Juristische Definition des Begriffs „deutscher Volkszugehöriger“
[...]
Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist,
DIESES Gesetz ist das „Gesetz zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus“
Spätaussiedler (und nur für die gilt DIESES Gesetz und damit DIESE Definition) ist, wer aus einem sogenannten Aussiedlungsgebiet kommt und diese sind:
Definition Aussiedlungsgebiete:
Dazu gehören zum einen die Republiken der ehemaligen Sowjetunion (nicht die drei baltischen Staaten), zum anderen Staaten, in denen deutsche Volkszugehörige früher einer systematischen Unterdrückung bzw. Benachteiligung aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit ausgesetzt waren. Zu letzterer Gruppe zählen Polen mit ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten und Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, die Staaten des ehemaligen Jugoslawien, Albanien und China.
http://www.bmi.bund.de/cln_183/DE/S.../glossar.html?nn=105094&lv2=105106&lv3=775130
Hinzu kommt:
Angewandt wurde und wird der Begriff „deutscher Volkszugehöriger“ grundsätzlich nicht auf solche ehemaligen deutschen Staatsbürger und ihre Nachkommen, die freiwillig aus ihrer Heimat in Länder ausgewandert sind, welche nicht in der Zeit von 1945 bis 1990 kommunistisch regiert waren, und die die Staatsangehörigkeit ihres neuen Heimatlandes angenommen haben. Ein Deutsch-Amerikaner gilt also nicht als „deutscher Volkszugehöriger“, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt hat, und wird in Deutschland rechtlich wie jeder Nicht-EU-Ausländer behandelt. Hintergrund der Unterscheidung zwischen den Aufnahmeländern ist die Annahme, dass das „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ nur in kommunistisch regierten Ländern zu einer Verfolgung aus ethnischen Gründen geführt habe, die eine Verpflichtung deutscher Staatsorgane zur Aufnahme der Verfolgten (der „Vertriebenen“) in Deutschland zur Folge habe.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksd...C_und_.E2.80.9EDeutschst.C3.A4mmiger.E2.80.9C
Keine Spur von Italien und Südtirol.
Fein. Dann hast du halt einfach mal mitten in der Diskussion das Thema gewechselt. Denn Themis und ich sprachen davor vom geforderten Rückkehrrecht der Palästienser und dessen Grundlage.ich rede von einer 2 Staatenlösung,
Natürlich darfst du jederzeit ein anderes Thema anschneiden, aber dann wäre es nett wenn das nicht anhand von Zitaten von anderen Diskussionsteilnehmern machst, die gerade bei einem ganz anderen Thema sind.