Hallo zusammen,
ich habe gestern - im Zusammenhang mit einem anderen Thema - mal wieder ein wenig im Grundgesetz gelesen. Und dabei ist mir etwas aufgefallen, das mir ein wenig wie ein Widerspruch klingt. Konkret meine ich die Artikel 3 (klick) und 6 Absatz 4 (klick) des Grundgesetzes.
Artikel 3 Absatz 1 besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Absatz 2 besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Artikel 6 Absatz 4 besagt nun aber das jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gesellschaft hat. Männer werden hier explizit nicht erwähnt.
Steht das nicht im Widerspruch zueinander? Was ist mit Vätern? Gilt für die dieser Schutz nicht? Ist es nicht nötig zu erwähnen, das für sie auch dieser Schutz und die Fürsorge gilt?
Oder ist es unerheblich ob Mutter oder Vater und man hat einfach nur den Absatz (noch) nicht entfernt? Können Väter sich im Bedarfsfall darauf berufen? Oder eben nicht, weil von ihnen dort nicht die Rede ist?
Würde mich schon mal interessieren, wie Ihr das so seht.
ich habe gestern - im Zusammenhang mit einem anderen Thema - mal wieder ein wenig im Grundgesetz gelesen. Und dabei ist mir etwas aufgefallen, das mir ein wenig wie ein Widerspruch klingt. Konkret meine ich die Artikel 3 (klick) und 6 Absatz 4 (klick) des Grundgesetzes.
Artikel 3 Absatz 1 besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Absatz 2 besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Artikel 6 Absatz 4 besagt nun aber das jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gesellschaft hat. Männer werden hier explizit nicht erwähnt.
Steht das nicht im Widerspruch zueinander? Was ist mit Vätern? Gilt für die dieser Schutz nicht? Ist es nicht nötig zu erwähnen, das für sie auch dieser Schutz und die Fürsorge gilt?
Oder ist es unerheblich ob Mutter oder Vater und man hat einfach nur den Absatz (noch) nicht entfernt? Können Väter sich im Bedarfsfall darauf berufen? Oder eben nicht, weil von ihnen dort nicht die Rede ist?
Würde mich schon mal interessieren, wie Ihr das so seht.