Nun, der Wortlaut des NPD Antrags wäre also entscheidend, um urteilen zu können, in wieweit der Antrag "umgangen" worden ist.
Verfasst am: Mo Feb 28, 2005 11:34 am Titel:
Eigentlich könnte man auch sagen, das er darauf eingegangen ist.
Was ist denn gegen eine Gedenkminute für alle Opfer einzuwenden, wenn man vorher einen Antrag eingereicht hat für eine Gedenkminute der Opfer von Dresdens Bombardierung?
Nunja, eigentlich, aber eben auch nur eigentlich, oder?
ie NPD wollte vorher keine Gedenkminute, sondern eine Anprangerung, wie man ja auch an den Ausdrücken in seiner Rede, in der er von "den Massenmördern" spricht, sehen kann.
Das finde ich nun seltsam. In einer Gedenkminute wird gar nicht gesprochen! In der Rede, die im Rahmen des TOP 1 gehalten wurde, wurde in der Tat die Tat von Dresden angeprangert. Aber was soll man den sonst sagen?
Zu sagen "die gleichen Massenmörder, die am 13. Februar Dresden ausgelöscht haben....." entbehrt jeder Grundlage.
Es ist nur emotionales Aufgeheize .... wie es Goebbels auch gemacht hat.
Prof. Weiss spricht von "Hasstiraden" die "mit Schaum vor dem Mund" in "Goebbels'scher Manier" vorgetragen worden seien. Ist das wirklich eine bessere Ausdrucksweise?
Prof. Weiss gibt in seiner Rede einen Schnelldurchlauf durch das 3. Reich, in welcher in der Quintessenz herausgestellt wird, daß die Deutschen selbst schuld gewesen seien - und das die Bombardierung deutscher Städte eine logische und natürliche Reaktion der aliierten Kriegsgegner gewesen sei.
Damit hat er sicherlich Recht. Die Frage ist nur, was so schlimm daran ist, wenn man auf die Geschehnisse aufmerksam macht - mehr noch, in seiner Rede fährt Prof. Weiss damit fort, zu sagen, daß die NPD analog zur NSDAP in den 20er und 30er Jahren die gleiche Richtung einschlagen wolle, weil im Programm der NPD steht, daß die Partei "die Revision der nach dem Krieg abgeschlossenen Grenzanerkennungsverträge" fodere. Ich finde diese Argumentation doch sehr merkwürdig, zumal es im Punkt 10 des Programms wörtlich heißt:
"Im Rahmen dieser Neuordnung muß Deutschland - in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und dem Abkommen von Helsinki - eine friedliche Politik zur Wiedervereinigung innerhalb seiner geschichtlich gewachsenen Grenzen betreiben."
Zur Erwiderung von Jürgen Gansel demnächst.