Rauchverbot in Gaststätten

Soll ein Rauchverbot in deutschen Gaststätten durchgeführt werden?

  • Ja, unbedingt

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein, auf keinen Fall

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    0

Hosea

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Da kann einem Angst und Bange werden. 8O

Wie die tschechische Polizeibehörde auf ihrer Internetseite verkündete, habe sie in drastischer Art und Weise das seit dem ersten Januar verhängte Rauchverbot geahndet. Gleich am ersten Tag wurde ein Raucher an einer Bushaltestelle festgenommen.

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Lg Hosea
 

Giacomo_S

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Ein_Liberaler schrieb:
Restaurants, Kneipen und Gaststätten sind private Räumlichkeiten. Ob darin geraucht werden darf oder nicht, hat nur einer zu entscheiden - der Wirt. Militanten Nichtrauchern steht es frei, Rauchergaststätten zu meiden und Nichtrauchergaststätten zu gründen und zu frequentieren. Alles andere ist Totalitarismus, ist Unterdrückung.

Da sind wir ja mal einer Meinung. Warum gibt es denn keine Nichtraucher-Kneipen? (Also jedenfalls kenne ich keine). Offensichtlich weil der Suff und der Rauch zusammen gehören. Wenn man sich das einmal ansieht, sind in Kneipen eine gehörige Mehrheit der Gäste Raucher. Natürlich kann und wird das daran liegen, dass Nichtraucher wegen der Raucher Kneipen meiden, aber ich glaube vielmehr, dass Nichtraucher auch sonst braver leben.
Öffentliche Räume, Arbeitsplatz (ist doch faktisch eh schon der Fall), meinetwegen Restaurants ist okay, aber niemand ist gezwungen, eine Kneipe zu besuchen.

Und wenn dann die Raucher zum Rauchen nach draußen gehen, wird das in den Städten vor den Kneipen schnell ganz andere Probleme aufwerfen. Es ist doch heute schon so, dass jeder Wirt zusieht, Gruppen von Menschen vor seiner Tür schnell zu zerstreuen, weil alle wegen des Lärms vor der Tür Probleme mit ihren Nachbarn haben.
Dann soll man konsequenterweise die Kneipen gleich in den Städten verbieten.

Mein Gegenvorschlag: Der Staat setzt eine akzeptable Höchstgrenze für Inhaltsstoffe wie Teer oder Nikotin fest und senkt diese jährlich um 10%. Nach ca. 10 Jahren ist jeder Raucher von diesen Suchtstoffen entwöhnt und der Staat bzw. die Krankenkassen sparen sich die Kosten für die Folgeschäden.

Solche Verordnungen existieren bereits. Der Gesetzgeber hat über die Jahre die erlaubten Höchstmengen für Nikotin und Teer systemmatisch runter gefahren. Tatsächlich sind daher die Zigaretten z.B. ohne Filter nicht mehr dieselben, die sie einmal waren.

Was das liebe Geld betrifft: Ich finde die ganze Anti-Raucher-Politik scheinheilig. Wenn's denn so schlimm ist, ja warum wird's denn dann nicht gleich ganz verboten.
Die Tabaksteuer wird jedoch vom Staat ganz gern kassiert. Und wenn mal wieder Geld im Staatssäckel fehlt, dann sind die Raucher die Ersten, die mal wieder abzudrücken haben. Denn wir :-_-: haben keine Lobby.
1999 waren weiltweit 2 Millionen Menschen allein in der Tabakindustrie beschäftigt. Nicht enthalten sind die ganzen Menschen, die in Werbung, Druckgewerbe usw. mehr oder weniger direkt für die Tabakindustrie arbeiten.

Sicher: Wäre Tabak heute ein neues Produkt, es bekäme keine Zulassung. Was übrigens für eine ganze Reihe von Stoffen auch gilt, u.a. Alkohol und Zucker.
 

Giacomo_S

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Malakim schrieb:
Ich finde es schade, daß solche Gesetze nötig scheinen. Aber mir fällt immer wieder auf, das Raucher eben rauchen wo sie wollen. Wenn es regnet gruppieren sich rauchende Menschen garantiert unter dem einzigen Dach an der Haltestelle und stecken sich dabei eine Zigarette an. Auf Bahnhöfen gibt es Raucherzonen aber geraucht wird dort gerne überall.

Wie kann man sich als Nichtraucher denn dagegen schützen? Warum ist der Nichtraucher quasi der der im Regen steht? ;)

Ansonsten würde ich es komisch finden wenn in Clubs und Kneipen nicht geraucht werden dürfte. In einem Restaurant hingegen würde ich ein solches verbot begrüßen, muß denn wirklich überall geraucht werden?

Ich halte mich an solche Nichtraucher-Regelungen. Ich kann durchaus auch mal eine Weile auf's Rauchen verzichten. Raucherabteile in Zügen gibt es doch eh nicht mehr. Und wenn man dann zum Rauchen in die Bierbar gehen kann, finde ich das völlig in Ordnung. Und wem es da zu verraucht ist, ja der kann sich sein Getränk ja auch mitnehmen.

Im Freien finde ich den Vorwurf allerdings kaum berechtigt, solange ich das Niemandem ins Gesicht blase. Es geht doch praktisch immer ein Lüftchen, das alles schnell verweht.

im Grunde müssen wir doch derzeit mitansehen, wie praktisch von allen Enden die bürgerlichen Freiheiten zurechtgestutzt werden, um alle vermeintlich mehr zu schützen. Es gibt keinen umfassenden Schutz vorm Leben. Mit derselben Logik kann man alle Menschen in die Psychiatrie einsperren, weil dort die Selbstmordquote deutlich geringer ist als in Freiheit.
 

saschay2k

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Es keinen einzigen VERNÜNFTIGEN Grund zu rauchen und es gibt keinen einzigen VERNÜNFTIGEN Grund, warum das jemand tolerieren sollte, der es nicht tolerieren möchte.

Die Frage ist: wessen Recht auf Entfaltung der freien Persönlichkeit sollte man eigentlich schützen?

Das des Rauchers, oder das des Nichtrauchers?

Wenn ich in eine Kneipe gehen möchte, komme ich doch dem Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit nach, oder sehe ich das falsch?

P.s.: den Begriff "militanter Nichtraucher" sollten wir uns in dieser Diskussion wirklich ersparen.
 

morgenroth

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Giacomo_S schrieb:
Solche Verordnungen existieren bereits. Der Gesetzgeber hat über die Jahre die erlaubten Höchstmengen für Nikotin und Teer systemmatisch runter gefahren. Tatsächlich sind daher die Zigaretten z.B. ohne Filter nicht mehr dieselben, die sie einmal waren.

Scheinst Recht zuhaben. Zwar hat diese Senkung einen anderen Charakter, denn die Höchstgrenzen werden nicht regelmäßig in einer bestimmten Größenordnung gesenkt, aber eine Senkung hat schon seit Januar 2004 gesetzliche Kraft.
(10mg Teer, 1,0mg Nikotin und 10mg Kohlenmonoxid)

klick

Beim durchstöbern der Thematik ist mir aber noch ein Kuriosum aufgefallen:

(2) Das In-Verkehr-Bringen von Einzelzigaretten, unverpackten Zigaretten oder Zigarettenpackungen unter einer Mindestgröße von 20 Stück ist verboten .
Quelle

Ich könnte schwören, dass ich heute noch eine Schachtel mit 17 Zigaretten gekauft habe.
 

Ein_Liberaler

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Die Frage ist: wessen Recht auf Entfaltung der freien Persönlichkeit sollte man eigentlich schützen?

Das des Rauchers, oder das des Nichtrauchers?

Was für ein Recht soll das denn sein?

Ich sehe hier zwei Rechte involviert, das allgemeine Freiheitsrecht, zu tun und zu unterlassen, was einem paßt, und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auf letzteres kann sich aber nicht berufen, wer anderer Leute verrauchte Räumlichkeiten betritt.

Wenn ich in eine Kneipe gehen möchte, komme ich doch dem Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit nach, oder sehe ich das falsch?

Du hast kein Recht, diese Kneipe zu betreten, der Wirt erlaubt es Dir lediglich. Noch weniger hast Du zu bestimmen, ob in dieser Kneipe geraucht wird, ebensowenig, wie Du über die gespielte Musik oder die angebotenen Getränke zu entscheiden hast.
 

morgenroth

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@Ein_Liberaler: Wenn ich dich richtig verstehe, sollten dann in letzter Konsequenz auch Drogen wie Heroin und Kokain freigegeben werden, oder?
 

Ehemaliger_User

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Jay-Ti schrieb:
"Eine Gaststätte einzuteilen in Raucher und Nichtraucher ergibt soviel Sinn, wie ein Schwimmbad eingeteilt in Pinkler und Nichtpinkler."

Mark Britton
Stimmt. Pinkler haben in einem Hallenbad nichts zu suchen.

erik schrieb:
Niemand wird gezwungen in ein verrauchtes Lokal zu gehen.
Stimmt. Ich könnte auch dein Auto mutwillig in Trümmer schlagen und anschließend sagen: "Niemand wird gewzungen, ein kaputtes Auto zu fahren."
 

Ein_Liberaler

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In letzter Konsequenz, ja. Der Krieg gegen die Drogen fordert letztlich mehr Opfer als die Drogen selbst, nicht anders als der Krieg gegen den Alkohol in der Prohibitionszeit.
 

Giacomo_S

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saschay2k schrieb:
Es keinen einzigen VERNÜNFTIGEN Grund zu rauchen und es gibt keinen einzigen VERNÜNFTIGEN Grund, warum das jemand tolerieren sollte, der es nicht tolerieren möchte.
Klar gibt es den nicht. Es gibt auch keinen Vernünftigen Grund, Alkohol zu trinken oder Schokolade zu essen. Genuß lässt sich mit Vernunft eben nicht vereinbaren.

saschay2k schrieb:
Wenn ich in eine Kneipe gehen möchte, komme ich doch dem Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit nach, oder sehe ich das falsch?
Wenn Dich der Rauch so sehr stört, dann lass es eben. Mit genau derselben Logik könnte man verlangen, das nackte Saunen zu verbieten, nur weil sich jemand daran stört.
 

saschay2k

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Ihr Raucher wollt es nicht kapieren:

- Wenn jemand neben mir Schokolade isst, dann stinken meine Klamotten nicht und ich rieche es auch nicht und es gefährdet meine Gesundheit auch nicht.

- Wenn jemand neben mir Alkohol trinkt, dann stinken meine Klamotten nicht und ich rieche es auch nicht und es gefährdet meine Gesundheit auch nicht (wenns ein friedlicher Trinker ist).

- Wenn jemand neben mir in der Sauna angezogen ist, dann stinken meine Klamotten nicht und ich rieche es auch nicht und es gefährdet meine Gesundheit auch nicht.

- Wenn jemand neben mir ins Schwimmbecken pinkelt, dann ist das zwar EKLIG, aber mit Sicherheit nicht so gesundheitsschädlich, als wenn einer neben mir raucht ... ist doch Chlor im Wasser.


aber:

- Wenn jemand neben mir raucht, dann stinken meine Klamotten und ich rieche es und es gefährdet meine Gesundheit.


Quote Wikipedia (Artikel 2 der Grundrechte):
Artikel2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit

Was ich sagen will: wenn ich Lust habe, in eine Kneipe zu gehen, dann entspricht das meinem Recht auf Enfaltung meiner Persönlichkeit (unabhängig davon, ob mich der Kneiper rein lässt), allerdings wird in der verqualmten Kneipe dann mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Kann mir einer diesen Widerspruch erklären?
 

Ein_Liberaler

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Nun, niemand zwingt Dich, Dich neben einen Raucher zu setzen. So einfach ist das. So wie Dich niemand zwingt, in eine Disco mit ohrenbetäubender Musik zu gehen.

Und zu Deinem Nachtrag:

Du kannst Deine Persönlichkeit beliebig entfalten, solange Du nicht die Rechte eines anderen verletzt oder Ansprüche an ihn stellst. Der Kneipier macht Dir ein Angebot, das kannst Du annehmen oder ausschlagen oder verhandeln, aber Du kannst ihm nicht Deine Vorstellungen aufzwingen.
 

Ehemaliger_User

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Ein_Liberaler schrieb:
Stimmt. Ich könnte auch dein Auto mutwillig in Trümmer schlagen und anschließend sagen: "Niemand wird gewzungen, ein kaputtes Auto zu fahren."
:don:
Bringst du auch einen richtigen Satz zustande oder ist hiermit deine Grenze erreicht?

Du kannst Deine Persönlichkeit beliebig entfalten, solange Du nicht die Rechte eines anderen verletzt
Stimmt. Und wenn jemand in meiner Anwesenheit raucht, verletzt er mein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
 

holo

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saschay2k schrieb:
- Wenn jemand neben mir raucht, dann stinken meine Klamotten und ich rieche es und es gefährdet meine Gesundheit.


Quote Wikipedia (Artikel 2 der Grundrechte):
Artikel2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit

Was ich sagen will: wenn ich Lust habe, in eine Kneipe zu gehen, dann entspricht das meinem Recht auf Enfaltung meiner Persönlichkeit (unabhängig davon, ob mich der Kneiper rein lässt), allerdings wird in der verqualmten Kneipe dann mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Kann mir einer diesen Widerspruch erklären?
Leider ist es mir nicht gelungen, eine relativ wasserfeste Studie zu finden, nach der Passivraucher gesundheitlich gefährdet werden - vor allem bei welchem Umfang und bei welcher Dosis. Würde mich in der Tat interessieren.
Vielleicht ist das der Grund, weshalb es für mich keine Körperverletzung, sondern Geruchsbelästigung darstellt. Bei Allergikern ist das anders. Wieviele sind denn gefährdet durch Leute, die Parfum auftragen. Und was ist mit diesem widerlichen Gestank von Haarspray? Werden die aus dem Restaurant geschmissen?

Zur körperlichen Unversehrtheit kann ich nur sagen: Versuch der Rechtsverdrehung. Körperliche Unversehrtheit dürfen auch Menschen verlangen, bei denen Cocamidopropylbetain eine tödliche Allergiereaktion auslöst. Wie werden die davor geschützt?

Freie Entfaltung der Persönlichkeit heisst nicht, dass wir ein Recht auf einen Kneipenbesuch haben, jedenfalls nicht ohne das berühmte ABER. Damit bedeutet das, dass wir in eine Kneipe dürfen. Hätten wir ein Recht darauf, wäre jedes Lokalverbot unwirksam bis anwaltlich anfechtbar.

Freiheit der Person - gilt das nur für die eine Hälfte der Menschen?
Recht auf Leben - gut, steht dabei, aber ich denke nicht, dass sich jemand darauf beziehen wollte.

Kommen wir noch mal zur körperlichen Unversehrtheit. Wenn wir kein Recht haben, eine verqualmte Kneipe zu besuchen sondern am Besuch der Kneipe nicht gehindert werden, dann sollte - sofern eine gesundheitliche Schädigung bewiesen ist - niemand diese Kneipe besuchen, wenn die Befürchtung einer Erkrankung besteht.

Der Kneipengänger würde sich bewusst einer Gefahr aussetzen, die er nicht einschätzen kann. Dann allerdings verstehe ich nicht, dass es Snowboards, Bungee oder qualitativ minderwertige Kondome geben darf.

Reden wir von einer Belästigung, weiten wir das Ganze auf Parfum und Bier und den damit verbundenen Mundgeruch aus. Dann schmeissen wir jeden aus der Bahn, der sich nach dem Sport nicht geduscht hat - schließlich kann der "Duft" von Buttersäure Ekel erregen. Dazu jeden zu einem Ordnungsverfahren heranziehen, weil die Füße stinken?

Im Grunde klingt mir mancher Nichtraucher - vor allem die ehemaligen Raucher - nach einem Veganer. Verwunderlich nur, dass der blaue Dunst noch nicht mit Zyklon B verglichen wurde - Veganer sind da schneller mit solchen Vergleichen.

Warum haben denn Restaurantbetreiber nicht deutlich sichtbar ein Nichtraucherschild vor der Tür? Weil sie ganz offensichtlich nicht daran interessiert sind. Sonst stünde es ihnen frei.

Redet den Rauchern ins Bewusstsein, dass sie Rücksicht nehmen sollen.

Eines ist mal klar: Es ist falsch, das Verhalten einzelner Raucher auf alle auszuweiten. Es ist falsch, Radfahrer zu verfluchen oder Opelfahrer zu verhöhnen. Wer sich nicht benehmen kann, der tut dieses eben nicht. Egal, ob er raucht, furzt oder ...

Soweit zumindest meine Ansicht...

Gruß
Holo
 

JimmyBond

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auspuffgase sind auf lange sicht auch gesundheit schaedlich und dennoch werden autos nicht verboten.

edit: ansonsten-dem-holo-vollkommen-zustimm :wink:
 

Zerch

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Sehe ich genauso Jimmy Bond.......wer verbietet die giftigen Abgase der Industrie?....das Zeugs atmen , essen und trinken alle.
Aber wir sollen ja eh nur von wesentlichem abgelenkt werden und uns gegenseitig beschäftigen....banale Unruhen innerhalb der Bevölkerung zu stiften klappt ja anhand der heutigen Medien wunderbar.
 

Ein_Liberaler

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EVO schrieb:
Ein_Liberaler schrieb:
Stimmt. Ich könnte auch dein Auto mutwillig in Trümmer schlagen und anschließend sagen: "Niemand wird gewzungen, ein kaputtes Auto zu fahren."
:don:
Bringst du auch einen richtigen Satz zustande oder ist hiermit deine Grenze erreicht?

Aber gerne. Also: Ich finde diesen Vergleich absolut bescheuert und sinnfrei. Soll ich es erklären? Gut.

erik schrieb:
Niemand wird gezwungen in ein verrauchtes Lokal zu gehen.

Wir haben also eine verqualmte Kneipe und einen Menschen, der gerne in diese Kneipe möchte, aber darauf besteht, daß dort das Rauchen eingestellt wird. Auf welcher Rechtsgrundlage? Es bleibt rätselhaft.

EVO schrieb:
Stimmt. Ich könnte auch dein Auto mutwillig in Trümmer schlagen und anschließend sagen: "Niemand wird gewzungen, ein kaputtes Auto zu fahren."

Hier haben wir ein Auto, dessen Besitzer, und jemanden, der es zerschlägt, also einen Eingriff in ein Eigentumsrecht. Ich habe keine Ahnung, was dieser Fall mit dem ersten zu tun haben soll.

Du kannst Deine Persönlichkeit beliebig entfalten, solange Du nicht die Rechte eines anderen verletzt
Stimmt. Und wenn jemand in meiner Anwesenheit raucht, verletzt er mein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Nur wenn Du ein Recht hast, Dich an dem betreffenden Ort aufzuhalten. Wenn er in Deinem Haus raucht, verletzt er Dein Recht. Wenn er in seinem Haus raucht, nicht, denn Du hast kein Recht, Dich dort aufzuhalten.
 
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