Vom Individuum her und seinen Rechten, die es erstmal hat und die es dem Staat freiwillig abtreten kann oder von einem "Gemeinwohl" her, dessen Wächter der Staat ist, der dann dem Individuum Rechte gewährt.
Wenn ich´s mir recht überlege, dann würde ich auf einer abstrakten Ebene grundsätzlich hier sogar die Unterscheidung festmachen, ganz unabhängig davon, wie ausgeprägt dann Individualrechte inklusive das Recht auf Privateigentum, etc. dann ausgeprägt sind.