Ehemaliger_User
Ehrenmitglied
- Registriert
- 11. Oktober 2002
- Beiträge
- 2.867
Jetzt ist es offiziell: Auch deutsche Anwender, die per P2P-Börsen illegal Musik anbieten, müssen sich künftig auf Post vom Staatsanwalt einstellen. Dies hat der deutsche Bundesverband der Phonografischen Industrie (IFPI) heute in Berlin bekannt gegeben.
In einer ersten Klagewelle seien 68 Strafanzeigen erstattet worden, so der Verband in einer Pressemitteilung.
[...]
Laut IFPI wurden Teilnehmer von Tauschbörsen bereits im vergangenen Jahr "über verschiedene Maßnahmen" auf ihr illegales Tun aufgeklärt. Jetzt werden rechtliche Schritte gegen diejenigen eingeleitet, "die sich dadurch nicht von illegalen Musikangeboten abhalten ließen", so der Verband.
Über die IP-Adresse lassen sich illegale Anbieter in Tauschbörsen ermitteln. Provider geben allerdings keine Namen oder Anschriften direkt an die Rechteinhaber bekannt. Aus diesem Grund wurden die 68 Anzeigen gegen unbekannt erstattet.
Die Staatsanwaltschaft habe nun die Provider zur Information verpflichtet und Strafverfahren eingeleitet, so die IFPI. Sobald die Identitäten bekannt sind, wollen die Rechteinhaber Zivilverfahren einleiten und Schadenersatz geltend machen.
Neben Deutschland haben die Fahnder auch Anbieter in Dänemark, Italien und Kanada im Visier.
Tja...