Überwachungsvideo gegen Hundedreck

NoToM

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Reinigungskosten waren es, die die Stuttgarter Volksbank zu einer ungewöhnlichen Auswertung ihrer Überwachungsmaßnahmen greifen ließ. Weil ein Kundenkind mit hundekotverschmutzten Schuhen im Bereich der Geldautomaten umherlief, bekam die geldabhebende Mutter, die von der Videoüberwachung beobachtet wurde, nun kommentarlos die Rechnung zugeschickt.
Quelle: http://www.golem.de/0802/57497.html und die habens von hier: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1627342

Ich frage mich, ob man mit der modernen Uberwachungstechnik nicht besser den Hundehalter ausfindig gemacht und ihm die Rechnung zugestellt hätte. :quelle:
 

NormaJean

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http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1628468
Die Bank stellt den Vorgang anders dar. „Es hat sich nicht um einen Hundehaufen gehandelt, der von außen hereingetragen wurde“, sagt Sprecherin Isabell Sprenger. Vielmehr habe es sich um „eine massive Verunreinigung durch das Kind“ gehandelt. Auf Videoaufzeichnungen sei das klar zu erkennen und die Kundin habe auch bemerkt, dass sich die Tochter erleichtert hat.
hmm ... ja was denn nu? Entweder gibt es zu wenig "Nette Toiletten" in Stuttgart oder zu wenig Hundetütchen-Spender :roll:
 

antimagnet

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unabhängig davon, ob's das kind war oder der hund, und ob das datenschutzrechtlich überhaupt okay war - wenn die frau ihre aufsichtspflicht nicht verletzt hat, braucht sie m.e. eh nix zahlen. denn eltern haften nicht für ihre kinder, auch wenn's so auf den schildern steht.
 

Ein_Liberaler

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D.h. wenn die Mutter das Kleine an der Hand hat, und es wirft mir die Mingvase trotzdem um, bleibe ich auf dem Schaden sitzen?
 

jones

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deine ph zahlt, wenn du deine aufsichtspflicht verletzt hast, wenn dein keind schon deliktfähig ist oder wenn die deliktunfähigenhaftung eingeschlossen ist.
aber, wenn du keine privathaftpflicht versicherung hast, du mit deinem kind bei oma zum kaffee eingeladen bist, und das liebe kleine zerdeppert den meissener teller mußt du nichts zahlen.

@ liberaler: wie meinen?
 

Ein_Liberaler

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Daß deliktunfähige Kinder anderer Leute Brocken zerdeppern können und die auf dem Schaden sitzenbleiben, ist keine befriedigende Lösung.
 

jones

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stimmt aber so sieht es das bgb vor§ 827 und 828 helfen da weiter, und da eltern ja nicht fürihre kinder haften, sollte man bei bedarf seine private haftpflicht dahingehend überprüfen
 

Mr. Anderson

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Wenn die Bank mit ihrer Darstellung recht hat, wird die Mutter aber durchaus ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
 

Ein_Liberaler

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Weil sie zwei, drei Minuten weggekuckt hat? Das sollte ein Richter entscheiden. Wenn beide Seiten um so eine Summe wirklich einen Aufstand machen wollen.
 

Mr. Anderson

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Sofern sie es gemerkt hat: ja; und das behauptet ja die Bank. D.h. sofern sie es auch hätte verhindern können.
 

Ein_Liberaler

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Aus der Stellungnahme der Bank geht mE nicht hervor, ob die Mutter es vor, während oder nach Vollzug bemerkt hat. Ich hatte es nicht so verstanden, daß sie es zugelassen hat.
 

antimagnet

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Ein_Liberaler schrieb:
D.h. wenn die Mutter das Kleine an der Hand hat, und es wirft mir die Mingvase trotzdem um, bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

afaik muss die mutter zahlen, wenn abzusehen war, dass das kind die ming-vase zerdeppert. ein sechsjähriger rabauke bedarf besonderer aufsicht und zweijährige lässt man nicht in die nähe von ming-vasen.
 

Mr. Anderson

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Ein_Liberaler schrieb:
Aus der Stellungnahme der Bank geht mE nicht hervor, ob die Mutter es vor, während oder nach Vollzug bemerkt hat. Ich hatte es nicht so verstanden, daß sie es zugelassen hat.
Ich fände es nur logisch, dass die Bank davon ausgeht, die Mutter habe es rechtzeitig bemerkt. Ansonsten hätte sie sich ja das Porto für die Sendung der Rechnung gleich sparen können.
 

Mr. Anderson

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antimagnet schrieb:
kann man denn das verhindern? bzw. darf man das überhaupt?
Wenn die Mutter einem dreieinhalbjährigen Kind beibringen kann, wo man hinmacht, dann sollte das prinzipiell schon möglich sein.
bezüglich "dürfen": meintest Du die Bank?
 

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