anzeige gegen hohmann

Fantom

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trashy schrieb:
ich denk mal, er wollte darauf hinweisen, das die Meinungsfreiheit ein unverletzliches und unveräußerliches Menschenrecht festgeschrieben in Art. 1 GG darstellt, allerdings wird es eben wieder eingeschränkt wie du in deinem Post erkannt/erläutert hast (Art. 5 GG)

artikel 1 sagt doch gar nichts über die meinungsfreiheit. das ist artikel 5.

und ich kann es noch 100000 viederholen: artikel 1 bricht artikel 5. dh es gibt keine freie meinungsäußerung, wenn dadurch anderen geschadet wird. sei es nun verumglimpfung, beleidigung, verleumdung oder ganz einfach eine lüge. und das ist auch gut so!
 

DaJ23

Meister
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Franziskaner schrieb:
DaJ23 schrieb:
Da ich sicherlich auch nicht der einzige bin der Das gesamte Grundgestzt schon gelesen, geschweige denn vollständig behalten hat. Wie soll ich also meine Treu zu etwas bekunden wenn ich dessen Inhalt/Ziele nichteinmal vollends kenne?? Vertrauen :?: Und einfach stumpfes "Ja" sagen? Sorry das ist jetzt keineswegs Ironisch gemeint. Nur was haben die Verfasser erwartet oder was erwartet unsere Demokratie von uns

http://www.bundesregierung.de/Gesetze/-,4222/Grundgesetz.htm

Lesen bildet... :wink:
Ja! Danke Franziskaner...

aber wie gesagt wie möchtest Du mich immer mal wieder daran erinnern, bist Du dir sicher das Du Dir jede Bestimmung im Gesetz merken kannst?
Also wie soll ich meine Treue bekunden? Alle 2 Wochen wieder das GG lesen? 8O :lol:
 

agentP

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Puh. Ich will gerne versuchen zu antworten, aber die Fragen die Du stellst sind ja komplex genug, daß sie seit Verabschiedung der Verfassung praktisch ohne Unterbrechung diskutiert werden.
"Treue zur Verfassung" heisst für mich zuerst einmal, daß man die unveränderlichen Bestandteile der Verfassung nicht abschaffen will. Du kannst also meinetwegen als Partei oder Organisation alles Mögliche fordern, aber wenn Du die Abschaffung der Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes forderst, dann bist Du raus. So gesehen ist in diesen Punkten tatsächlich "Ja sagen" gefordert. Allerdings ist die Verfassung insgesamt ja auch sehr allgemein gehalten und viele Dinge werden ja erst im konkreten Fall ausgelegt, weshalb das Bundesverfassungsgericht ja auch ständig zu tun hat und in der Presse ist. So gesehen ist die Verfassung auch wieder nicht komplett statisch, sondern liefert einen Rahmen für die eigentliche Gesetzgebung.
Darüber hinaus kann das Grundgesetz (ich benutze Grundgesetz und Verfassung synonym) ja geändert werden, durch je eine 2/3 Mehrheit in Bundesrat und Bundestag, also durch demokratische Instanzen. Ausgenommen sind hiervon laut Art 79 unter anderem o.g. Art 1 und 20. Art 1 wurde oben schon zitiert, Art 20 lautet:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Was das andere Problem betrifft, daß Du sagst die meisten wüssten gar nicht so genau worum es in der Verfassung ginge, kann ich nur sagen, daß der Grundsatz "Unsicherheit schützt vor Strafe nicht" hier genauso gilt wie in anderen Bereichen des Rechts. Hinzu kommt, daß das GG Bestandteil der Lehrpläne aller öffentlichen Schulen ist und jederzeit öffenbtlich zugänglich ist, meines Wissens sogar kostenlos. Darüber hinaus sieht der Staat seine Bürger ja als eigenverantwortliche Wesen, dies in der LAge sind sich selbstständig zu informieren.

Eine Anmerkung noch: Die ganze Dikussion ist Off Topic seit Meinungsfreiheit oder Zensur ins Spiel gebracht wurde, denn weder wurde im Fall Hohmann die eine eingeschränkt, noch die andere ausgeübt. Zumindest ist mir nicht bekannt, daß eine staatliche Stelle bisher von sich aus Konsequenzen aus der Rede gezogen hätte. Die Rede ist frei verfügbar und wurde in mehreren Medien komplett veröffentlicht. Dies zog ebenfalls keinerlei rechtliche Konsequenzen nach sich. Das Verhalten der CDU-Fraktion ist durch die speziellen Regeln dieser Organisation oder des Organs (Fraktion) abgedeckt. Also durch Regeln, die Herr Hohmann als freiwilliges Mitglied der Partei freiwillig akzeptiert hat. O. g. Atheisten stellen Anzeige, was jedermanns gutes Recht ist. In der Anzeige steckt aber noch kein Urteil und ohne Urteil gibt es ebenfalls keine Konsequenzen.
 

Paran

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Die Sache Hohmann wurde doch schon elendslang ausdiskutiert! Es wird immer so sein, dass eine Gruppe (zu der ich mich zähle) diese Affäre als Missachtung der Meinungsfreiheit und als Beispiel der Scheinheiligkeit unserer Politiker bezeichnen wird und eben eine Gruppe die die Rede als antisemitisch bezeichnet und der Meinung ist Hohmann bzw. Günzel hätten es nicht anders verdient.
 

agentP

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Wer hat wann und wo Herrn Hohmann verboten seine Meinung auszusprechen ? Und wenn dem so ist, wieso kann ich diese Meinung dann trotzdem in vielen Zeitungen und im Internet an so vielen Stellen lesen, wenn ich will ?
Meinungsfreiheit heisst darüber hinaus nicht, daß man mit keinen Konsequenzen zu rechnen hat, wenn man sie ausspricht. Herr Hohmann kann seine Rede sicher auch nochmal halten, wenn er will. Bis jetzt ist mir nicht bekannt, daß ihm das verboten wurde. Also worin besteht der Eingriff in seine Meinungsfreiheit ? Inwiefern wurde ihm verboten, seine Meinung zu äussern ?
 

Bundeskanzler

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Anzeigen kann in Deutschland jeder jeden wegen irgendwas. Ich denke, wenn Herr Hohmann einmal VERURTEILT werden sollte, kann man den Stab über ihn brechen, vorher ist er juristisch unschuldig.
 

Mr. Anderson

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agentp schrieb:
allerdings verstehe ich dann das Zitat von seiner_neutralität im Zusammenhang dieses Threads nicht?
Mein früher genanntes Zitat war die Antwort auf folgendes:
Meinungsfreiheit ist per se kein Aspekt der Demokratie,
Sie ist aber an sich kein Kriterium dafür, ob eine Gesellschaft demokratisch oder undemokratisch ist

PS:

Aufbau einer Prüfung von § 185 StGB
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
a. Deutung der Äußerung unter Berücksichtigung von Art. 5 Abs. 1 GG
b. Prüfung, ob damit ein ehrverletzendes Werturteil vorliegt
2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
II. Rechtswidrigkeit
1. Allgemeine Rechtfertigungsgründe
2. Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB
a. Prüfung eines etwaigen Ausschlusses (Verletzung der Menschenwürde, For-malbeleidigung,
Schmähkritik)
b. Prüfung der Voraussetzungen von § 193 StGB unter Berücksichtigung von Art.
5 Abs. 1 GG, insbesondere:
- Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Interessenwahrneh-mung
- Vermutung für die Freiheit der Rede (BVerfG)
- Recht auf Gegenschlag
- Einschränkung des Rechts auf Gegenschlag im Falle der Gefahr des Wieder-auflebens
nationalsozialistischen Gedankenguts (BayObLG)
III. Schuld
IV. Strafantrag
(Zu finden in "Fall des Monats, September 2002", Prof.Dr.Marxen + Mitarbeiter)
 

trashy

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Fantom schrieb:
trashy schrieb:
ich denk mal, er wollte darauf hinweisen, das die Meinungsfreiheit ein unverletzliches und unveräußerliches Menschenrecht festgeschrieben in Art. 1 GG darstellt, allerdings wird es eben wieder eingeschränkt wie du in deinem Post erkannt/erläutert hast (Art. 5 GG)

artikel 1 sagt doch gar nichts über die meinungsfreiheit. das ist artikel 5.

und ich kann es noch 100000 viederholen: artikel 1 bricht artikel 5. dh es gibt keine freie meinungsäußerung, wenn dadurch anderen geschadet wird. sei es nun verumglimpfung, beleidigung, verleumdung oder ganz einfach eine lüge. und das ist auch gut so!

HALLO? LES MEIN POST NOCHMALS GENAU DURCH!
 

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