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Außenamt bestreitet Kooperationsverbot mit BKA
Das Auswärtige Amt weist die Behauptung zurück, es habe deutschen Botschaften eine Zusammenarbeit mit deutschen Sicherheitsbehörden bei der Visa-Erteilung untersagt.
Es sei einhellige Meinung von Experten, dass Dateien über Einladende bis vor kurzem aufgrund von Datenschutzbestimmungen rechtlich nicht zulässig gewesen seien. Erst mit Inkrafttreten des Einwanderungsgesetzes am 1. Januar dieses Jahres gebe es eine Rechtsgrundlage für solche Dateien. Alle Auslandsvertretungen seien nun angewiesen, solche Listen anzulegen, hieß es aus dem Ministerium.