Hugo de la Smile
Großmeister
- Registriert
- 10. April 2002
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Da sehen wir schon die wahre Natur.Kein Vergeben , keine Ruhe , immer nachtragend obwohl die Verursacher meist schon Tot sind.Geld ist ihnen wohl wichtiger als künftiger Frieden.Am besten alles in den A... geschoben kriegen um im Nachhinein über die blödheit der anderen lachen.
stgb § 130 Volksverhetzung
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.