anzeige gegen hohmann

Ein_Liberaler

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Beschütz mich, geliebter Tyrann?

Ich als gottloser Liberaler ertrage lieber zehn Hohmanns als einen Zensor.
 

agentP

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Als gottloser Liberaler verweise ich lieber mal einen Hohmann rechtzeitig in seine Schranken, bevor es vor christlichen Zensoren nur so wimmelt.
 

Ein_Liberaler

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Die goldenen Zeiten der Inquisition sind vorbei. Der Staat, der uns vor dem Hinterbänkler schützen soll, ist gefährlicher als der Hinterbänkler.
 

Talpa

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Leider wahr, Liberaler!

Völlige Überreaktion auf eine dümmliche Rede, die keiner beachtet hätte, wäre sie nicht von gewissen Kreisen breitgetreten worden.

Unsere "westliche, freie Welt" ist die Brutstätte für (über-)staatlichen Gesinnungsterror und Gedankenverbote.

Eine Gesellschaft, die Meinungen und Denkansichten (und seien sie noch so wirr) verbietet oder gar unter Strafe stellt, darf sich nicht "frei" oder "demokratisch" nennen.

Dies ist kein rein deutsches Problem. In den USA kann man für Bush-Witze schon mal ins Kittchen kommen.

Wehret den Anfängen!
 

Danie

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Talpa schrieb:
Dies ist kein rein deutsches Problem. In den USA kann man für Bush-Witze schon mal ins Kittchen kommen.
Dann wundert es mich nur wie viele Leute da unten mit entsprechenden Aufklebern an ihrem Auto herrumfahren ohne eingesperrt zu werden.
Und auch wenn die Sendung abgesetzt wurde, für That's my Bush
ist auch niemand in den Knast gegangen und war schon ne echt heftige Parodie auf Bush.
 

Talpa

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agentP

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Eine Gesellschaft, die Meinungen und Denkansichten (und seien sie noch so wirr) verbietet oder gar unter Strafe stellt, darf sich nicht "frei" oder "demokratisch" nennen.
[...]
Wehret den Anfängen!
Wie soll man denn bitte den Anfängen wehren, wenn Du gleichzeitig ein paar Zeilen darüber forderst, daß der Staat alles zulassen soll. Mit demokratische hat das ohnehin gar nichts zu tun oder kannst Du mir eine Definition von Demokratie zeigen, in der steht, daß in einer Demokratie jeder alles darf ? Meinungsfreiheit ist per se kein Aspekt der Demokratie, sondern ein Wert der in den meisten modernen westlichen Demokratien anerkannt wird. Sie ist aber an sich kein Kriterium dafür, ob eine Gesellschaft demokratisch oder undemokratisch ist.
"Frei" ist ein abstrakter Begriff und insofern finde ich dieses Spiel mit diesem Begriff ziemlich sinnentleert. "Frei" fühlten sich die afrikanischen Sklaven nach dem amerikanischen Bürgerkrieg auch erstmal, trotzdem kämpften sie 100 Jahre später nochmal um ihre Freiheit, weil sich ihre Vorstellung von Freiheit vermutlich verändert hatte. Wer Freiheit auf staatlicher Ebene als absoluten Wert fordert, der wird zwangsläufig die Abschaffung des Staates an sich fordern müssen. Das nennt man dann aber Anarchie und nicht Demokratie. Auch deshalb sehe ich keinen Widerspruch zwischen Demokratie und einer Einschränkung der Freiheit.
 

Mr. Anderson

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Trotz all der unterschiedlichen Vorstellungen, wie Demokratie und Freiheit zusammenhängen, gilt hierzulande:
Die freie menschliche Persönlichkeit und ihre Würde sind der höchste Wert des Grundgesetzes. Deshalb steht das Bekenntnis zur Menschenwürde auch an der Spitze der Verfassung, nämlich in Artikel 1 des Grundgesetzes.
(Ratgeber Recht, Verlag Das Beste GmbH, Stuttgart)
 

agentP

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In Artikel 1 steht absolut nichts über die Meinungsfreiheit. Diese findet sich erst in Artikel 5 GG:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

und wird im 2. und 3, Absatz auch schon wieder eingeschränkt:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


In unserer demokratischen Verfassung gibt es also keineswegs eine uneingeschränkte Meinungsfreiheit, wie sich so mancher das vorstellt.
Artikel 1 könnten o.g. Atheisten vielleicht anführen, denn pauschal für diverse Verbrechen und den Verfall der Sitten bezeichnet zu werden könnte man schon als Verletzung der Würde bezeichnen.
 

trashy

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agentp schrieb:
In Artikel 1 steht absolut nichts über die Meinungsfreiheit.

GEnauer lesen AgentP! Seine_Neutralität hat sich nicht auf Artikel 5 des GG bezogen, sondern auf die Bekenntnis zur Menschenwürde. Und das steht ja ohne jeden Zweifel in GG Art. 1 ...

zur Erinnerung:
Grundgesetz Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
 

Talpa

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Politische, gesellschaftliche, ideologische und religiöse Meinungsfreiheit MUSS gewährleistet werden. Es DARF keine Tabuthemen geben. Ansonsten wird nun mal Gesinnungsterror betrieben.

Ausnahme:
Aufruf zu physischer oder psychischer Gewalt!

Grauzone:
-Persönliche Beleidigung. Keiner wird gerne beleidigt, schon gar nicht öffentlich. Aber wo sind die Grenzen? Sollte man für Ausdrücke wie "Depp" oder "Dummschwätzer" vor Gericht gezerrt werden können?

Alles andere sollte nicht unter die Zensur fallen! Mir ists lieber, ein Nazi sagt mir offen was er denkt. Ich bin nämlich schon erwachsen und bilde mir ein, durch die Äusserungen von Wirrköpfen jeglicher Art nicht aus der Bahn geworfen zu werden.

Fazit: Die Meinungsfreiheit ist nicht garantiert und eine Zensur findet statt.
 

trashy

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Krass find ich, das "unser" Verteidigungsminister Struck den General Künzel noch als "verwirrten General" bezeichnet hat ... ist doch eigentlich auch schon ne Beleidigung, wenns der BG so empfindet!
 

agentP

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@trashy
Das stimmt, allerdings verstehe ich dann das Zitat von seiner_neutralität im Zusammenhang dieses Threads nicht?

Politische, gesellschaftliche, ideologische und religiöse Meinungsfreiheit MUSS gewährleistet werden. Es DARF keine Tabuthemen geben. Ansonsten wird nun mal Gesinnungsterror betrieben.
Kannst Du auch begründen warum es das nicht geben darf ?
Ich behaupte es muß Einschränkungen geben und zwar um die freiheitliche Grundordnung selbst zu schützen. Die Erfahrungen u.a. der Weimarer Republik haben gezeigt, daß eine offene Gesellschaft, die keine Schutzmechanismen kennt, radikalen Kräften, die sie zerstören wollen hilflos ausgeliefert ist.
Aus diesem Grund hat man in der Verfassung der BRD die "wehrhafte Demokratie" verankert, um sicherzustellen, daß niemand die Errungenschaften der demokratischen Gesellschaft gegen sie wendet.
Dazu gibt es im GG noch eine Menge mehr Artikel.
− Unabänderbarkeit identitätsbestimmender Regelungen (Art. 79 III – „Ewigkeitsklausel“),
− Einrichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit i. R. der Gewaltenteilung (Art. 93, 94),
− Einzelregelungen eines „wehrhaften“ demokratischen Rechtsstaates, z.B.
• Art. 9 II, Art. 18, 21 II (Einschränkung gesellschaftlicher Selbstorganisation,
Grundrechtsverwirkung)
• Art. 10 II 2 (besondere Beschränkungen des Post- und Fernmeldegeheimnisses)
• Art. 33 IV (Inpflichtnahme der Beamten)
• Art. 61 (Präsidentenanklage)
• Art. 73 Nr. 10 lit. b und c, Art. 87 I 2 (Verfassungsschutzbehörden)
• Art. 80a, 81 (Gesetzgebung im Notlagen, vgl. auch Art. 115d)
• Art. 91 (Innerer Notstand, Bundesintervention)
• Art. 98 II, V (Richteranklage)
 

Danie

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Talpa schrieb:
Danie schrieb:
Dann wundert es mich nur wie viele Leute da unten mit entsprechenden Aufklebern an ihrem Auto herrumfahren ohne eingesperrt zu werden.
Nö, die werden nur registriert, um sie im Falle des nationalen Notstands als potentielle Staatsfeinde zu inhaftieren.
Aha.

Talpa schrieb:
Hast du dir das schon mal durchgelesen?
 

DaJ23

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agentp schrieb:
...Treue zur Verfassung.

Sorry OFFTOPIC :oops:
Du scheinst Dich ja etwas auszukennen, agentp!
Ich hätte da mal gerne eine definition von "Treue zur Verfassung" da ich mir bisher wirklich noch nicht so ganz was darunter Vorstellen kann. Da ich sicherlich auch nicht der einzige bin der Das gesamte Grundgestzt schon gelesen, geschweige denn vollständig behalten hat. Wie soll ich also meine Treu zu etwas bekunden wenn ich dessen Inhalt/Ziele nichteinmal vollends kenne?? Vertrauen :?: Und einfach stumpfes "Ja" sagen? Sorry das ist jetzt keineswegs Ironisch gemeint. Nur was haben die Verfasser erwartet oder was erwartet unsere Demokratie von uns

mfg DaJ23
 

Franziskaner

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DaJ23 schrieb:
Da ich sicherlich auch nicht der einzige bin der Das gesamte Grundgestzt schon gelesen, geschweige denn vollständig behalten hat. Wie soll ich also meine Treu zu etwas bekunden wenn ich dessen Inhalt/Ziele nichteinmal vollends kenne?? Vertrauen :?: Und einfach stumpfes "Ja" sagen? Sorry das ist jetzt keineswegs Ironisch gemeint. Nur was haben die Verfasser erwartet oder was erwartet unsere Demokratie von uns

http://www.bundesregierung.de/Gesetze/-,4222/Grundgesetz.htm

Lesen bildet... :wink:
 

Fantom

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trashy schrieb:
Krass find ich, das "unser" Verteidigungsminister Struck den General Künzel noch als "verwirrten General" bezeichnet hat ... ist doch eigentlich auch schon ne Beleidigung, wenns der BG so empfindet!

wer seine bislang glänzend gelaufene karriere vergeigt, nur weil er das soldatengesetz mal nicht befolgen will, den kann ich auch nur als "verwirrt" bezeichnen.
offensichtlich hat sich der gute günzel aber nicht beleidigt gefühlt, sonst hätte er den minister ganz einfach wegen beleidigung anzeigen können.
 

trashy

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agentp schrieb:
@trashy
Das stimmt, allerdings verstehe ich dann das Zitat von seiner_neutralität im Zusammenhang dieses Threads nicht?

ich denk mal, er wollte darauf hinweisen, das die Meinungsfreiheit ein unverletzliches und unveräußerliches Menschenrecht festgeschrieben in Art. 1 GG darstellt, allerdings wird es eben wieder eingeschränkt wie du in deinem Post erkannt/erläutert hast (Art. 5 GG)
 

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