1-Euro-Jobber als Streikbrecher gegen VERDI

Lord Grendel

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Zu einem Zwischenfall kam es am frühen Morgen beim Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Osnabrück. Hier hatten Streikende versucht, die vom Arbeitgeber angeheuerten Streikbrecher, die zum
Teil 1-Euro-Kräfte waren, an der Aufnahme der Arbeit zu hindern. Der daraufhin erfolgte Polizeieinsatz stieß bei der Gewerkschaft auf Unverständnis und Kritik. „Dieser auch von den Politikern zu verantwortende Polizeieinsatz gegen Streikende steht in keinem Verhältnis zum Streik, “kritisierte ver.di-Geschäftsführer Jürgen Humer. „In völlig überzogener Weise wurde das demokratische Grundrecht auf Streik missachtet.“

quelle
http://nds-bremen.verdi.de/presse/p...wNews?id=4cd136aa-9c9e-11da-6295-000e0c66dc60


noch ne quelle
http://germany.indymedia.org/2006/02/139155.shtml

Du bist Deutschland...
 

Lord Grendel

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Winston_Smith schrieb:
Demonstrationen? Gerne. Streik? Meinetwegen.

Aber Gewalt:
an der Aufnahme der Arbeit zu hindern.

Auf keinen Fall!

ws

1€ Jobber zum Streik brechen missbrauchen ist aber okay?

Kopfschüttel, die haben doch gar keine Wahl, wenn sie da nicht mitspielen, kriegen sie keine Leistungen mehr.
Finde diese Entwicklung sehr Gefährlich, wodurch Streiks wirkungslos bleiben.
 

Lazarus

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Stadt Osnabrück droht: "Wenn ihr nicht als Streikbrecher ordentlich arbeitet, melden wir das dem Arbeitsamt." Osnabrücker Geschäfte belohnen Streikbrecher mit Warengutscheinen.

Na prima :?

@Winston:

Es wird überigens der Betrieb bestreikt und dabei ist es nunmal auch das Recht der Arbeiter den Abeitsablauf zu unterbinden.

Auf einer Protestkundgebunger innerten Gewerkschafter in Redebeiträgen daran, dass ein derartiger Polizeieinsatz gegen organisierte Arbeiter in Osnabrück zuletzt anläßlich der Machtergreifung der Nazis stattfand.

Bald gehts nicht mehr um 8600 Stellen - bald versuchen die alles mit Armutssklaven zu machen. Aber ist ja nix neues das die Städte Eurojobber für alles Mögliche missbrauchen - warum gibts da nicht mal nen netten Polizeieinsatz?
:roll:
 

agentP

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Es wird überigens der Betrieb bestreikt und dabei ist es nunmal auch das Recht der Arbeiter den Abeitsablauf zu unterbinden.

Nicht wirklich:
4. Was darf ich als Streikposten gegen Streikbrecher unternehmen?

Vorsicht: Leider ist nicht alles, was Erfolg verspricht, auch zulässig – eine Betriebsbesetzung oder -blockade darf nicht stattfinden. Auch wenn es schwer fällt: Streikbrechern muss der Zugang zum Betrieb ermöglicht werden; der Grundsatz "Keine Gewalt" gilt.

Natürlich sollte der Arbeitswütige, bevor er durch die Streikpostenkette gelassen wird, durch Zureden und gute Argumente dazu gebracht werden, von seinem unsolidarischen Gebaren abzusehen.

Die Bewertung des Streikbrecher-Benehmens kann natürlich auch in einer deutlichen und drastischen Sprache erfolgen – Beleidigungen sollten im eigenen Interesse vermieden werden! Jede Aktion sollte mit der Streikleitung der Gewerkschaft abgesprochen werden.
DGB-Jugend

1-Euro Jobber für so etwas zu benutzen finde ich allerdings ebenso daneben.
 

Lazarus

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antimagnet schrieb:
seit wann dürfen 1-€-jobber normale jobs übernehmen?

Das habe ich mich auch gefragt als ich hier (ohne Streikgründe) 1Eurojobber bei Abbrucharbeiten, Gaswasserinstallationen, Elektroinstallationen usw. angetroffen habe.... zudem hat sich mir bis heute nicht erschlossen in wie fern sich unter anderem ein normaler Reit- und Fahrverein diese Arbeitskräfte im "öffentlichen Interesse" organisieren konnte um für Zahlungskräftige Kunden die Halle zu präparieren und Malerarbeiten zu tätigen usw....
 

Ein_Liberaler

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Indymedia und Verdi werden sich hüten, das zu melden, aber die "Streikbrecher", vulgo vertragstreue Arbeitnehmer, waren nicht "angeheuert", sondern schon vor dem Streik im Betrieb beschäftigt. (Quelle: Radiomeldung vom 13.)
 

tweety

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Warum brauchen wir überhaupt noch reguläre Arbeitskräfte? Wir scbmeissen Streikende sofort raus und ersetzten Sie durch 1-Euro-Jobber.

:ironie:
 

Aphorismus

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ein_Liberaler schrieb:
Indymedia und Verdi werden sich hüten, das zu melden, aber die "Streikbrecher", vulgo vertragstreue Arbeitnehmer, waren nicht "angeheuert", sondern schon vor dem Streik im Betrieb beschäftigt. (Quelle: Radiomeldung vom 13.)

Mit anderen Worten: Die Ein-Euro-Jobber dürfen einfach nicht mitstreiken, weil die dem Arbeitsamt Rechenschaft schuldig sind und selbiges Amt das nicht mitmacht?
 

Ein_Liberaler

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Keine Ahnung. Ist ein Arbeitsrechtler anwesend?

Ich würde sagen, die haben gar keinen Tarifvertrag. Nichts, wogegen sie streiken könnten.
 

Hosea

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Es wird Zeit :

Die Ein-Euro-Jobs sind zur Zeit überall Thema. Ein Streik von Ein-Euro-JobberInnen würde – auch wenn er keine bedeutenden Produktionsprozesse lahmlegt – eine breite öffentliche Präsenz schaffen. Wenn Ein-Euro-JobberInnen sich offen hinstellen und für bessere
Bedingungen kämpfen, würde das nicht nur die einschüchternde und demütigende Wirkung der Ein-Euro-Jobs aufheben.

http://www.wildcat-www.de/wildcat/74/w74_eineuro.htm

Verdi könnte sich da angagieren, manche ihrer Mitglieder sind vielleicht die EinEuroJobber von morgen.., oder gestern.

Lg Hosea
 

Franziskaner

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Ein_Liberaler schrieb:
Keine Ahnung. Ist ein Arbeitsrechtler anwesend?

Ich würde sagen, die haben gar keinen Tarifvertrag. Nichts, wogegen sie streiken könnten.

Ein Tarifvertrag ist keine Voraussetzung für das Streikrecht.

Die Arbeitslosen haben streng genommen deshalb kein Streikrecht, weil sie nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ihnen kann die staatliche Unterstützung gestrichen werden, wenn sie nicht auch für 1-Euro-Jobs zur Verfügung stehen, ohne dass sie i.d.R. grossartige Rechtsmittel dagegen hätten.

Von daher sind - streng genommen - die 1-Euro-Streikbrecher eben auch KEINE vertragstreuen Arbeitnehmer, Liberaler, denn die hätten ja wohl einen auf freiwilliger Basis zustande gekommenen Arbeitsvertrag. Diese Leute werden sowohl zur Arbeit, als auch zur Unterdrückung des legitimen Streikrechts der regulären Arbeitnehmer gezwungen.

Ich frag mich schon, was noch zusammenkommen muss, bis man das Wort Leibeigenschaft wieder unwidersprochen in den Mund nehmen darf.
 

Ein_Liberaler

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Da weiß man doch wieder, was man an einem Experten hat. Kein Arbeitsverhältnis war die Formulierung, nach der ich gesucht hatte.

Von daher sind - streng genommen - die 1-Euro-Streikbrecher eben auch KEINE vertragstreuen Arbeitnehmer,

Die gibt es aber auch, wenn ich die Meldungen richtig verstanden habe.


Ich frag mich schon, was noch zusammenkommen muss, bis man das Wort Leibeigenschaft wieder unwidersprochen in den Mund nehmen darf.

Dürfen darfst Du es, unwidersprochen ist eine Könnensfrage. :wink:

Tja, was muß noch kommen? Bindung an die Scholle, Ehegenehmigungspflicht, Gerichtsrecht des Arbeitgebers? Na gut, letzteres haben wir, wenn wir den Staat als Leibherrn der Arbeitslosen annehmen.
 

antimagnet

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Ein_Liberaler schrieb:
Tja, was muß noch kommen? Bindung an die Scholle, Ehegenehmigungspflicht, Gerichtsrecht des Arbeitgebers? Na gut, letzteres haben wir, wenn wir den Staat als Leibherrn der Arbeitslosen annehmen.


noch ist der staatsanwalt kein richter...

ändert aber nix an der zwangslage der 1€-jobber.
 

holo

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Das mit der Zwangslage ist so eine Sache. Zum einen muss die Regierung eine Alternative stellen, zum anderen muss der 1-€-Jobber keine Höchstleistung bringen. So gesehen hat es jeder 1-€-Jobber in der Hand, gegen die Ausbeutung zu steuern - durch eine Arbeitshaltung, die an Beamtenmikado erinnert. Das ist die einzige Alternative, denke ich.

Gruß
Holo
 

Shiraffa

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Wird das dem ALG2-Empfänger dann nicht wieder als Arbeitsverweigerung ausgelegt? Was es ja auch sein sollte, während eines Streiks...
 

Ein_Liberaler

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antimagnet schrieb:
Ein_Liberaler schrieb:
Tja, was muß noch kommen? Bindung an die Scholle, Ehegenehmigungspflicht, Gerichtsrecht des Arbeitgebers? Na gut, letzteres haben wir, wenn wir den Staat als Leibherrn der Arbeitslosen annehmen.


noch ist der staatsanwalt kein richter...

ändert aber nix an der zwangslage der 1€-jobber.

Der Richter gehört auch zum Staat, oder haben wir Schwurgerichte? (Aber zweifellos haben sich unsere deutschen Richter eine weitgehende und international vorbildliche Unabhängigkeit bewahrt.)


Oder man verweigert sich der Ausbeutung gleich ganz und nimmt eine Arbeit in der freien Wirtschaft an, dann kann der Staat sehen, wo er bleibt. (Vorsicht: Steuerschwelle beachten!)
 

Franziskaner

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Ein_Liberaler schrieb:
Oder man verweigert sich der Ausbeutung gleich ganz und nimmt eine Arbeit in der freien Wirtschaft an, dann kann der Staat sehen, wo er bleibt. (Vorsicht: Steuerschwelle beachten!)

Wie muss ich das verstehen? Jeder, der ALG-II bekommt, würde in der freien Wirtschaft einen Arbeitsplatz bekommen, wenn er nur wollte?

Willst du meinen Blutdruck auf 350 hochjagen, oder was sollen solche Sprüche?
 

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