Was darf in eine Hausordnung?

Matt

Geselle
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Ich weiss leider nicht direkt wie sehr es als Auflage gehandelt ist. Allerdings kam diese Hausordnung sehr überraschend und ohne Nachfrage!
 

Hosea

Erleuchteter
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Spielregeln für den laufenden Betrieb
Wenn Sie glauben, dass Sie mit der Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte nun alle bürokratischen Hürden überwunden haben, haben Sie sich allerdings gründlich geirrt. Wenn Sie möchten, dass Ihre Gaststätte nicht eines Tages vom Ordnungsamt geschlossen wird oder Sie erhebliche Geldbußen bezahlen müssen, müssen Sie sich an die verschiedensten Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen halten

http://www.unternehmen-und-ideen.de/dynasite.cfm?dssid=3776&dsmid=48391
(scroll down)

Da steht ja eine Menge, an Gesetzen und Regeln. Aber aufgrund der Kleidung eine Hausordnung zu verfassen, und dann noch auf die Gesinnung zu schließen (?)

Es kann nur so sein das der Besitzer damit einverstanden ist, z.b weil er nicht möchte das sich rechte Gruppierungen bei ihm treffen, bzw so viel Theater aufgrund dieser Gruppierungen entstand (Lärmbelästigung etc), das er dann die "Hilfe" des OAmtes in Anspruch nahm, denn letztendlich ist es sein Hausrecht und er kann im Grunde jeden einladen und ausladen wie er will, aber du sagtest ja Matt das es ohne Nachfragen so vom OAmt kam. :gruebel:

Ich weiß das es hart war, was ich vorher sagte..aber ich denke die Diskussionsgrundlage mit einer Person, die so eine Liste erstellt hat, sinnlos ist.
 

Ein_Liberaler

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antimagnet schrieb:
wurde jetzt dem wirt diese ordnung als auflage gemacht oder hat der beim amt nachgefragt, wie er seine hausordnung gestalten kann, damit die nazis nicht mehr kommen?

Das war auch meine Idee, ein unverbindlicher Vorschlag, wie man Nazis draußenhalten und Ärger vorbeugen kann. Aber "Dann weiß ich ja, wie ich sie einzuschätzen habe" erlaubt uns ja leider auch eine Einschätzung des Beamten. Meine Meinung von deutschen Staatsdienern ist offenbar immer noch viel zu gut.

(Und dabei gibt es höchst liberale Typen, die den ganzen Winter über ihre alten Militärstiefel tragen.)
 

Stryker

Meister
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Ich möchte mich mit Kenntnis des deutschen Rechtssystems zu Wort melden, auch wenn ich in diesem speziellen Fall gewiss kein Fachmann bin:

a) der Beamte hat über seine Befugnis hinaus gehandelt (denn er darf niemanden nur auf Grund seiner Kleidung o. Ä. aus einer solchen Lokalität ausschließen, dazu ist im Regelfall bloß der Inhaber des Hausrechts, der Besitzer, befugt).

b) deshalb würde ich mich entweder bei entsprechender Fachkenntnis an dessen Vorsetzten (gebebenfalls an übergeordnete Stellen) wenden oder an einen Anwalt wenden, denn der kennt sich aus und kann Dir eventuell sogar mit relativ kostenkünstiger Rechtsberatung helfen, so dass Du entsprechende Schritte unternehmen kannst.


Stryker, bei Spaziergängen im Schnee nötigenfalls (guten Gewissens) selbst mit den alten Bundeswehrstiefeln unterwegs
 
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