Bibliothek soll deutsches Internet archivieren

erik

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Hm, ist ein entscheidender Punkt bei der "Archivierungspflicht" nicht, daß etwas veröffentlicht sein muß?

Also Dissertationen müssen z B auch in die Landesbibliotheken, Magisterarbeiten werden aber nur auf Wunsch aufbewahrt.

Und ich würde mit "Menschenverstand" argumentieren, dass eine Veröffentlichung eine gewisse Stückzahl voraus setzt.

Eine Homepage ist aber erstmal nur einmal vorhanden, nämlich auf dem Server auf dem sie liegt, oder?

Insofern weiß ich ja nicht ob das eine Veröffentlichung darstellt oder nur eine Art Bekanntmachung in 1facher Auflage.

Ach manchmal wäre ich doch zu gerne Jurist um sowas abgezirkelt durchzufechten...
 

forcemagick

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sehr geehrte damen und herren,

eher zufällig stieß ich im internet auf folgende meldung: http://www.haz.de/politik/290854.html
dort heisst es

Manche Gesetze haben einfach nicht das Zeug, rechtzeitig von der Öffentlichkeit bemerkt zu werden. Das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" ist so eines. Einen Tag vor Heiligabend 2005 ist der Entwurf der Bundesregierung dazu veröffentlicht worden, zu einem Zeitpunkt also, als viele Politiker und Journalisten schon in Feiertagslaune gewesen sein dürften.

Beschlossen wurde dieses Gesetz am 22. Juni 2006: Das war zwei Tage vor dem Achtelfinale der deutschen Mannschaft bei der Fußball-WM gegen Schweden. Im Taumel der WM erschien das Gesetz im Bundesgesetzblatt eine Woche später, zwei Tage vorm Viertelfinale gegen Argentinien.

es gibt viele gesetze, die mich eher weniger tangieren, dieses jedoch hat es aus meiner sicht und aus der sicht vieler, die ich kenne und mit denen ich mich seit meiner entdeckung ausgetauscht habe, in sich.
Die Seite mit privaten Urlaubsfotos etwa, die man nur seinen besten Freunden zeigen will, muss laut Gesetz ebenfalls archiviert werden. „Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht", sagt Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek. „Sie gehört genauso wie Weblogs und Foren zum kulturellen und geistigen Schaffen unserer Gesellschaft. Eine Pflichtablieferungsverordnung wird den Sammelauftrag noch einmal konkretisieren." Bald stehen also auch private Fotos, Texte und Tonaufnahmen in der Nationalbibliothek.

schreibt die süddeutsche http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/82/85996/1/
und weiter
Überhaupt soll die Internetgemeinde beim Aufbau der digitalen Bibliothek mithelfen. Denn ab sofort - und auch dafür gibt es einen Passus im Gesetz - haben Autoren und Betreiber deutschsprachiger Internetseiten die Pflicht, ihre Werke „in einfacher Ausfertigung abzuliefern", und das auch noch „vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbaren Zustand". Um die Forderung zu unterstreichen, droht das Gesetz unter dem Paragrafen 19 gleich ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro an. Allerdings steht da kein Wort darüber, wie man das macht: so eine Internetseite bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern.

das wiederum ist keine bitte um mitwirkung, das ist eine massive androhung. und natürlich stellt sich die frage, wie bitte komme ich meiner nun entstandenen "pflicht" nach?
was ist im sinne einer internetsite eine einfache ausfertigung, was bedeutet in diesem zusammenhang vollständig ( immerhin sind internetprojekte ja nicht unbedingt etwas statisches) oder einwandfrei und völlig unklar ist für mich der unbefristet benutzbare zustand, schicke ich ein internetprojekt nun per e-mail zu oder entstehen mir irgendwelche kosten weil ich am ende ein medium wie eine cdrom oder dvd verschicken muss?

ich möchte ganz ehrlich sein, ich bin stinksauer über dieses gesetz, bin mir aber auch bewusst, dass sie dieses gesetz nicht zu verantworten haben.
von daher geht es mir auch nicht darum meinen ärger bei ihnen abzuladen ( auch wenn ich damit nicht ganz hinter den berg halten kann ) sondern mein anliegen an sie ist es in erster linie zu erfahren wie ich mich als bürger korrekt verhalten muss.

in erwartung einer aufklärenden antwort verbleibe ich mit freundlichen grüßen.



ps: wie ist das eigentlich mit den "passwortgeschützten" inhalten, die eigentlich nicht oder nur bedingt zur veröffentlichung gedacht sind. wird etwa fsk18 content nun bei ihnen gegen eine gebühr von 10 euro frei einsehbar für jedermann ( mal davon abgesehen, dass vielleicht verfahren wie postident etc. zum schutz von jugendlichen dann nicht mehr funktionieren übernehmen sie ja zumindest partiell das geschäft eines entsprechenden anbieters von z.b. pornographischem material oder anders gesagt, fordert man hier nicht, dass ein anbieter einer kostenpflichtigen dienstleistung sein geschäft teilweise abtritt? ), denn immerhin verwaltet die nationalbibliothek ja kulturerbe und jeder muss ja auch das recht haben darauf zuzugreifen. wie ist das mit privaten und firmeninternen informationen, die im internet und über passwortgeschützte bereiche zwischen fillialen einer firma ausgetauscht werden? sind das nun ebenfalls teile des kulturellen erbes auf das jeder zugriff haben muss? wird hier nicht privatsphäre und datenschutz ad absurdum geführt?


---------------------

diese mail werde ich jetzt noch mal ein wenig durchlesen und überarbeiten aber sinngemäß an die nationalbibliothek senden

postfach@d-nb.de

das ist die adresse... wer lust hat möge doch ebenfalls eine anfrage starten.. schadet ja nicht wenn man dort ein bisserl wind spürt..

eine etwas salzigere mail werde ich an ein oder zwei vertreter der politik schreiben.... bin mir noch nicht ganz im klaren wohin überall...
 

Algol

Geselle
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MrPalmer schrieb:
Laut Artikel der sueddeutschen bezieht sich die
archivierung auf alle Seiten mit der Endung .de

Da hat ja Kai nochmals Glück gehabt :mrgreen:

sueddeutsche - Jäger des virtuellen Schatzes

nee, in dem artikel steht auch:
Es ist nicht möglich, auch nur grob zu schätzen, wie viele Internetseiten zusätzlich zu den zehn Millionen Seiten, die auf -.de enden, in deutscher Sprache veröffentlicht sind oder sich mit Deutschland beschäftigen.
nur beim "harvesting" ist es eine möglichkeit alle .de seiten zu speichern.

den gesetzgebern geht ja darum das deutsche kulturerbe für die zukunft zu retten (jedenfalls die offizielle erklärung) und dafür sollen ALLE internetseiten in deutscher sprache (oder die sich mit deutschland beschäftigen) gesichert werden.
ob z.b. eine kleine private homepage zum deutschen kulturerbe gehört ist mir noch nicht ganz klar. haupsache alles sammeln die qualität ist egal.
also ist ab der 3. stufe des projekts dann auch egal ob ich meine internetseite in deutscher sprache dann auf einer .de domain oder auf einer anderen habe. wenn ich in deutschland angemeldet bin und eine eigene internetseite habe dann muss ich es zur archivierung bereitstellen. so hab ich es verstanden.

grüsse
Algol
 

the_midget

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forcemagick schrieb:
ps: wie ist das eigentlich mit den "passwortgeschützten" inhalten, die eigentlich nicht oder nur bedingt zur veröffentlichung gedacht sind. wird etwa fsk18 content nun bei ihnen gegen eine gebühr von 10 euro frei einsehbar für jedermann (...)

Also in dem Artikel, den du schon teilweise zitiert hast steht:

Es gibt bislang auch keine Regelung für Webseiten, die kostenpflichtig sind. Die Seite playboy.de etwa enthält einen Bereich, der nur gegen Bezahlung sichtbar ist. Wenn der Inhalt bei der Nationalbibliothek archiviert wird, wäre sie für jedermann zugänglich. Kostenlos.

Jetzt wissen wir, worum es wirklich geht, die Bibliothekare wollen was zum Zeitvertreib haben ;-)


gruß

midget
 

DrJones

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Wie läuft das eigentlich wenn man seine Homepage verändert.
Muss ich der Nationalbibliothek dann die jeweils aktuelle
Version meiner Homepage zukommen lassen?
Und was passiert mit der alten Version meiner Homepage?
Verbleibt die in der Bibliothek, oder wird sie gelöscht.
Und wer macht sich da dann die Mühe altes
auszusortieren und die Bibliothek auf dem jeweils aktuellen
Stand zu halten?

Und wie will man den User dazu zwingen dem ganzen Kram
nachzukommen. Klar, wenn ein Name auf der Homepage
steht ist es nicht soo schwer.
Aber was ist zB. mit 'GothicGirl17' das auf ihrer Homepage lediglich
einige Gedichte und Photos veröffentlicht.
Wird da dann der Provider zur Herausgabe der Identität gezwungen?

Fragen über Fragen...
 

forcemagick

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the_midget schrieb:
Also in dem Artikel, den du schon teilweise zitiert hast steht:

ja das ist mir klar, aber das will ich von denen noch mal ausdrücklich bestätigt haben... mir kommt das nämlich irgendwie nicht ganz rechtens vor... haben wir dann keinen anspruch mehr auf passwortgeschützte bereiche?

immerhin ist ja essig mit passwortschutz wenn das zeugs nicht mehr auf dem server liegt...
und was erdreisten die sich jetzt sämtliche passwortbereiche geöffnet zu bekommen ohne grosse mühe
 

Giacomo_S

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forcemagick schrieb:
immerhin ist ja essig mit passwortschutz wenn das zeugs nicht mehr auf dem server liegt...
und was erdreisten die sich jetzt sämtliche passwortbereiche geöffnet zu bekommen ohne grosse mühe

Der deutsche Porno-Markt bricht zusammn !
 

forcemagick

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nicht nur das... auch wenn du etwa in einer firma interne daten für mitarbeiter, aussendienstmitarbeiter oder kunden hast und die übers web für deine leute anbietest.. aber halt nicht öffentlich... dann darfst du das ja nun alles im nationalarchiv abgeben...

wenn man was mit passwortschutz versieht hat das ja doch seinen grund und nur weil in berlin leute sitzen ohne jeglichen dunst ( immerhin erlassen sie gesetze als wären sie gestern erst aus dem mont gefallen ) soll ich jetzt meine privatsphäre wieder ein stückerl mehr aufgeben?

aber auch wenns erst mal witzig klingt mit dem pornomarkt.. letztlich sind das ja auch keine illegalen geschäfte und die bieten inhalt gegen bezahlung an... das ist soweit ja alles prima.. nur wie kommt der gesetzgeber auf das schmale brett das nun in der nationalbibliothek zu horten und dort zur verfügung zu stellen...
letztlich kann ich halt wirklich für eintrittsgebühr theoretisch alle pay-inhalte betrachten...
bzw... ich hab ja keine ahnung wie das dann unterm strich mal aussehen wird wenn das alles fertig ist und funktioniert ( was natürlich realistischerweise seeeeeeeeeeeeeeeeeeehr lang dauern kann )
 

Giacomo_S

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Also manchmal denke ich, ihr benehmt Euch mittlerweile schon wie die Muselmänner: Kaum wird irgendetwas verlautbart, krakelen alle herum, aber keiner liest mal an der Quelle ...

Wart ihr schon auf der Website der Deutschen Nationalbibliothek (FAQ)

Deutsche Nationalbibliothek schrieb:
2. Was sind Netzpublikationen?

Netzpublikationen als Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen.

Eben: öffentlicher Netze. Jetzt stellt sich die Frage: Sind passwort-geschützte Bereiche noch öffentliche Netze ?

Deutsche Nationalbibliothek schrieb:
4. Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?

In die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht sind alle Publikationen einbezogen, für die es auch entsprechende Ausgaben in der Printwelt gibt, wie z.B. elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monografien, Lexika und andere Nachschlagewerke.
Soweit es alternative Printversionen tatsächlich gibt, müssen beide Ausgaben an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden.
Daneben werden Websites gesammelt, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / - kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht gesammelt.
Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet.

Es stellt sich nunmehr die Frage, wie man gewisse Bereiche definiert. Z.B. könnte man die Porno-Seite als reines Warenabgebot, das Forum aber auch als reine Öffentlichkeitsarbeit bezeichnen.
Außerdem: Wenn, wie in anderen Threads bereits genannt, eine reine Bereitstellung ausreicht, dann ist doch eh alles klar: Eine höhere Bereitstellung als die ständige Verfügbarkeit des Internets kann es doch für eine Website überhaupt nicht mehr geben, öffentlicher geht's ja nicht mehr. Die Provider veröffentlichen die URLs, und fertig. Zugreifen kann ja eh jeder - also auch die Deutsche Nationalbibliothek - sollen sie halt zugreifen.
 

forcemagick

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nun ja es ist halt eben nicht so klar wie das gemeint ist... das ist ja eines der probleme bei dieser sache... die süddeutsche jedenfalls spricht von einerseits harvesting und andererseits von einer verpflichtung zur ablieferung...
dummerweise stellt die süddeutsche nach einem interview das ganze als ungeklärt dar...
und auch das beispiel mit den geschützten bereichen wird dort so dargestellt als müsste man das letztlich so abgeben...
tatsächlich war ich auch schon auf der site der bibliothek, doch das sorgt lediglich dafür, dass ich jetzt einmal das gesetz habe, andererseits einige artikel aus dem netz und die aussagen auf der site der bibliothek.. das alles ergibt eigentlich kaum ein einheitliches bild.
ich habe die faq ehrlich gesagt vorher noch nicht gelesen, muss aber eben auch sagen, dass ich nicht bereit war lang in diesem projekt nach faq zu suchen.
ins auge springen die mir nicht.. dafür dass die ja was von mir wollen.


und dann sehe ich schon einen grund zum aufregen, wenn heiter gesetze ohne näheren sinn und verstand aber dafür verbunden mit kosten erlassen werden..

wenn ich mir jetzt das hier ansehe, so ist mir zwar klar wie ich das abzuliefern habe, aber noch nicht ob ich jetzt projektbestandteile ausklammern kann die eigentlich nicht so einfach für die gesamte öffentlichkeit gedacht sind... so wie das da steht habe ich im prinzip das abzuliefern was dann auch mal auf dem server liegen wird ( immerhin will man es so genau, dass man ja auch email-newsletter will... man muss sich mal den aufwand vor augen halten wenn man jetzt jeden mist auch noch per id irgendwo einreichen muss... für mich heisst das schlicht mehr unbezahlte zeit die ich für diese kasperlesveranstaltung von staat opfere )
und öffentliches netz ist letztlich das internet ...
das lustige ist ja dass das alles so schön unklar definiert ist...
weil eben diese leute keinerlei dunst davon haben was sie eigentlich treiben.
und das regt mich dann schon auf wenn diese inkompetente bande gesetze über dinge erlässt von denen sie schlicht keine ahnung haben.

da macht sich doch keiner eine vorstellung davon was das dann konkret an aufwand für alle beteiligten bedeutet.
eines jedenfalls ist klar.. .allein mit bereitstellung ist es irgendwie nicht getan...
da gibts ein formular und dies und jenes und hin und her.. kurz ... es geht zu wie auf nem amt..


10. Reicht zur Ablieferung eines E-Mail-Newsletters die Aufnahme der Deutschen Nationalbibliothek in den E-Mail-Verteiler?


Wie alle anderen Netzpublikationen kann auch ein E-Mail-Newsletter nur mit einer Lieferungs-Identifikation abgeliefert werden. Nach der Angabe weniger Informationen zu Ihrem E-Mail-Newsletter werden wir Ihnen kurzfristig eine E-Mail-Adresse (entspricht der Lieferungs-Identifikation) unseres Archivservers mitteilen, die Sie bitte in den Verteiler Ihres E-Mail-Newsletters aufnehmen. Dies reicht aus, um die laufende Archivierung sicherzustellen.

11. Wie soll eine fortlaufend erscheinende Publikation gemeldet werden?


Bei einer fortlaufend erscheinenden Netzpublikation (z. B. elektronische Zeitschrift, Expertensystem, thematische Website, Datenbank, periodisch erscheinende Jahrbücher, Geschäftsberichte, Adressverzeichnisse) müssen Erst-, Folge- und Änderungsmeldung unterschieden werden.
Eine Erstmeldung / Grundlieferung wird für die erstmalige Anmeldung einer fortlaufenden Publikation verwendet. Eine Folgemeldung / Folgelieferung dient der Übermittlung, wenn eine Erstmeldung bereits erfolgt ist.
Zu beachten sind dabei die folgenden Lieferintervalle:

o Erscheinungsweise viermal im Jahr und öfter: halbjährliche Folgelieferung
o Erscheinungsweise seltener als vier mal Jahr: jährliche Folgelieferung

Eine Änderungsmeldung wird verwendet, wenn sich Änderungen zu wichtigen gemeldeten Metadaten ergeben haben. Dazu gehören u. a. Änderungen der bibliografischen Daten (z. B. Titel, Verlag, URL usw.), der Rechte, des Übermittlungsverfahrens an die Deutsche Nationalbibliothek und Änderungen der technischen Daten.

12. Muss der Deutschen Nationalbibliothek ein Zugriff auf die Originalversion der Netzpublikation auf dem Verlagsserver gewährt werden?


Für die Mitarbeiter der Deutschen Nationalbibliothek ist ein Zugriff auf die Originalversion zur Bearbeitung erforderlich. Für Benutzer der Deutschen Nationalbibliothek kann er durch eine gesonderte Vereinbarung gewährt werden. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn die Originalversion aktueller als die Archivversion ist, etwa bei fortlaufend erscheinenden Netzpublikationen, die nur in größeren zeitlichen Intervallen von der Deutschen Nationalbibliothek archiviert werden. Für den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung wenden Sie sich bitte an Ihren unter Punkt 1 genannten Ansprechpartner.

http://deposit.d-nb.de/netzpub/np_faq.htm

aber wie ich deutschland und die deutschen kenne wird das wieder mal glatt über die bühne laufen.. man lässt es sich halt wieder mal gefallen wie so alles in diesem überaus beknackten staat..

auswanderung wird einem nun wirklich immer mehr attraktiv gemacht...
 

Giacomo_S

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Ja. es scheint so, als ob man derzeit vermehrt Breistseiten gegen das Internet schießt. Erst gegen die Forenbetreiber, nun das ...
Vielleicht sollte man so schlau sein, daraus jetzt ein Geschäft zu machen.
(Schicken Sie uns Ihre Newsletter und als unser Kunde tragen wir sie für Sie ein).
 

bstaron

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Im übrigen warne ich davor diese Bürokraten nicht ernst zu nehmen. Die sind schlimmer wie Läuse! Mußte leider die Bekanntschaft mit diesen Leuten (in dem Fall denen aus Bayern) machen als es um die Pflichtexemplare meines Buches ging. Das war ein Akt nochmal zwei Stück zu besorgen...

Ich finds den ein starkes Stück - und 2-3 Millionen? LOL. Die lügen ja schon beim Interview ohne das dieses Projekt je gestartet wurde. Siehe Google, die haben große Rechenzentren und speichern die Daten verteilt. Noch relativ günstig, aber trotzdem weit mehr als die Summen die da verteilt werden.

Also, von mir aus können die sich an meinem RSS Feed bedienen, alles andere lehne ich ab.
 

forcemagick

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auf meine anfrage bei der nationalbibliothek habe ich eine antwort bekommen

diese lautet im kern

...
Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetveröffentlichungen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke.


Die Verfahren zur Sammlung von Netzpublikationen befinden sich im Entwicklungsstadium und müssen für den Einsatz im Rahmen des erweiterten Sammelauftrages zur Anwendungsreife gebracht werden. Hinsichtlich des Sammelumfangs, der Sammlungstechnik und der Verfügbarmachung der Publikationen wird die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrags durch Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien in naher Zukunft erfolgen. Solange die Deutsche Nationalbibliothek diese Verfahren und Festlegungen nicht getroffen hat, wird sie abzuliefernde Netzpublikationen gegebenenfalls nicht gleich übernehmen, sondern vormerken und erst anfordern, wenn der Stand der Technik und der Absprachen dies zulässt. In der Uebergangszeit wird die Deutsche Nationalbibliothek keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen.

ich habe desweiteren an unsere geliebte bundesregierung und drei bundestagsabgeordnete verschiedener parteien aus meiner heimatstadt geschrieben und auskunft über sinn und zweck sowie die rechtlichen vorstellungen und die praktischen konsequenzen erbeten.

die bundesregierung schrieb mir, dass man nicht zuständig sei.. ich solle mich doch ans justizministerium wenden.

von den abgeordneten ist noch keine antwort eingegangen
 

Giacomo_S

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In meiner Firma habe ich meinen Chef wegen unserer Firmenwebsite darauf angesprochen.
Er teilte mir sinngemäß mit, daß es eine Unzahl von Gesetzen gäbe z.B. betreffend von GmbHs, die er auch nur zu einem Bruchteil einhalte(n könne). Relevant würde das ganze erst, wenn es zu einer (kostenlosen) Abmahnung käme und dann würde man sich darum auch kümmern.
 

forcemagick

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also ich wusste nicht, dass die erste abmahnung pauschal kostenlos ist und möchte das jetzt auch mal anzweifeln ( obwohl ich jetzt keine konkreten quellen habe , aber mir ist da so als wüsste das auch der boardadmin aus leidvoller erfahrung besser ... herr wie war das gleich noch mal damals mit der abmahnung? ) ... jetzt ist natürlich die frage wer abmahnt ... aber wenn ich an gewisse skrupellose kanzlein denke, die sich seit geraumer zeit einen namen mit ekligem beigeschmack schaffen und das abmahngeschäft wohl vor allem aus gründen der bereicherung mittels hirnloser gesetze, die inkompetente politprofis ( :D ) völlig merkbefreit in den raum geworfen haben, betreiben, dann habe ich so das ungute gefühl, dass selbst die erste abmahnung richtig teuer werden kann.

also ich befürchte jetzt, dass dein chef sich da irrt und empfehle da auch mal ein abklappern der rechtslage ( das ergebnis würde mich auch brennend interessieren ) .... wenn hier jemand erfahrungen mit abmahnungen hat oder konkrete quellen hat, die belegen, dass die erste abmahnung pauschal kostenlos sein muss, bzw, dass schon die erste abmahnung kosten kann, dann nur los.

das schlimme ist halt, dass man sich in diesem irren kasperlesstaat kaum noch sicher sein kann.
mit einem "gesunden" rechtsempfinden kommt man hierzulande leider nicht mehr all zu weit.
 

forcemagick

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jo gute idee ich war mal so frei an den bund der steuerzahler zu schreiben aber tut euch bitte keinen zwang an eurerseits an abgeordnete, regierung, bund der steuerzahler und die nationalbibliothek zu schreiben...

ich habe das ungute gefühl, dass noch immer zu wenig von diesem unsinn wissen.
 

forcemagick

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mal so zur ergänzung....
ich habe von den angeschriebenen mitgliedern des bundestages aus meiner heimatstadt keinerlei antwort erhalten.
sehr wohl antwort habe ich vom bund der steuerzahler erhalten.
die finden den hinweis interessant und teilen letztlich die auch hier schon von verschiedener seite geäußerte kritik an dem vorhaben.
man äußerte sich dahingehend, dass man sich dieses themas durachaus annehmen will.
man kann gespannt sein, ob es zu diesem gesetz von seiten des bundes für steuerzahler zu entsprechend öffentlicher kritik kommt.

ich finde es jedoch unterm strich sehr traurig, dass sich gerade von seiten der parlamentarier niemand herablässt sich zu so etwas zu äußern.

da können sie sich ja eigentlich ihre internetadressen auch sparen.
 

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