Franziskaner
Ehrenmitglied
- Registriert
- 4. Januar 2003
- Beiträge
- 4.790
Hans Dunkelberg schrieb:I muoss g`stande, i hob it olleh Boitraehck ck`laehse...
Hätt'ste das mal gemacht...
Hans Dunkelberg schrieb:I muoss g`stande, i hob it olleh Boitraehck ck`laehse...
thael schrieb:Ich meine es ist immer noch Sache der Eltern ihre Kinder nach bestem Wissen zu erziehen
Beim Fußball ist in der Regel ein Trainer dabei, der erwachsen ist. Und die Oma könnte könnte auch so freundlich sein und das Kind nach Hause fahren.Franziskaner schrieb:Fussballspielen, von der Oma heimlaufen, kurz noch einkaufen für die Mama gewesen und auf dem Heimweg...
Musst du auch nicht, aber in der Fahrschule lernt man, dass ein Tropfen Öl 600 Liter Wasser verschmutzt....ich wehre mich dagegen, auf Grund durchaus erwähnenswerter Einzelvorfälle einen U14 nach 20 Uhr generell als Verdächtigen zu sehen.
Ich werde auch nicht gerne beklaut.Ausserdem sollte man berücksichtigen, dass beispielsweise die Straftaten wie Laden- oder Fahraddiebstahl in dieser Altersgruppe viermal so oft vorkommen wie Gewaltdelikte. D.h. wir reden von ca. 2% der Jugendlichen, die durch Gewaltdelikte auffallen.
Nützlich wäre das; würden alle Gesetze befolgt werden, hätten wir einige Probleme weniger. Aber wie soll man das zustande bringen? Ich habe ja auch nicht behauptet, dass das Ausgehverbot die plötzliche Wunderlösung sein würde, ich habe sie nur nicht kategorisch abgelehnt.Die Regelungen sind da, wie wäre es, erst einmal das Vorhandene anzuwenden?
EVO schrieb:Beim Fußball ist in der Regel ein Trainer dabei, der erwachsen ist. Und die Oma könnte könnte auch so freundlich sein und das Kind nach Hause fahren.Franziskaner schrieb:Fussballspielen, von der Oma heimlaufen, kurz noch einkaufen für die Mama gewesen und auf dem Heimweg...
Musst du auch nicht, aber in der Fahrschule lernt man, dass ein Tropfen Öl 600 Liter Wasser verschmutzt....ich wehre mich dagegen, auf Grund durchaus erwähnenswerter Einzelvorfälle einen U14 nach 20 Uhr generell als Verdächtigen zu sehen.
Ich werde auch nicht gerne beklaut.Ausserdem sollte man berücksichtigen, dass beispielsweise die Straftaten wie Laden- oder Fahraddiebstahl in dieser Altersgruppe viermal so oft vorkommen wie Gewaltdelikte. D.h. wir reden von ca. 2% der Jugendlichen, die durch Gewaltdelikte auffallen.
Nützlich wäre das; würden alle Gesetze befolgt werden, hätten wir einige Probleme weniger. Aber wie soll man das zustande bringen? Ich habe ja auch nicht behauptet, dass das Ausgehverbot die plötzliche Wunderlösung sein würde, ich habe sie nur nicht kategorisch abgelehnt.Die Regelungen sind da, wie wäre es, erst einmal das Vorhandene anzuwenden?
Ich denke es geht hier mehr darum die Jungendlichen zu schützen, und nicht die Gesellschaft vor den Jugendlichen zu schützen. Du gehst das ganze m.E. von der falschen Seite an.Aber wie wäre es mit einem generellen Ausgangsverbot nach 20 Uhr für alle Bürger, gleich welchen Alters. Überlegt mal, wie viele Raubüberfälle, Schlägereien, Drogen- und Sexualdelikte, Verkehrsunfälle und was weiss ich noch verhindert werden könnten!
deLaval schrieb:Außerdem behaupte ich mal, daß Verantwortungsvolle Eltern ihre unter 14 jährigen Kinder nicht alleine auf der Straße rumlaufen lassen.
Denn in Deutschland muss jeder der eine Schusswaffe trägt einen Waffenschein besitzen, jedoch Kinder darf jeder großziehen.
Sobald es ein Ausgehverbot fuer Kinder unter 14 ohne Begleitung einer von den Eltern autorisierten Person gaebe, koennte man einfach mehr Eltern das Sorgerecht entziehen, bei denen sonst die Begruendung Probleme machen wuerde.KeepCool schrieb:Also ich wäre dafür, bezweifle aber die Durchführbarkeit.
Warum? Wo ist das grundlegende Problem? Man kann unter Vierzehnjaehrigen durchaus was anhaben! Man kann sie zum Beispiel zu Haus einsperren (sowas nennt sich dann Hausarrest)! Wenn sie aber wirklich schwere Gewalttaten begehen, muss die Gesellschaft eben schlucken, dass sie ihre Kinder so erzogen hat. Von einem unter Vierzehnjaehrigen kannst du beim besten Willen nicht verlangen, dass durch eine Geld- oder Gefaengnisstrafe in sein Leben eingegriffen und er gewissermassen dafuer bestraft wird, dass er in der falschen Umgebung grossgeworden ist! Am vierzehnten Geburtstag liegt einfach eine psychologische Schwelle, jenseits wovon sich ein Mensch fuer seine Taten verantwortlich fuehlt. Wenn man ihn schon vor diesem Alter wie einen Erwachsenen bestraft, kommt er sich unendlich gedemuetigt vor, und die gefaehrlichen Folgen davon kann man sich nicht gross genug vorstellen. Zumindest hat unsere Gesetzgebung die scharfe Grenze am vierzehnten Geburtstag zur Grundlage. Wenn man sie je aendern wollte (aber das wuerde eben zunaechst einer weit ausholenden anthropologischen Begruendung beduerfen, die letztlich nicht zu liefern waere), muesste man auch andere Altersgrenzen gleichweit heruntersetzen, die heut bei Vierzehn sind.KeepCool schrieb:(...) - ich bin dafür dass man in besonders schweren Fällen und Wiederholungstaten auch unter dem 14ten Lebensjahr Jugendstrafen verhängen können sollte.
Alle diese "Lösungsansätze" setzen aber die Bereitschaft der Eltern Probleme zu lösen voraus.blaXXer schrieb:1. versuchen diese intern durch gespräche zu lösen
2. wenn das nicht funktioniert einen therapeuten o.ä einschalten und dann erst sich
3. ans jugendamt wenden, dass ja nicht gerade durch seine kompetenz bekannt ist...
Bloß weil man einen 14jährigen nicht für 15 Jahre in den Bau schicken kann (obwohl er mit knap 30 immer noch viel Zeit hat was auß seinem Leben zu machen) heißt das nicht, daß man ihn ungescholten davon kommen läßt. Hausarrest ist da wohl eher ne schlechte Idee.Wenn sie aber wirklich schwere Gewalttaten begehen, muss die Gesellschaft eben schlucken, dass sie ihre Kinder so erzogen hat. Von einem unter Vierzehnjaehrigen kannst du beim besten Willen nicht verlangen, dass durch eine Geld- oder Gefaengnisstrafe in sein Leben eingegriffen und er gewissermassen dafuer bestraft wird, dass er in der falschen Umgebung grossgeworden ist
Das Problem ist: Viele werden vor ihrem Eintritt in die Erwachsenenwelt mit vierzehn Jahren menschlich so stark vernachlaessigt, dass sie bei einer ungluecklichen Verkettung von Umstaenden gewalttaetig werden, ohne schuldig zu sein. In gewissem Sinne kann man Straftaten von unter Vierzehnjaehrigen wirklich mit Untaten von Tieren vergleichen, die man ja auch nicht bestraft, sondern hoechstens unschaedlich macht. Irgend so etwas wie Sicherungsverwahrung oder so aehnlich gibt es bestimmt auch fuer unter Vierzehnjaehrige - und wenn nicht, so muesste man es fuer manche besonders unglueckliche Faelle wirklich einfuehren, zugleich aber das betreffende Gesellschafts-, Trieb- oder sonstige Opfer, also das Kind, massiv guten Einfluessen aussetzen, die aus Spiel und Sport und Sprache und Literatur und Begegnungen mit der Natur kommen, und dadurch aus der Gefaehrdungslage herausholen - immer ihm vergegenwaertigend, dass es ueberhaupt nichts dafuer kann und in Wirklichkeit die Erwachsenen um es herum schuld sind.de Laval schrieb:Und dieses Argument mit der falschen Umgebung ist wohl auch Quatsch, denn sonst müßten ja alle, die aus ähnlichen Verhältnissen kommen genau so handeln.
Ich schlage keinen Führerschein für Eltern vor, sondern die Bereitstellung einer Möglichkeit, Eltern die sich mit sich selbst und ihrem Kind überfordert fühlen eine kostenlose Hilfestellung zu geben. Und somit Problemen vorzubeugen die sich aus dieser Hilflosigkeit entwickeln.
blaXXer hat folgendes geschrieben::
Und dieses Argument mit der falschen Umgebung ist wohl auch Quatsch, denn sonst müßten ja alle, die aus ähnlichen Verhältnissen kommen genau so handeln.
Alle diese "Lösungsansätze" setzen aber die Bereitschaft der Eltern Probleme zu lösen voraus.
Das eigentliche Problem sind aber Eltern denen diese Bereitschaft fehlt.
Passiert uns doch allen mal, daß wir nicht wissen (was oder) mit wem wir redenhab ich also geschrieben, ja?
z.b. wurde in mainz eine sehr gute bar das sombrerros mit kontrollen verschärft
Passiert uns doch allen mal, daß wir nicht wissen (was oder) mit wem wir reden
1. Ich bin nicht blaxxer!!!