Lightning-Angel
Großmeister
- Registriert
- 16. Mai 2002
- Beiträge
- 582
Ich kann nichts schlimmes an der Rede von Herrn Hohmann sichten, weder versteh ich das man General Günzel entlassen hat...
Ich hab mir den Mittelteil des Topics net durchgelesen korrigiert mich das schon gesagt wurde...
der Artikel 5 des Grundgesetz § 1 wurde ja schon genannt und aussführlich am Anfang besprochen, frecher weise hat niemand den § 2 des Artikel 5 des GgB gennant
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Quelle: www.google.de
der den § 1 deutlich weniger Freiraum einräumt..
Ich hab mir den Mittelteil des Topics net durchgelesen korrigiert mich das schon gesagt wurde...
der Artikel 5 des Grundgesetz § 1 wurde ja schon genannt und aussführlich am Anfang besprochen, frecher weise hat niemand den § 2 des Artikel 5 des GgB gennant
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Quelle: www.google.de
der den § 1 deutlich weniger Freiraum einräumt..