaufen hat und ich möchte von irgendeinem bundestagsabgeordneten wissen was das alles eigentlich soll.

dieser traurige staat kann mich doch nicht einfach mit 10 000 euro strafe bedrohen nur weil ich vielleicht nicht dran gedacht habe meine website bei einer zentralen stelle abzuliefern... das ist doch wohl lächerlich...

mal davon abgesehen, dass es auch nicht unbeindgt selbstverständlich ist, dass jeder dieses vollkommen bekloppte gesetz auch kennt.

da wird irgendein irrsinn im stillen kämmerlein beschlossen und dann hättens gern, das wir uns dran halten?

ich finde es traurig, dass in diesem land eine bande inkompetener leute in schöner regelmäßigkeit regeln produziert, die keinerlei bezug mehr zur wirklichkeit haben.
ich sag ja nur das teledienstegesetz und die impressumspflicht ( die ja in erster linie zur allzweckwaffe für gewisse gewissenlose rechtsverdreher wurde, die dann abmahnend durchs netz zogen ) oder die haftung der forenbetreiber für ihre user.. nicht zu vergessen der GEZ-wahnsinn mit der drolligen vorstellung, dass ich für handy und pc noch gebühren zahlen soll..

einerseits sparkurs und "wir müssen leider steuern erhöhen" andererseits gesetze, deren erfüllung wohl ein kleines vermögen kosten dürften... immerhin bedarf so eine archivierung ja eines gewissen technischen und personellen aufwandes...
wir reden hier ja über das deutsche internet als gesamtheit mit all den vielen gigabyte an mist die es da gibt...
ich schwanke zwischen hysterischem lachen und ausgewachsener wut auf diese truppe weltferner, ( im verhältnis zu ihrem mangelnden vermögen im interesse der bürger zu handeln ) hoffnungslos überbezahlter sesselpubser.

ich habe es sowas von satt in diesem land ständig verarscht zu werden...
was kommt als nächstes? ein gesetz, dass uns vorschreibt zipfelmützen mit rotem bommel zu tragen wenn wir vor die tür gehen?

Die Archivierungsarbeit hat längst begonnen, auch wenn es für 2006 noch keinen Etat dafür gibt. „Etwa zwei bis drei Millionen Euro pro Jahr werden da auf uns zukommen“, sagt Jockel. Und eine Aufgabe, die abenteuerlich und eigentlich nicht zu bewältigen ist. Vielleicht sollte man der Suchmaschine, die da nach deutschen Inhalten im Netz sucht, den Namen „Sisyphos“ verleihen.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/82/85996/

vielleicht sollte man aber auch einfach den gesetzgeber in eine psychiatrische einrichtung internieren..
 

Malakim

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forcemagick schrieb:
also ich werd mich am we mal hinsetzen und mal ein paar mails verschicken... und zwar möchte ich von dieser bibliothek wissen wie das formal abzulaufen hat und ich möchte von irgendeinem bundestagsabgeordneten wissen was das alles eigentlich soll.

Bitte poste Deine Ergebnisse hier.
Ich bin ja betroffen.

Wie gesagt man sollte das über Heise oder so koordinieren und denen in den nächsten Wochen vorführen wie bescheuert das Gesetz ist.

Wenn die erste LKW Kollonne mit Ausdrucken vor der Tür steht und nett gefragt wird wo man denn "Das Internet" abkippen solle wird jemand unmittelbar wissen wie idiotisch solche Gesetze sind.
 

JimmyBond

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ich denke (oder hoffe) das wird nicht lange dauern, dann wird das gesetz durch ne verfassungsbeschwerde als verfassungswidrig erklaert.

ist doch ein traum eines jeden juristen so ein gesetz anzugreifen.
 

the_midget

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Echt abgefahren. Was ich extremst seltsam finde ist die Ablieferungspflicht auch für private Passwortgeschützte Inhalte. Ich finde wenn ich etwas ins Internet stelle und einen Passwortschutz draufmache, das ich vielleicht nur an eine handvoll Bekannte weitergebe, kann man das keine Veröffentlichung nennen.

Wo ist denn da der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre? Tagebücher gehören sicherlich auch zum geistigen und kulturellen Schaffen der Gesellschaft, aber da wird man ja auch nicht gezwungen die abzuliefern...


Echt behämmert...

(das ironische ist, wenn das wirklich durchgezogen wird, kann man in der Nationalbibliothek lesen, was wir hier über das ganze schreiben)

m.
 

Hawkeye

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Also ich kann da auch nur noch den Kopf schütteln. Ich meine, klar, wenn ich eine Homepage erstelle und veröffentliche dann nehme ich in Kauf, dass Hinz und Kunz sich die ansehen kann.
Aber wenn ich einen Passwortgeschützten Bereich einrichte zu dem nur Freunde, Kollegen oder ähnlich Zugriff haben sollen, dann hat das ja wohl seinen Grund. Wie kann der Gesetzgeber dann hingehen und von mir verlangen wollen, dass ich das jedem frei zugänglich mache indem ich es der Nationalbibliothek zukommen lasse!?

Und das beste ist ja:

§ 16
Ablieferungsverfahren
Die Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke
vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem
Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Biblio-
thek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen
einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentli-
chen Zugänglichmachung an die Bibliothek oder der von
dieser benannten Stelle abzuliefern. Medienwerke in unkör-
perlicher Form können nach den Maßgaben der Bibliothek
auch zur Abholung bereitgestellt werden.

§ 17
Auskunftspflicht
Die Ablieferungspflichtigen haben der Bibliothek bei
Ablieferung der Medienwerke unentgeltlich die zu ihrer
Aufgabenerfüllung notwendigen Auskünfte auf Verlangen
zu erteilen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, ist die
Bibliothek nach Ablauf eines Monats seit Beginn der Ver-
breitung oder öffentlichen Zugänglichmachung berechtigt,
die Informationen auf Kosten der Auskunftspflichtigen
anderweitig zu beschaffen.

Ich meine, ich mit meiner popeligen kleinen privaten Seite ... was solls, zur Not nehm ich sie aus dem Netz. Aber Firmen? Oder Betreiber von Seiten mit kostenpflichtigem Inhalt? Vom Copyright, wie oben irgendwo schonmal erwähnt, garnicht zu sprechen.

Also ich glaube, da haben die Damen und Herren Oberen mal wieder nicht wirklich nachgedacht. Ich kann nur hoffen, dass dieser Schwachsinn schnell gestoppt wird.
 

DrJones

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Wäre es eiegentlich nicht ein leichtes die Server dieser
Nationlabibliothek total zuzumüllen und das System so in die Knie zu
zwingen?
 

agentP

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Letztendlich übertragen sie halt das Verfahren, das für Bücher schon immer gilt auf´s Internet. Spricht dafür dass sie noch nicht wirklich kapiert haben, was der Unterschied ist. :O_O:
 

Hawkeye

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Hmm Rein theoretisch schon. Denn nach deren Verständniss ist ja alles was auf so einer Homepage steht eine Veröffentlichung. Und wenn man nun ne Homepage mit so 10 Unterseiten hat auf denen jeweils nur ein großes Bild drauf ist. Dann müsste man das ja auch dahin schicken. Das bedeutet, es müssen sich nur genügend Leute finden die mitmachen und voilá. :twisted:
 

racingrudi

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ich fand's schon albern, dass wir seinerzeit aufgefordert wurden, unsere sportplatzzeitschrift mit einer auflage von sach ich ma hundert stück pro spieltag, kopiert und handgetackert, unter androhung von zwangsgeld an die landeszentralbibliothek abzuliefern. was wollen die damit? für die nachwelt erhalten?

ansonsten pflichte ich den vorrednern komplett bei ... :O_O:
 

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