Giacomo_S
Ehrenmitglied
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- 13. August 2003
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Wie heute bekannt wurde, hat der Bundesrat einer Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Das Tragen von Waffenattrappen und großen Messern in der Öffentlichkeit ist nunmehr verboten und wird mit bußgeldern von bis zu 10.000 Euro bestraft:
Waffenattrappen und große Messer in der Öffentlichkeit verboten
Grundsätzlich befürworte ich dieses Gesetz. Allerdings habe ich ein Verständnisproblem, was nun mit "Tragen" und "in der Öffentlichkeit" gemeint ist.
Dazu folgendes Beispiel:
Als (Ex-)Koch bevorzuge ich die Verwendung meiner eigenen Messer. Rein formal ist z.B. das sog. Kochmesser mit rund 40 cm Gesamtlänge, einer Klingenbreite von ca. 5 cm und natürlich einer feststehenden Klinge bereits ein beachtliches Kurzschwert.
Wenn ich nun mich aber von A nach B bewege (von und zur Arbeit) habe ich gar keine andere Chance, als diese Messer zu transportieren, z.B. rolle ich sie in ein Tuch ein, trage sie in einer Tasche und fahre damit auch U-Bahn.
Es sind auch andere Messer dabei, ein Wetzstahl, ein Schneebesen ... was man eben so zum Kochen braucht.
Manchmal kaufe ich mir auch ein neues Messer - das muss ich ja auch irgendwie nach Hause bringen.
So ... nehmen wir jetzt einmal an, ich gerate in eine Routine-Kontrolle der Polizei und darf meinen Tascheninhalt herzeigen.
Ist das nun ein "Tragen von Messern in der Öffentlichkeit" - schließlich trage ich eine ganze Tasche mit (Küchen-)Messern mit mir herum und ich bewege mich ja in der Öffentlichkeit ? Und oft genug gehe ich auch nicht gleich nach Haus, sondern vorher saufen.
Und falls ja - WIE überhaupt kann ich ein Messer von A nach B bewegen ? Denn den Materietransmitter gibt es ja bekanntlich noch nicht.
Waffenattrappen und große Messer in der Öffentlichkeit verboten
Grundsätzlich befürworte ich dieses Gesetz. Allerdings habe ich ein Verständnisproblem, was nun mit "Tragen" und "in der Öffentlichkeit" gemeint ist.
Dazu folgendes Beispiel:
Als (Ex-)Koch bevorzuge ich die Verwendung meiner eigenen Messer. Rein formal ist z.B. das sog. Kochmesser mit rund 40 cm Gesamtlänge, einer Klingenbreite von ca. 5 cm und natürlich einer feststehenden Klinge bereits ein beachtliches Kurzschwert.
Wenn ich nun mich aber von A nach B bewege (von und zur Arbeit) habe ich gar keine andere Chance, als diese Messer zu transportieren, z.B. rolle ich sie in ein Tuch ein, trage sie in einer Tasche und fahre damit auch U-Bahn.
Es sind auch andere Messer dabei, ein Wetzstahl, ein Schneebesen ... was man eben so zum Kochen braucht.
Manchmal kaufe ich mir auch ein neues Messer - das muss ich ja auch irgendwie nach Hause bringen.
So ... nehmen wir jetzt einmal an, ich gerate in eine Routine-Kontrolle der Polizei und darf meinen Tascheninhalt herzeigen.
Ist das nun ein "Tragen von Messern in der Öffentlichkeit" - schließlich trage ich eine ganze Tasche mit (Küchen-)Messern mit mir herum und ich bewege mich ja in der Öffentlichkeit ? Und oft genug gehe ich auch nicht gleich nach Haus, sondern vorher saufen.
Und falls ja - WIE überhaupt kann ich ein Messer von A nach B bewegen ? Denn den Materietransmitter gibt es ja bekanntlich noch nicht.