trashy schrieb:ich denk mal, er wollte darauf hinweisen, das die Meinungsfreiheit ein unverletzliches und unveräußerliches Menschenrecht festgeschrieben in Art. 1 GG darstellt, allerdings wird es eben wieder eingeschränkt wie du in deinem Post erkannt/erläutert hast (Art. 5 GG)
artikel 1 sagt doch gar nichts über die meinungsfreiheit. das ist artikel 5.
und ich kann es noch 100000 viederholen: artikel 1 bricht artikel 5. dh es gibt keine freie meinungsäußerung, wenn dadurch anderen geschadet wird. sei es nun verumglimpfung, beleidigung, verleumdung oder ganz einfach eine lüge. und das ist auch gut so!