Die Fälscher

holo

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Hehe, der gefällt mir. Unter Berufung auf §53 UrhG senden jetzt alle, die für ein erworbenes Original ihr Recht auf eine Sicherheitskopie in Anspruch nehmen, gemäß §95a ein Fax an BMG, Sony,... ein Fax, nachdem die Rechteinhaber darüber in Kenntnis gesetzt werden. Bei einem Angenommenen "Schaden" von zehn Euro je Monat pro Kopf in D und der Annahme, dass nach Willen der Medienindustrie jeder Dritte kopiert, macht das also eine Menge Faxpapier aus, das durch die "Registrierung" bei den Rechteinhabern anfällt. Oder es muss dann jedem Produkt eine Lizenzvereinbarung bei liegen, die im Falle einer Kopie abgeschickt werden muss.
Dazu der Wind der Datenschützer, der die Zweckverwendung der in den Faxen angegebenen Daten überwachen wird ... vielleicht legt sich deswegen keiner mit der "lobby" Privatkonsument an.
 

agentP

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Ich verstehe nicht so ganz worauf du hinauswillst. Von welcher "Registrierung" redest du denn zum Beispiel und worüber sollen die Rechteinhaber in Kenntnis gesetzt werden ?
 

holo

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Du musst eine mindestens eine technische Barriere umgehen, um Dinge, über die wir hier reden, zu kopieren. Du hast das Recht auf eine Privatkopie nach §53, musst aber nach §95a die Zustimmung des Rechteinhabers einholen. Die Zustimmung des Rechteinhabers lässt sich aber genauso wenig erzwingen wie das Verbot auf eine Privatkopie. Patt-Situation vom Gesetzgeber gemacht. Wie also lassen sich derartige Probleme aus der Welt schaffen? Zum Beispiel durch ein Kärtchen, mit dem du registrierter und berechtigter Besitzer einer Kopie bist. So war es gemeint.
 
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