Das Grundgesetzt toppt aber die Notstandsgesetzt.Lan_Zelot schrieb:Zum Grundgesetz: Daneben gibt es auch noch Notstandsgesetze.
Aber schon heute kümmern sich Feldjäger um Leute, die ihrer Wehrpflicht nicht nachkommen.
MfG Lan_Zelot
Man kann höchstens zum Dienst in einer Zivilschutzorganisation verpflichtet werden, worin ich nun überhaupt kein Problem sehe.
Wo ist jetzt der Unterschied, ob dich Polizei oder Feldjäger zum KWEA schleifen? Nur dass die Polizei was besseres zu tun hat.