Deutschland: Pressefreiheit in Gefahr

streicher

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War denn die Durchsuchung bei Cicero tatsächlich ein Anschlag auf die Pressefreiheit? Robert Leicht von der ZEIT schreibt:
Der Tatbestand: Nach Paragraf 95 des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer vorsätzlich ein Staatsgeheimnis an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht; Paragraf 97 betrifft die fahrlässige Begehung. Nach Paragraf 93 ist nicht etwa jedes Behördenwissen Staatsgeheimnis, sondern geschützt sind nur solche Erkenntnisse, die vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die äußere Sicherheit der Bundesrepublik zu gewährleisten. Nichts von dem, was staatliche Stellen oder amtierende Politiker allein im inneren Dienstbetrieb der Republik oder im innenpolitischen Machtkampf gerne geheim halten würden, Skandal oder nicht, fällt unter den Tatbestand Staatsgeheimnis. Zwei weitere Sachverhalte fallen ebenfalls nicht unter den Tatbestand des Staatsgeheimnisses. Das gilt erstens für Tatsachen, die eine Verletzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erkennen lassen. Das gilt zweitens für Tatsachen, die zeigen, dass unser Staat hinter dem Rücken seiner Vertragspartner gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsbeschränkungen verstößt.

Weil es sich bei dem von Schirra beschafften »Auswertungsbericht« des BKA einerseits – vis-à-vis dem Netzwerk al-Qaida und im asymmetrischen Kampf der Staaten gegen den internationalen Terrorismus – sowohl formell (siehe den zitierten Aufdruck auf dem Dokument) als auch materiell (siehe seinen Inhalt) offenkundig um ein Staatsgeheimnis handelt, weil es sich andererseits offenkundig nicht um ein »illegales Staatsgeheimnis« handelt (dies von Schirra auch nicht einmal irrig angenommen wurde), hat der entsprechende Beamte als Täter ein Staatsgeheimnis verraten und Schirra sich daran beteiligt, sich also der Beihilfe verdächtig gemacht. Es gibt keinen Fall »Cicero«
Dem müssten eigentlich weiter Stellungnahmen folgen...
 

Aphorismus

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Finde ich ja beruhigend, dass wenigstens die ZEIT noch etwas gesunden Menschenverstand besitzt.
 

hives

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Die Akte hinter der „Cicero“-Akte
Ausländische Behörden benennen Terrorverdächtige und das Bundeskriminalamt lässt fahnden – auch ohne Prüfung im Detail



Schily in der Offensive
"Nur ein paar Hanseln, die mich kritisieren"



Das aktuelle Interview im Spiegel:
"Wir im Staat"
Bundesinnenminister Otto Schily, 73, über Pressefreiheit in Deutschland, das Schutzbedürfnis der Obrigkeit und seine Zukunftspläne


Auszugsweise:
SPIEGEL: Fragwürdig ist vor allem der Umfang der Durchsuchung. Bei dem Journalisten wurde Material beschlagnahmt, das weit über die gesuchten Hinweise auf Tippgeber aus dem BKA hinausgeht.

Schily: Es gibt im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auch Zufallsfunde, das ist zulässig. Aber unterstellen Sie einmal hypothetisch, dass die Ermittler so zu Erkenntnissen gelangen würden, die zum Beispiel im Fall des früheren Staatssekretärs Holger Pfahls weiterführen könnten. Oder auch im Fall des Leuna-Vermittlers Dieter Holzer. Das würde ich nicht kritisieren. Das würde ich sogar sehr begrüßen.
 
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