Das Gericht hat nun entschieden, doch lieber für Gott nicht zuständig zu sein, weil die Adresse des Beschuldigten nicht aufzufinden sei. Der Richter sagte, nach dem Recht müsse der Kläger Zugang zum Beklagten haben können, um eine Klage bearbeiten zu können. An diesen Angeklagten könne man aber niemals Gerichtsschreiben schicken, weswegen die Klage abgewiesen wird.
Der Religionskritiker Chambers geht allerdings davon aus, dass das Gericht die Existenz von Gott anerkannt hat. Dann aber sei darin auch die Allwissenheit von diesem begriffen. Seine schöne Schlussfolgerung: "Da Gott allwissend ist, muss er auch Kenntnis von dieser Klage haben."
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