Hehe, der gefällt mir. Unter Berufung auf §53 UrhG senden jetzt alle, die für ein erworbenes Original ihr Recht auf eine Sicherheitskopie in Anspruch nehmen, gemäß §95a ein Fax an BMG, Sony,... ein Fax, nachdem die Rechteinhaber darüber in Kenntnis gesetzt werden. Bei einem Angenommenen "Schaden" von zehn Euro je Monat pro Kopf in D und der Annahme, dass nach Willen der Medienindustrie jeder Dritte kopiert, macht das also eine Menge Faxpapier aus, das durch die "Registrierung" bei den Rechteinhabern anfällt. Oder es muss dann jedem Produkt eine Lizenzvereinbarung bei liegen, die im Falle einer Kopie abgeschickt werden muss.
Dazu der Wind der Datenschützer, der die Zweckverwendung der in den Faxen angegebenen Daten überwachen wird ... vielleicht legt sich deswegen keiner mit der "lobby" Privatkonsument an.
Dazu der Wind der Datenschützer, der die Zweckverwendung der in den Faxen angegebenen Daten überwachen wird ... vielleicht legt sich deswegen keiner mit der "lobby" Privatkonsument an.