Shishachilla
Ehrenmitglied
- Registriert
- 10. April 2002
- Beiträge
- 4.310
tjo, dann wird sich entweder Implo oder sein Kollege vertan haben. :egal:
Für mich ist allerdings das Prinzip der Wertpapiere, wie sie an der Börse gehandelt werden, äusserst dubios.agentP schrieb:Börsen handeln ja nicht nur mit "dubiosen" Wertpapieren
Doch - wenn der Fisch z.b. Droge heisst... oder aus anderen Gründen Prinzip-Bedingt erhebliche Nachteile bietet. Ich selber plädiere nichtmal dafür, den Handel auszusetzen. Es wird meines Erachtens aber Zeit, daß die Öffentlichkeit endlich darüber redet, daß die Börse eben eher ein Spielcasino mit einigen erheblichen negativen Begleiterscheinungen für die beteiligten Menschen darstellt, als ein simpler Verkauf von Nahrungsmittel.Wenn ein paar Fischhändler verdorbenen Fisch verkauft schliesse ich deswegen ja auch nicht den Fischmarkthalle.
Eine einheitliche Weltwährung und eine Neue Wirtschaftsordnung sind Teil des Plans der Elite für eine Weltregierung. Der ehemalige amerikanische Notenbankchef Paul Volcker sagt dazu: "Die globale Wirtschaft braucht auch eine globale Währung". Bis zum Jahre 2018, wenn die Pläne verwirklicht werden, soll der PHOENIX die Weltwährung sein. Wie auf dem Titelblatt von The Economist im Jahre 1988 abgebildet, steht der Phoenix auf den brennenden Währungen aller Länder und er wird dann aus deren Zerstörung und Asche empor steigen.
Wenn eine Firma ein paar Millionen oder gar Milliarden Eigentümer besitzt... dann müsste ich eigentlich ein demokratisches Verfahren etablieren, um die Verantwortung des Eigentums halbwegs sinnvoll zu delegieren.
Rechte des Aktionärs
Der Aktionär besitzt grundsätzlich folgende Rechte:
* Recht auf Anteil am Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG)
* Teilnahme an der Hauptversammlung (HV) (§ 118 AktG)
* Rederecht auf der Hauptversammlung
* Stimmrecht in der Hauptversammlung, beispielsweise in Fragen der Gewinnverwendung sowie Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (§§ 133 ff. AktG)
* Auskunft durch den Vorstand (§ 131 AktG)
* Recht auf Anfechtung von HV-Beschlüssen
* Recht auf Antragstellung (§ 126 AktG)
* Bezug junger Aktien (Bezugsrecht) (§ 186 AktG)
* Anteil am Liquidationserlös
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktie#Rechte_des_Aktion.C3.A4rs
Was wiederum nichts daran ändert, daß den meisten das weder bewusst ist, noch sie daran überhaupt interessiert sind und das gesamte System dadurch verantwortlichkeitsverschleiernd wird. Die meisten kaufen Aktien als Wettscheine... und nicht als Anteile einer Firma, und somit eines Eigentums, womit ich auch gewisse Verpflichtungen eingehen (sollte).agentP schrieb:das ändert ja auch nichts daran, dass es so etwas wie Strukturen zur Mitbestimmung gibt.
Das wiederum lässt sich aber in Erfahrung bringen und wenn ich Kunde werde, dann erkundige ich mich entweder über das Produkt oder ich habe, solange das Produkt keinen versteckten Mangel hat, Pech oder es ist mir schlichtweg egal, solange der Rubel rollt. Wenn er nicht mehr rollt dann zu sagen, das habe ich nicht gewusst, ist meiner Meinung nach die Schwächste aller Ausreden. Ein bisschen Eigenverantwortung für das was man tut darf schon noch sein oder? Immerhin steht jedem frei Aktien zu kaufen oder ein Sparbuch bei der Sparkasse zu eröffnen.Nur ist den Kunden oft gar nicht klar, was sie da wirklich tun.