Ist ja auch richtig so!So wie ich das sehe ist das ein generelles Problem bei Vergewaltigungsprozessen: es sind neben dem Opfer zumeist keine Zeugen vorhanden und es steht Aussage gegen Aussage, da auch ein Tätetr eher selten zugeben wird, dass er seinem Opfer sexuelle Gewalt zugefügt hat.
Es muß aber ja der Staatsanwalt die zweifelsfreie Schuld beweisen und nicht der Angeklagte seine Unschuld...
NormaJean schrieb:So wie ich das sehe ist das ein generelles Problem bei Vergewaltigungsprozessen: es sind neben dem Opfer zumeist keine Zeugen vorhanden und es steht Aussage gegen Aussage, da auch ein Tätetr eher selten zugeben wird, dass er seinem Opfer sexuelle Gewalt zugefügt hat.
Es muß aber ja der Staatsanwalt die zweifelsfreie Schuld beweisen und nicht der Angeklagte seine Unschuld...
Mit deren Hilfe wird dann auch der Staatsanwalt versuchen, die zweifelsfreie Schuld zu beweisen. Mir ist das durchaus bewußt, Giacomo - und ich halte es deshalb auch nicht für ganz so einfach, einem Mann "etwas anzuhängen", der dann ratzfatz zu 74 Jahren Haft verurteilt wird, so wie manche sich das wohl vorstellen ...Giacomo_S schrieb:Es kann schon Beweise geben, die von einer Aussage unabhängig sind: Verletzungen, DNA-Proben ...
SpiegelOnline: "Strauss-Kahn kommt gegen Kaution frei"
Überraschende Wende im Fall Dominique Strauss-Kahn: Der zurückgetretene Chef des Internationalen Währungsfonds darf bis zum Prozessbeginn gegen Kaution auf freien Fuß. Gegen ihn wurde zuvor formell Anklage erhoben.
NormaJean schrieb:Er... hat auch seinen Pass etc. abgegeben
Strauss-Kahn hat seinen Paß abgeben müssen. Denn freiwillig hätte er ihn bestimmt nicht abgegeben.shechinah schrieb:Er hat seinen Pass nicht "abgegeben", er wurde ihm weggenommen.
jones schrieb:Ja, er ist leider verurteilt worden.
Allerdings hat das Weib sich hinterher verplappert und dann kam er nach ca nem halben Jahr wieder raus.