Die Todesstrafe

agentP

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Der älteste Todeskandidat Kaliforniens, ein blinder Greis im Rollstuhl, ist am Dienstag hingerichtet worden.

[...]

Die Anwälte des nach einem Herzinfarkt gebrechlichen Mannes, der am Montag 76 Jahre alt wurde, hatten die Hinrichtung als «grausame und ungewöhnliche Bestrafung» zu blockieren versucht.

http://portale.web.de/Schlagzeilen/USA/

Ich bin mir sicher, die Gesellschaft musste vor diesem Opa dringend geschützt werden. :roll:
 

sillyLilly

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jayden schrieb:
Was haltet ihr eigentlich von:" Die Hinterbliebenen dürfen das Strafmaß nach Herzenswunsch festlegen"?

Das wäre denke ich meiner Linie noch näher. Das die Hinterbliebenen wie Partner und mind. 25Jahre alte Kinder entscheiden dürfen was mit ihm getan ist. Mindestmaß natürlich 15-25Jahre. Wenn se sagen:" Jut Einmal Stuhl mit 10.000Volt" dann wird er auf hingerichtet und wenn se sagen wir glauben ihm das es ihm Leid tut 20Jahre dann bekomme se halt ihre 20Jahre. Oder sie sagen lasst das Gericht entscheiden bzw. sie sagen "Foltert ihn bis zum Tode" letzteres wäre evtl. eine etwas Krasse Variante.

Zurück zur Steinzeit?
Ich finde es schon sehr richtig, dass wir von solchen alten Bräuchen wie Blutrache in unserer Kultur abstand genommen haben und dein Vorschlag kommt der Blutrache doch recht nahe.
Die Angehörigen sind doch durch die emotionale Belastung in keinster Weise objektiv.
Selbst jemand der vielleicht aus Notwehr gehandelt hat, würde von den Angehörigen vielleicht zur schlimmsten Strafe verurteilt werden, wenn es einfach nur um Rache geht.

Namaste
Lilly
 

jayden

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Der Tatbestand Notwehr würde keine Strafe, laut Beschreibung, der Hinterbliebenen zu lassen. Viel mehr würde er Freigesprochen werden.

Hmm wie Objektiv muss man bei jemandem sein der bsw. einem Mann die Frau und das Kind genommen hat? Ich denke da braucht man keine Objektivität für das Strafmaß eher Kreativität.

lg
 

Malakim

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jayden schrieb:
Der Tatbestand Notwehr würde keine Strafe, laut Beschreibung, der Hinterbliebenen zu lassen. Viel mehr würde er Freigesprochen werden.

Hmm wie Objektiv muss man bei jemandem sein der bsw. einem Mann die Frau und das Kind genommen hat? Ich denke da braucht man keine Objektivität für das Strafmaß eher Kreativität.

Dein Rechtsverständnis ist erschreckend.

Z.B. wird einem Angehörigen sogut wie jeder mildernde Umstand schnurz egal sein. Du forderst einen Rückschritt ins babarische, womit weder der Gesellschaft noch den Hinterbliebenen noch sonstwem geholfen wäre.


:O_O:
 

sillyLilly

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jayden schrieb:
Der Tatbestand Notwehr würde keine Strafe, laut Beschreibung, der Hinterbliebenen zu lassen. Viel mehr würde er Freigesprochen werden.

Hmm wie Objektiv muss man bei jemandem sein der bsw. einem Mann die Frau und das Kind genommen hat? Ich denke da braucht man keine Objektivität für das Strafmaß eher Kreativität.

lg

Ich sagte nicht das die Angehörigen objektiv sein müssen.. Die Angörigen haben jedes Recht auf Trauer und Wut.
Aber die Beurteilung einer Tag erfordert eine sehr differenzierte und objektive Betrachtung, damit nicht die eigenen Emotionen dazu verleiten Ungerechtigkeiten im Namen des Staates zu begehen. Der Staat kann sich doch nicht über die eigenen Regeln hinweg setzen.

Deswegen habe ich als Beispiel Notwehr angeführt. Denn die fehlende Objektivität der Angehörigen würde diesen Unterschied nicht sehen.

Oder der Fall Bachmeyer (Oder wie hieß sie noch)z.b. - Die Frau hat im Gerichtssaal den Mörder ihrer Tochter ermordet. Würdest du die beurteilung dieser Tat, den Angehörigen des ermordeten Mörders anvertrauen wollen ?

Namaste
Lilly
 

holo

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Wenn ich so darüber nach denke, ist das Wort "Vergeltung" treffender als der Begriff "Rache", wenn es um die Todesstrafe geht.

Im Fall dieses "Opas" wäre allerdings ein (unwürdiges) Verlies - isoliert von allem und jedem das Beste gewesen. Laut n-tv hat der ehemalige Auftragskiller vom Gefängnis aus den Auftrag erteilt, einen Zeugen zu töten, der gegen ihn aussagte.
Derartige Umstände sind in jedem Fall Motivation für die Befürworter der Todesstrafe, da an seinem Beispiel ein bloßes Wegschließen nicht ausreichend war.
 

Malakim

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holo schrieb:
Derartige Umstände sind in jedem Fall Motivation für die Befürworter der Todesstrafe, da an seinem Beispiel ein bloßes Wegschließen nicht ausreichend war.

Man könnte jedoch auch über die Art und Weise des Wegschließens nachdenken :roll:

Aber Ich habe mich auch schon gefragt was man mit Menschen tun soll, die wirklich absolut nicht von der Gesellschaft tolerierbar sind :roll:
 

agentP

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Laut n-tv hat der ehemalige Auftragskiller vom Gefängnis aus den Auftrag erteilt, einen Zeugen zu töten, der gegen ihn aussagte.
Derartige Umstände sind in jedem Fall Motivation für die Befürworter der Todesstrafe, da an seinem Beispiel ein bloßes Wegschließen nicht ausreichend war.
Tja, vielleicht hätte er gar keine so drastischen Maßnahmen ergriffen, wenn er keine Angst gehabt hätte hingerichtet zu werden.
Den Opfern der Auftragsmorde hilft die Hinrichtung 20 Jahre später jedenfalls sicher nicht insofern kann ich die angebliche "Motivation" nicht wirklich nachvollziehen.
 

jayden

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Mal eins Vorweg zu mir :) ich bin wirklich kein Gewaltätiger oder Aggressiver Mensch. Ich möchte nicht das der Eindruck hier entsteht, trotz der Meinung die irgendwie komplizierterweise net so richtig in Worte passt.

Silly Lilly schrieb:
Oder der Fall Bachmeyer (Oder wie hieß sie noch)z.b. - Die Frau hat im Gerichtssaal den Mörder ihrer Tochter ermordet. Würdest du die beurteilung dieser Tat, den Angehörigen des ermordeten Mörders anvertrauen wollen ?

Du musst in dem Falle unterscheiden.
Ich belasse die Beurteilung und das Beweisen der Schuld des Täters bei dem Staat da eine Objektive Beweisführung, zugegeben, kein Angehöriger treffen/fällen kann. In dem o.g. Fall (war er es nun?) würde der Punkt Schuldig eintreffen und die Mutter hätte eh das Strafmaß festzulegen, ausgeführt würde ich sagen.

Hat sie es vor dem Urteilsspruch getan müsste sie eine gleiche Verhandlung, wegen Mordes, führen. Und wenn der Richter sie für Schuldig im Sinne der Anklage spricht und das Strafmaß den Angehörigen zugesteht dann hat die Mutter in dem Falle nichts mehr zu lachen.

Letzeres gilt jedoch nur wenn der Ermordete Angeklagte ^^ trotz ableben für Nicht Schuldig gesprochen würde. Wäre er schuldig gelte wieder das Mittel Auge um Auge jedoch müsste sie mind. 5 Jahre ins Gefängnis.

Die Richter sollten auch mehrere Möglichkeiten haben.
1. Richter legt Strafmaß fest.
2. Richter verurteilt zum Tode.
3. Richter gibt der Familie das Recht die Strafe in angegebenem Maß zu entscheiden.

zu 1. Wäre im Falle eines Schuldspruches z.B. Beihilfe, Körpverletzung mit Todesfolge. (Als Beispiel)

zu 2. Schuldspruch zum Mehrfachen Mord eindeutiger Hinrichtungsgrund.
zu 3. Hinrichtung oder Lebenslang -> Familie darf entscheiden.

lg
 

Malakim

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@jayden

Was solls bringen?

Ich habe den Verdacht, das Du noch nie in einer solchen Situation warst, also weder als Täter noch als Betroffener.

Du forderst soetwas wie eine kontrollierte Rache. Wenn man von furchtbaren Verbrechen hört, dann denkt man die Betroffenen wären voll von Wut und Rachegedanken. Als ich in der Situation des Betroffenen steckte war da soetwas nicht. Nur dumpfe Ohnmacht. Ich war sehr dankbar das ich über den Täter, der wirklich eigentlich eine ganz arme Sau war/ist, nicht richten mußte.

Rache ist ein so niederer Instinkt und bringt keine :!: Linderung, also wozu soll Dein Vorschlag gut sein?
 

jayden

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In meinen Augen genugtung. Mehr kann es nicht geben denn Trost oder Linderung wird es nicht geben durch die Rache. Was meinst du wie sich Eltern fühlen wenn der Mörder ihres Kindes nach 15 oder 20 Jahren wieder draussen ist weil er als geheilt und vorher nicht Schuldfähig gesprochen wurde?

Wir sprechen von niederen Instinkten die nicht o.k. sind? Mord aus Habgier, Mord aus Eifersucht, Mord als Zeitvertreib.

Was sindn das? So kultiviert sind wir nun auch wieder nicht und das waren doch nur einige Beweggründe. Ein Mörder der es bsw. aus diesen Beweggründen getan hatte der hat sich somit sein REcht auf Zivilisiertenumgang vergeigt. Es muss ja auch nicht einmal sein das die Angehörigen richten müssen das wäre dann das Sahnehäufchen. Wenn es den Richtern ermöglicht würde wäre es o.k.

Ich sehe nicht ein alles als Krankhaft oder Versehen abzustempeln. Och der hatte eine schwere Kindheit der kann eigentlich nichts für? Ah ja? Ich kenne ein paar die es wirklich schwer hatten -> jedoch haben gerade die sich bemüht nicht so zu werden. Jeder ist für sich selbst verantwortlich wer einen Menschen aus so manchen gründen Tötet der muss auch die Konsequenz dafür erleben/ableben.

Dieses Thema ist halt nur sowas von aber auch Meinungsverschieden das man nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen wird, oder? :)
lg
 

Malakim

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Unser Rechtssystem funktioniert ganz gut eigentlich. Die Problematik die dabei entsteht kommt eben daher das man vermeiden möchte jemand unschuldig zu verurteilen. Auch das Strafmaß (was Du ja bemängelst) wurde über Jahrhunderte hinweg immerwieder angepasst und verändert.

Was Du vorschlägst ist einfach ein Rückschritt und auch granicht nötig.

Was meinst Du damit wir könnten uns nicht einigen? Das vorherrschende Rechtssystem ist doch eine Einigung, die von der Mehrheit anerkannt wird. :roll:
 

agentP

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malakim schrieb:
Was meinst Du damit wir könnten uns nicht einigen? Das vorherrschende Rechtssystem ist doch eine Einigung, die von der Mehrheit anerkannt wird.
Und gottlob leben wir in einem Land, in dem eine Mehrheit die Todesstrafe ablehnt.
 

Marc

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jayden schrieb:
Malakim schrieb:
@jayden

Was solls bringen?
In meinen Augen genugtung. Mehr kann es nicht geben
.
.
.

jayden schrieb:
Ich belasse die Beurteilung und das Beweisen der Schuld des Täters bei dem Staat da eine Objektive Beweisführung, zugegeben, kein Angehöriger treffen/fällen kann.

Na das ist ja großzügig von dir.
Der Fall wird von einem Richter abgehandelt weil der die nötige Objektivität waren kann, aber er urteilt nach Gesetzen deren Erlass mehr mit Gefühlen zu tun hat als mit objektivität.
Sehr sinnvoll.
 

Malakim

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Marc schrieb:
Na das ist ja großzügig von dir.
Der Fall wird von einem Richter abgehandelt weil der die nötige Objektivität waren kann, aber er urteilt nach Gesetzen deren Erlass mehr mit Gefühlen zu tun hat als mit objektivität.
Sehr sinnvoll.

Bzw. der Richter lässt eine gefühlsorientierte Bestrafung zu ....

Die Bestrafung eines Täters dient in meinen Augen auch weniger den Angehörigen eines Opfers als z.B. der Gesellschaft, der Abschreckung usw.
 

Mr. Anderson

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Ein Mörder der es bspw. aus diesen Beweggründen getan hatte der hat sich somit sein Recht auf zivilisierten Umgang vergeigt.
So eine Argumentation scheint des öfteren aufzutauchen, wenn es um die Todesstrafe geht.
Die Frage ist nur: wenn wir denn alle so zivilisiert sind, nur der Mörder nicht, wer soll dann dazu auserkoren sein, den Mörder unzivilisiert zu behandeln?
Beziehungsweise: wer von uns zilvilisierten Leuten sollte überhaupt auf diese Idee kommen, wenn er doch so zivilisiert ist?

Das ginge meiner Meinung nach nur dann, wenn wir die Zivilisation sowieso nur als lästiges Hindernis betrachten, und wir in Wirklichkeit nur ständig Leute zusammenschlagen, foltern und töten wollten. Oder woher kommt sonst diese Kreativität?

Das heißt: die gesellschaftlichen Regeln sind uns sowieso nur von oben auferzwungen und wir leiden so sehr darunter, dass wir uns irgendwo austoben müssen. Gegen die übermächtige Gesellschaft selbst können wir uns aber nicht richten, also nehmen wir als Ersatzbefriedigung einfach jemanden, der uns von der Gesellschaft selbst als vorgesetzt wurde, sprich: den Mörder.

Nach dem Motto: wenn ich mich schon so nervig dem Staat unterordnen muss, wieso soll ich dann niemanden fürchterlich bestrafen dürfen, der seine Regeln bricht?

Ich habe jedenfalls den Verdacht, dass sich heutzutage diese Denkweise latent hinter der Todesstrafe verbirgt.
 

Malakim

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Man muß eben auch sehen, daß unsere Gesellschaft, neben Mord (usw.) auch niedere Instinkte wie Rache nicht toleriert und daher auch nicht fördert.




Am Rande bemerkt:
Wie es gleichzeitig sein kann, daß wir es als ganz normal vorgeführt bekommen das militärische "Vergeltungsschläge" stattfinden werde ich nie verstehen. :roll:
 

Marc

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Malakim schrieb:
Marc schrieb:
Na das ist ja großzügig von dir.
Der Fall wird von einem Richter abgehandelt weil der die nötige Objektivität waren kann, aber er urteilt nach Gesetzen deren Erlass mehr mit Gefühlen zu tun hat als mit objektivität.
Sehr sinnvoll.

Bzw. der Richter lässt eine gefühlsorientierte Bestrafung zu ....
Was aber nicht möglich ist ohne Gesetze zu ändern.
 

holgercp

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Na das ist ja großzügig von dir.
Der Fall wird von einem Richter abgehandelt weil der die nötige Objektivität waren kann, aber er urteilt nach Gesetzen deren Erlass mehr mit Gefühlen zu tun hat als mit objektivität.
Sehr sinnvoll.

ein Richter urteilt nicht nach Gesetzen sondern aufgrund der von ihm (zugegeben subjektiv bewerteten) Beweislage. Die Gesetze regeln das Strafmaß aufgrund der Einordnung des Vergehens zu dem der Richter in seinem Urteil gekommen ist.

korrektur: die gesetze regeln natürlich auch grundsätzlich, was überhaupt strafbar ist

Die Bestrafung eines Täters dient in meinen Augen auch weniger den Angehörigen eines Opfers als z.B. der Gesellschaft, der Abschreckung usw.

z.B.:
http://prof-freund.de/schrifttum/at_cd/lehrbuch/1_1fs.htm

grundsätzlich ist es zumindest auch Zweck der Strafe im gesellschaftlich konventionalisierten Rahmen Rache zu üben um so dem Opfer Asugleich zu schaffen. Ob das tatsächlich vom Opfer als angemessen empfunden wird ist freilich eine ganz andere Frage
 

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