Aphorismus
Ehrenmitglied
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- 22. Dezember 2004
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Ich finde, dass der Vergleich mit Hausdruchsuchungen hinkt. Wenn 22 Millionen Kreditkarten daraufhin überprüft werden, ob da Zahlungen an ein bestimmtes Konto gegangen sind, heißt das ja gleichzeitig, dass man nur nach diesem einen Punkt gesucht hat - und das war's.
Die Leute, deren Kreditkartendaten schlichtweg geklaut worden sind, haben tatsächlich Pech gehabt. Aber das sind dann von 22 Millionen überprüften und 322 gefundenen Personen vielleicht einer oder zwei. Und die werden ihre Unschuld wahrscheinlich beweisen können. Ist für mich schlichtweg kein stichhaltiges Gegenargument, auch wenn ich es nachvollziehen kann.
Wie the_midget schon geschrieben hat, wird man die anderen Dateninformationen (Name, Adresse, Geb.-Datum, etc.) nur bei denjenigen eingeholt haben, die eine Einzahlung auf das fragliche Konto gemacht haben. Über die anderen Kreditkartenutzer sind also keine Informationen eingeholt worden.
Anders als bei einer Hausdurchsuchung konnte also niemand zufällig über ein anderes Vergehen stolpern oder sonstwie in die Privatsphöre der Kreditkartenbesitzer eindringen. Natürlich muss man aufpassen, dass die Privatsphäre der Menschen weiterhin berücksichtigt wird und genau abwiegen, wie weit man gehen kann, ohne diese Privatsphäre der allgemeinen Sicherheit zu opfern. Aber hat man nicht genau das getan?
Die Leute, deren Kreditkartendaten schlichtweg geklaut worden sind, haben tatsächlich Pech gehabt. Aber das sind dann von 22 Millionen überprüften und 322 gefundenen Personen vielleicht einer oder zwei. Und die werden ihre Unschuld wahrscheinlich beweisen können. Ist für mich schlichtweg kein stichhaltiges Gegenargument, auch wenn ich es nachvollziehen kann.
Wie the_midget schon geschrieben hat, wird man die anderen Dateninformationen (Name, Adresse, Geb.-Datum, etc.) nur bei denjenigen eingeholt haben, die eine Einzahlung auf das fragliche Konto gemacht haben. Über die anderen Kreditkartenutzer sind also keine Informationen eingeholt worden.
Anders als bei einer Hausdurchsuchung konnte also niemand zufällig über ein anderes Vergehen stolpern oder sonstwie in die Privatsphöre der Kreditkartenbesitzer eindringen. Natürlich muss man aufpassen, dass die Privatsphäre der Menschen weiterhin berücksichtigt wird und genau abwiegen, wie weit man gehen kann, ohne diese Privatsphäre der allgemeinen Sicherheit zu opfern. Aber hat man nicht genau das getan?